Blogs

Firmenübernahme: US-TikTok rückt zu Trump

netzpolitik.org - vor 2 Stunden 25 Minuten

Jetzt wurde die Firma gegründet, die den US-Zweig von TikTok vor dem Verbot rettet. Ein internationales Konsortium übernimmt 80 Prozent, die Daten liegen künftig bei einem Trump-Kumpel.

Auf in eine amerikanische Zukunft: Skulptur mit dem TikTok-Logo in Shanghai. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / CFOTO

Die chinesische Firma ByteDance hat einen Großteil des US-Geschäfts ihrer Video-App TikTok verkauft. Sie behält 19,9 Prozent der Anteile, der Rest geht an ein internationales Konsortium. Die größten Investoren darin sind mit jeweils 15 Prozent ein Staatskonzern der Vereinigten Arabischen Emirate, die US-Investmentfirma Silver Lake und der Cloud-Dienst-Anbieter Oracle. Dessen Gründer Larry Ellison ist ein alter Trump-Vertrauter.

Die US-Version der App soll künftig auf Oracle-Servern laufen. Oracle wird auch dafür verantwortlich sein, die Einhaltung nationaler Sicherheitsstandards zu überwachen und den Algorithmus anzupassen, über den personalisierte Inhalte gesteuert werden. Der Plan ist, eine Kopie des Codes, den ByteDance entwickelt hat, mit den Daten von US-Bürger*innen zu trainieren.

Verkauf auf Druck der US-Regierung

TikTok ist mit dem Verkauf einem Verbot entgangen, das die US-Regierung angedroht hatte. Die sah die Gefahr, dass der chinesische Staat über die App die Meinung von US-Amerikaner*innen manipulieren könnte und deren Daten abgreifen. 2024 verabschiedete sie ein Gesetz, nach dem ByteDance seine US-Geschäfte verkaufen musste, sonst wäre TikTok aus den App-Stores von Apple und Google verbannt worden. Donald Trump hatte einst auf das Verbot gedrängt, nach einem scheinbaren Sinneswandel dem Unternehmen dann aber immer wieder mehr Zeit gegeben, um eine einvernehmliche Lösung zur weitgehenden Abspaltung des US-Geschäfts zu finden.

Nun rückt TikTok ein gutes Stück weg von der chinesischen Regierung – hin zur amerikanischen. Donald Trump hat dann nicht mehr nur sein eigenes Soziales Netzwerk Truth Social sowie Einfluss auf die Plattformen seiner Kumpels Elon Musk (X) und Mark Zuckerberg (Facebook, Instagram), sondern über Larry Ellison auch einen kurzen Draht zu TikTok. Der Oracle-Gründer ist der fünftreichste Menschen der Welt, vier Plätze nach Musk, einer vor Zuckerberg.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Digital Networks Act: So will die EU-Kommission den Sprung ins Glasfaserzeitalter schaffen

netzpolitik.org - 22 Januar, 2026 - 17:10

Mit dem lange erwarteten Digital Networks Act (DNA) zeigt die EU-Kommission, wie sie sich den EU-Markt für Telekommunikation vorstellt. Die Vision eines umfassend harmonisierten Binnenmarktes will sie vorerst nicht umsetzen, geht jedoch erste Schritte in diese Richtung.

Die für den Digital Netwoks Act verantwortliche EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Press

Mit dem gestern vorgestellten Entwurf des Digital Networks Acts (DNA) will es die EU-Kommission, wenn schon nicht allen, dann doch vielen recht machen. Weder schafft sie pauschal die Netzneutralität ab, noch die strenge Vorab-Regulierung marktmächtiger Unternehmen, noch wird sie EU-Länder dazu zwingen, vorschnell alternde Kupferleitungen abzuschalten.

Ziel des lange erwarteten Gesetzentwurfs ist ein großflächiger Umbau der EU-Regulierung im Telekommunikationsbereich. Davon erwartet sich die EU-Kommission mehr Investitionen der Netzbetreiber in Infrastruktur. Flächendeckend verfügbare, moderne Internetanschlüsse sollen „die Grundlage für Europas Wettbewerbsfähigkeit“ bilden sowie „innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz und Cloud Computing“ ermöglichen, so die Kommission.

In der geplanten Verordnung sollen gleich mehrere EU-Gesetze aufgehen. Allen voran der European Electronic Communications Code (EECC); die Regeln zur Netzneutralität; die Verordnung über das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (GEREK) sowie das Radio Spectrum Policy Programme (RSPP), mit dem künftig die Nutzung von Funkfrequenzen EU-weit geregelt werden soll. Begleitend zum rund 260 Seiten starken Gesetzentwurf hat die Kommission mehrere ausführliche Folgeabschätzungen veröffentlicht.

Nutzungsrechte ohne Ablaufdatum

Einer der größte Änderungsvorschläge: Die Kommission will die zeitliche Befristung der Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen abschaffen. Künftig soll die Laufzeit unbegrenzt sein, regelmäßige Versteigerungen von Frequenzblöcken sollen demnach der Vergangenheit angehören. Allerdings soll die Zuweisung künftig nach dem Motto „use it or share it“ ablaufen. Netzbetreiber, die ihnen zugeteilte Frequenzen nicht nutzen, können sie also wieder verlieren. Neben Mobilfunkbetreibern sind etwa auch Satellitenanbieter erfasst.

Diese Vorschläge der Kommission dürften auf Widerstand mancher EU-Länder stoßen, die sich etwa die Einnahmen aus den Frequenzauktionen nicht entgehen lassen wollen. Auch Teile der Branche sind nicht begeistert. Als „sehr problematisch“ bezeichnet etwa der deutsche Betreiberverband Breko diesen Ansatz. Solche Regeln „würden das Oligopol der Mobilfunknetzbetreiber zementieren“ und den Wettbewerb beschädigen, warnt der Verband.

Umstieg auf Glasfaser

Für hitzige Debatten wird wohl auch der Plan sorgen, ab Ende des Jahrzehnts mit der Abschaltung veralteter Infrastruktur wie Kupferleitungen zu beginnen. Bis zum Jahr 2036 soll schließlich EU-weit der Umstieg auf moderne Glasfaser-, aber auch auf Gigabit-fähige Kabelanschlüsse vollzogen sein. Dazu hat die Bundesnetzagentur letzte Woche ein Regulierungskonzept vorgelegt, zugleich aber betont, dass es sich in erster Linie um einen „Debattenbeitrag“ handelt.

Betreiberverbände wie VATM oder ANGA begrüßen das „klare Ablaufdatum“, das allen Beteiligten „ausreichend Planungsperspektive“ geben würde, so VATM-Präsidentin Valentina Daiber. Dabei dürfe es jedoch nicht zu Marktverwerfungen kommen, wenn marktmächtige Unternehmen ihre Dominanz auf die neue Infrastruktur übertragen und dabei gar ausbauen würden. „Entscheidend ist dabei, dass der Übergang diskriminierungsfrei ausgestaltet wird. Die Regeln dürfen Wettbewerbsunternehmen im Prozess nicht schlechter stellen als etablierte Marktakteure“, schreibt ANGA in einer ersten Einschätzung.

Marktmacht bleibt relevant

Aufatmen können kleinere Netzbetreiber in einem zentralen Punkt: Marktmächtige Unternehmen, hierzulande die Telekom Deutschland, müssen sich auch künftig strengerer Vorab-Regulierung unterwerfen, wenn ein Marktversagen zu erkennen ist. Zugleich soll es aber nationalen Regulierungsbehörden wie der Bundesnetzagentur möglich sein, mehr auf sogenannte symmetrische Regulierung zu setzen. Dabei werden Marktakteure gleich behandelt und müssten gegebenenfalls ihrer Konkurrenz den Zugang zu ihren Netzen zu regulierten Bedingungen gestatten.

Vom ambitionierten Plan, einen vollharmonisierten Markt für Telekommunikation zu schaffen, ist die EU-Kommission abgerückt. Dazu seien die Ausgangsbedingungen in den 27 EU-Mitgliedsländern einfach zu unterschiedlich, sagte eine Kommissionssprecherin im Zusammenhang mit der Kupfer-Glas-Migration. Übrig geblieben ist jedoch der Vorschlag einer zentralen Autorisierung für Netzbetreiber. Diese könnten sich künftig in einem EU-Land registrieren, um ihre Dienstleistungen anschließend EU-weit anbieten zu können.

Netzneutralität und Netzzusammenschaltung

Die Regeln zur Netzneutralität hat die Kommission praktisch wortgleich aus der bislang geltenden Verordnung übernommen. Datenverkehr darf demnach in Zukunft weiterhin nicht unterschiedlich behandelt oder diskriminiert werden, auch die Endgerätefreiheit soll unberührt bleiben.

Allerdings behält sich die EU-Kommission das Recht vor, in einem eigenen Durchführungsgesetz („Implementing Act“) detaillierte Leitlinien zu sogenannten Spezialdiensten zu erlassen. Das sind besondere Zugangsprodukte, die über das normale Internet nicht funktionieren würden, beispielsweise das Gaming-Paket der Telekom Deutschland. Damit will die Kommission potenzielle Rechtsunsicherheiten beseitigen, über die manche Netzbetreiber klagen.

Mittelbar mit der Netzneutralität haben Konflikte rund um sogenanntes Peering zu tun. Ursprünglich hatten Ex-Monopolisten die Debatte unter dem Schlagwort „Fair Share“ losgetreten, um von großen Inhalte-Lieferanten wie YouTube oder Netflix eine Datenmaut erheben zu können. Das Konzept war jedoch auf großen Widerstand gestoßen, den offenkundig auch die Kommission nachvollziehen konnte. Der Markt für die Zusammenschaltung von Netzen funktioniere gut, sagte Digitalkommissarin Henna Virkkunen bei der Vorstellung des DNA.

Von der Debatte übrig geblieben ist jedoch eine freiwillige Schlichtungsstelle, die etwaige Konflikte rasch auflösen soll. Virkkunen verwies auf Rechtsstreitigkeiten vor nationalen Gerichten, die sich über viele Jahre hinziehen könnten. „Wir sind überzeugt, dass der von uns im DNA vorgeschlagene freiwillige Schlichtungsmechanismus den Parteien helfen wird, Streitigkeiten leichter beizulegen und eine effiziente, wirtschaftlich nachhaltige und zuverlässige durchgängige Datenübermittlung zu gewährleisten“, sagte die EU-Kommissarin.

Der Vorschlag geht jedoch manchen zu weit, etwa der Interessenvertretung CCIA (Computer & Communications Industry Association), die im Namen von Amazon, Google, Meta und anderen Tech-Konzernen spricht. Anstatt auf bewährte Marktmechanismen zu setzen, würde hier eine Regulierung nur um der Regulierung willen eingeführt, so der Verband. In der Praxis könnte sich der freiwillige Ansatz womöglich „in ein verbindliches System zur Beilegung von IP-Streitigkeiten verwandeln und damit die weithin abgelehnten Netzwerkgebühren wieder einführen“, warnt der Verband vor einer Datenmaut durch die Hintertür.

Der Vorschlag der Kommission geht nun an das EU-Parlament und an den EU-Rat, in dem sich die EU-Länder beraten. Beide Institutionen müssen zunächst eine eigene Position zu dem Vorhaben finden. Anschließend laufen die gemeinsamen Verhandlungen im sogenannten Trilog-Verfahren. Insgesamt dürfte sich das Verfahren über mehrere Jahre hinziehen.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Bundesdruckerei: Datenatlas Bund ist durchgefallen

netzpolitik.org - 22 Januar, 2026 - 10:40

Noch im Dezember hat die Bundesdruckerei den Datenatlas Bund mit allen Mitteln vor öffentlicher Kritik abgeschirmt. Nun ist das Großprojekt für die datengetriebene Verwaltung gescheitert. Das Finanzministerium hat es abgehakt, das Digitalministerium weist es zurück.

Der Datenatlas Bund steht vor dem Aus. (Symbolbild) – Public Domain KI-generiert mit Gemini; Bearbeitung von: netzpolitik.org

Für den Datenatlas Bund startet das Jahr aussichtslos. Das Metadaten-Portal sollte eigentlich die Arbeit der Bundesverwaltung vereinfachen: Behörden und Ministerien sollten damit interne Daten der Bundesverwaltung besser finden, verknüpfen und nutzen können. Doch nun hat die Bundesdruckerei den Datenatlas offline geschaltet. Das teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf Anfrage mit.

Das Ministerium hatte die Bundesdruckerei mit der Entwicklung des Datenatlas Bund beauftragt. Die setzte seit 2022 die Forderung aus der Datenstrategie des Bundes von 2021 um. In den einzelnen Ministerien waren die Datenlabore für den Datenatlas zuständig. Warum die Bundesdruckerei den Datenatlas vom Netz genommen hat, ist unklar.

Offiziell heißt es aus der Bundesdruckerei und dem BMF, das Vertragsverhältnis habe zum 31. Dezember 2025 geendet. „Damit endete auch der Betrieb durch uns als Dienstleister“, so die Bundesdruckerei. Auf ihrer Website bewirbt sie den Datenatlas noch immer damit, er sei modern, digital souverän und KI-fähig; über Social Media suggeriert ein Mitarbeiter, er bediene die Ansprüche einer datengetriebenen Verwaltung.

Datenatlas voller Mängel

Dass der Datenatlas weit weniger kann als beworben, zeigte ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten von David Zellhöfer. Der Professor von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erstellte es eigeninitiativ und unentgeltlich und veröffentlichte es Anfang Dezember.

Zellhöfers Datengrundlage stammt aus dem Sommer 2025 und davor. Er wertete Aussagen von Mitarbeiter:innen der Datenlabore und einige Screenshots aus. Außerdem gewährten ihm einige Kolleg:innen aus der Bundesverwaltung Einblicke in das Metadaten-Portal über kurze Live-Demos. Seine direkte Anfrage nach Informationen für seine Forschung wies die Bundesdruckerei ab. Zellhöfers Fazit: In Teilen entspricht das Portal nicht einmal dem Stand der Technik von 1986.

Eigentlich sollte das Metadaten-Portal Datenbestände der öffentlichen Verwaltung für Behörden zugänglicher machen. Metadaten sind Daten über Daten, wie das Erstellungsdatum, der Dateityp oder der Speicherort. Doch habe es dem Datenatlas an grundlegenden Funktionalitäten gemangelt.

Beispielsweise habe es im Datenatlas keine explorative Suche gegeben, wie man das etwa von Suchmaschinen kennt, sondern nur eine gerichtete Suche. Dementsprechend hätten Suchende immer genau wissen müssen, welches Dokument oder welchen Datensatz sie suchen. Auch kontrollierte Vokabulare hätten gefehlt: Damit Verwaltungsmitarbeiter:innen Dokumente finden können, sollten die mit denselben Schlagwörtern belegt werden. Das sei im Datenatlas nicht umgesetzt worden. Problematisch sei das etwa bei Tippfehlern. Darunter leide nicht nur die Datenqualität. Auch die Trefferlisten seien aufgrund der gerichteten Suche unvollständig gewesen.

Auch grundlegende Suchfunktionen wie den Einsatz von Suchoperatoren seien im Datenatlas nur sehr eingeschränkt möglich gewesen, zum Beispiel hätten Mitarbeiter:innen die Operatoren „UND“, „ODER“ oder „NICHT“ nicht anwenden können.

Nicht mehr zuständig

Im Dezember hüteten die Bundesdruckerei und das BMF den Datenatlas noch wie ein Staatsgeheimnis. Gegenüber netzpolitik.org betonten beide: Der Datenatlas sei nicht „für die Nutzung durch die Öffentlichkeit“ bestimmt. Zellhöfer hielten sie vor, das Gutachten sei nicht beauftragt worden. Die Bundesdruckerei erwog sogar „rechtliche Schritte“ gegen den Gutachter.

Erst als das Gutachten Aufmerksamkeit bekam, lenkte die Bundesdruckerei ein und versicherte gegenüber netzpolitik.org, die von Zellhöfer angeführten Mängel bestünden nicht. Seine Datengrundlage hätte den Stand des Datenatlas im Sommer 2025 abgebildet, die Mängel scheinen also in der zweiten Jahreshälfte behoben worden zu sein. Offiziell habe die Bundesdruckerei die Entwicklung des Datenatlas bereits im ersten Quartal 2025 abgeschlossen, sagt das BMF heute.

Nun ist der Datenatlas offline. Sie seien für das Projekt nicht mehr zuständig, heißt es sowohl von der Bundesdruckerei als auch vom BMF. Letzteres erklärte gegenüber netzpolitik.org, man könne keine weitergehenden Fragen zur Umsetzung der Datenstrategie beantworten; bis Ende 2025 habe man „alle Maßnahmen zu einer Übergabe des Datenatlas Bund durchgeführt“.

Digitalministerium lehnt ab

Übernehmen sollte den Datenatlas das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Doch das lehnt eine „Übernahme des BMF-Projekts im aktuellen Projekt-Stadium“ als „nicht wirtschaftlich“ ab, so ein Sprecher des Ministeriums gegenüber netzpolitik.org.

Nach „intensiver Prüfung“ habe sich gezeigt, dass der Datenatlas Bund „trotz intensiver Bemühungen“ kaum genutzt werde. Um daraus ein „wirksames Tool“ zu machen, müsse außerdem noch viel Entwicklungsarbeit hineinfließen.

Ob das Ministerium die Entwicklung eines neuen Metadaten-Portals anstoßen wird, bleibt offen. Grundsätzlich liefere ein solches Portal „eine wichtige Grundlage für eine effiziente Datennutzung in der Bundesverwaltung“. Bei einer neuen Version wolle man „die im Projekt Datenatlas Bund gewonnenen Erkenntnisse“ berücksichtigen, um sicherzugehen, dass bereits getätigte Investitionen weitergenutzt werden können.

Zellhöfers grobe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung veranschlagt als Gesamtkosten des Datenatlas gut 2,3 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben für den Datenatlas Bund hätten seit Beginn etwa 24,6 Millionen Euro betragen, so die Sprecherin des BMF auf Anfrage. Mutmaßlich liegen die Kosten deutlich darüber, so äußerten sich zumindest anonyme Quellen gegenüber Zellhöfer.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Partnerschaftsgewalt: „Viel zu wenige wissen, dass es solche Tools gibt“

netzpolitik.org - 19 Januar, 2026 - 15:40

Die Juristin Franziska Görlitz erklärt, wie man die Hersteller von Spionage-Programmen zur Rechenschaft ziehen kann – und warum wir viel öfter überprüfen sollten, welche Apps auf unseren Telefonen laufen.

Mit Spionage-Apps wie mSpy werden die betroffenen Smartphones praktisch durchsichtig – so können Täter*innen intimste Daten extrahieren. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Depositphotos

In den USA bekannte sich gerade ein Hersteller einer Spionage-App für schuldig, weil er das Programm zur Kontrolle von Partner*innen vermarktete und seinen Kund*innen dabei half, Erwachsene ohne deren Wissen zu überwachen.

Auch in Deutschland können Privatpersonen Spionage-Apps leicht im Internet kaufen. Unternehmen wie mSpy bewerben ihre Produkte vordergründig als „Kinderschutz-App“ für besorgte Eltern. Recherchen zeigten, dass mSpy Kund*innen auch dann unterstützte, wenn sie offen zugaben, dass sie mit dem Programm heimlich Partner*innen überwachen wollen. E-Mail-Werbung legte einen Einsatz bei mutmaßlicher Untreue nahe. Ist es möglich, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen? Wir haben dazu Franziska Görlitz befragt, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

netzpolitik.org: Darf man in Deutschland Spionage-Software verkaufen?

Franziska Görlitz: Nur, wenn sie für legale Einsatzzwecke gedacht ist, zur Überwachung der eigenen Kinder beispielsweise oder von Mitarbeiter*innen. Das Inverkehrbringen von Programmen, die dazu da sind, Straftaten zu begehen, also zum Beispiel heimlich die Daten von Erwachsenen abzugreifen, kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Einsatzgrund: Eifersucht Diese Werbung aus dem Januar 2025 legt nahe, dass mSpy die richtige App ist, um untreue Partner*innen zu überführen. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot aus E-Mail von mSpy

netzpolitik.org: mSpy wird offiziell als Kinderschutz-App beworben. Aber wir haben im Januar 2025 eine E-Mail von mSpy bekommen, in der behauptet wird, dass 20 Prozent aller Verheirateten fremdgingen, und dass die Beweise dafür auf den Telefonen der Untreuen zu finden seien. Darunter war ein Link zum mSpy-Abonnement. Droht der mSpy-Chef-Etage dafür Knast?

Franziska Görlitz: Ob ein Programm einem illegalen Einsatzzweck dient, lässt sich ja auch am Design festmachen: Dafür spricht zum Beispiel, dass die App sich auf dem Gerät als unauffällige System-App tarnt, was eine App zum Schutz von Kindern nicht tun müsste. Sie hat auch keinen Notfallknopf, mit dem das Kind seine Eltern kontaktieren kann, Stundenpläne oder andere Features, die für Familientools typisch sind. Dafür aber extrem invasive Zugriffsrechte, vom Zugriff auf sämtliche Kommunikation bis hin zur heimlichen Fernsteuerung von Kamera und Mikrofon.

Ob man in der Werbung schon eine konkrete Anstiftung zu einer Straftat sehen kann, ist unklar. Und für eine Verurteilung müsste vor Gericht auch bewiesen werden, dass die Verantwortlichen von dieser speziellen E-Mail-Kampagne wussten, dass sie die App vorsätzlich so haben gestalten lassen. Man müsste ihnen die Verantwortung für das Vergehen nachweisen, das Wissen darum und auch einen Willen zur Tat. Dieser Nachweis ist schwierig. Und wenn die Firma wie mSpy im Ausland sitzt, braucht man für die Ermittlung auch noch die Unterstützung der dortigen Behörden.

Die Verantwortung des Unternehmens

netzpolitik.org: Gilt das Verbot des Inverkehrbringens von Programmen zur illegalen Überwachung eigentlich auch für das Unternehmen?

Franziska Görlitz: In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht. Das heißt, wir brauchen für eine Verurteilung immer eine verantwortliche Person.

netzpolitik.org: Gibt es keine Gesetze, die dem Unternehmen verbieten, die Software zu verkaufen?

Franziska Görlitz: Geräte zur heimlichen Überwachung sind in der EU verboten. Software, die Telefone in heimliche Überwachungsgeräte verwandelt, ist allerdings erlaubt. Das ist nicht mehr zeitgemäß, hier müsste nachgebessert werden.

Der schwarz-rote Koalitionsvertrag sieht zwar vor, „Tracking-Apps“ vorzuschreiben, dass sie sich deutlich bemerkbar machen müssen, doch bisher ist kein entsprechender Gesetzentwurf in Sicht und es ist nicht klar, in welchem Gesetz diese Vorschrift verankert werden soll.

Beihilfe zu einer Straftat Franziska Görlitz koordiniert als Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Verfahren zu Spionage-Apps. - Alle Rechte vorbehalten Bernhard Leitner, GFF

netzpolitik.org: Wir haben in geleakten Chats mit dem mSpy-Kundendienst zahlreiche Menschen gefunden, die klar kommunizieren, dass sie mit der App ihre Partner*innen oder Ex-Partner*innen überwachen wollen – der Kundendienst unterstützte sie trotzdem. Fällt das in die Verantwortung der Firmen-Chefs?

Franziska Görlitz: Auch hier müsste man erst nachweisen, dass die Verantwortlichen davon wissen oder dieses Vorgehen sogar angeordnet haben. Strafbar machen sich erst mal nur die jeweiligen Mitarbeiter*innen im Kundendienst. Wenn die App für verbotene Zwecke genutzt wurde, zum Beispiel für das heimliche, nicht einvernehmliche Überwachen der Partnerin, und Mitarbeiter*innen des Unternehmens das wissentlich unterstützt haben, kann das möglicherweise Beihilfe zu einer Straftat sein. Und wenn das regelmäßig passiert, könnte das dafür sprechen, dass die Software insgesamt den Zweck hat, Straftaten zu ermöglichen.

netzpolitik.org: Können Betroffene, die mit Hilfe einer solchen App ausspioniert wurden, den Hersteller anzeigen?

Franziska Görlitz: Betroffene können neben den Personen, die sie illegal überwacht haben, auch die verantwortlichen Personen bei den Unternehmen anzeigen. Für eine mögliche Strafverfolgung wäre es wichtig, dass mehr Fälle zur Anzeige gebracht werden. Auch weil das Thema in Behörden dann präsenter wäre. Noch hat ja kaum jemand auf dem Schirm, dass es so einfach ist, fremde Telefone auszuspionieren. Aber viele Betroffene haben eine hohe Hemmschwelle, zur Polizei zu gehen. Das gilt besonders, weil die Überwachung häufig in gewaltvollen Beziehungen stattfindet.

Für eine Anzeige müssen die Betroffenen auch erst einmal herausfinden, dass sie überwacht werden. Viel zu wenige wissen, dass es solche Tools gibt, deshalb bleibt die Überwachung oft unbemerkt. Dabei sind Spionage-Apps wie mSpy relativ einfach zu finden, indem man zum Beispiel auf dem Smartphone nachschaut, ob Apps verdächtige Berechtigungen haben.

Juristische Hebel auf EU-Ebene

netzpolitik.org: Gibt es andere Wege für Betroffene, gegen Hersteller solcher Software vorzugehen?

Franziska Görlitz: Sie können ihre Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung nutzen und darüber versuchen, ein Bußgeld zu erwirken – ihre ausgespähten Daten sind ja gegebenenfalls auf den Servern der Unternehmen gespeichert. Dafür braucht es keine konkrete verantwortliche Person, Bußgelder können auch gegen Unternehmen verhängt werden. Wenn Unternehmen aber außerhalb der EU sitzen, ist es schwierig, Maßnahmen gegen sie zu erwirken.

Die EU-Ebene bietet auch noch einen weiteren juristischen Hebel: Wir haben über den Digital Services Act eine Beschwerde gegen Google eingelegt. Die Suchmaschine spielt nämlich vor den organischen Suchergebnissen Anzeigen für Stalkerware wie mSpy aus – obwohl die App gegen die Google-Richtlinien verstößt. Wir wollen erreichen, dass die EU-Kommission als Aufsichtsbehörde einschreitet und darauf hinwirkt, dass Google aktiv verhindert, dass solche Anzeigen ausgespielt werden. Wir wissen, dass das Problem dadurch nicht gelöst wird, aber wenn die App keine Werbung mehr schalten kann, nutzen sie hoffentlich auch weniger Menschen.

netzpolitik.org: Warum ist im Fall von pcTattletale in den USA ein juristisches Vorgehen gelungen?

Franziska Görlitz: Im Fall dieses Spyware-Herstellers lag der Staatsanwaltschaft interne Kommunikation vor, die belegte, dass die Person wusste, dass die App für illegale Zwecke verkauft wird, dass die Person das so wollte und es auch nach unten angewiesen hat. Das sind genau die Beweismittel, die man braucht.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Konsultation: EU-Kommission arbeitet an neuer Open-Source-Strategie

netzpolitik.org - 19 Januar, 2026 - 12:28

Die EU-Kommission erkennt Open Source als entscheidend für die digitale Souveränität an und wünscht sich mehr Kommerzialisierung. Bis April will Brüssel eine neue Strategie veröffentlichen. In einer laufenden Konsultation bekräftigen Stimmen aus ganz Europa, welche Vorteile sie in offenem Quellcode sehen.

Die Kommission fragt, viele antworten. – CC0 Mohamed Hassan

Die EU-Kommission möchte Europas digitale Souveränität stärken und Abhängigkeiten reduzieren. Dafür setzt sie auf die Nutzung und Entwicklung von europäischer Open Source Software (OSS) als Alternative zu proprietären Angeboten, die oftmals aus den USA kommen.

Anfang Januar hat die Kommission eine Konsultation gestartet, um Input für eine neue Open-Source-Strategie zu erhalten. Bis zum 3. Februar können alle hier Ideen beitragen.

In einem Dokument zu der Konsultation beschreibt die Brüsseler Behörde ihr Vorhaben. Die Kommission teilt darin die Ansicht, dass es nicht ausreiche, nur die Forschung zu Open Source zu stärken. Vielmehr müsse auch das Open-Source-Ökosystem „strategisch gestärkt“ werden. Was bedeutet das konkret?

Einerseits sollen Open-Source-Projekte kommerzieller werden. Die Akteure sollen finanziell gesichert werden, damit sie ihre Angebote skalieren können. Andererseits soll die Organisation verbessert werden. Auch die Sicherheit der Lieferkette will die Kommission adressieren. Ebenfalls soll der öffentliche Sektor dazu animiert werden, Open Source zu nutzen. Das schließt die Kommission selbst ein.

Schlüsselrolle von Open Source anerkannt

„Die angekündigte Strategie zeigt, dass die Kommission auf höchster Ebene verstanden hat, dass nur Open Source digitale Souveränität und Handlungsfähigkeit garantiert“, sagt Sebastian Raible, Leiter für EU-Beziehungen beim europäischen Open-Source-Unternehmensverband APELL. Open Source bedeute ihm zufolge, „sich gar nicht erst in Abhängigkeiten zu begeben, weil Anwender:innen das Produkt nicht mieten, sondern vollständig mit Quellcode erwerben“.

Dafür würden Open-Source-Unternehmen bereits seit Jahrzehnten jährlich Millionenbeträge in die Entwicklung der Infrastruktur investieren. In Raibles Augen ist es sinnvoll – ökonomisch und für den Standort Europa –, dass öffentliche IT-Budgets dazu beitragen.

Raible ergänzt, dass die Kommission ein besonderes Augenmerk auf kritische Infrastruktur gerichtet habe. „Gerade hier brauchen wir konkrete Schritte, um Europas Unabhängigkeit auch vor dem Hintergrund von russischen Angriffen und US-amerikanischen Grönland-Drohungen abzusichern“, bekräftigt er.

Zu der Konsultation finden sich bereits mehrere Hundert Beiträge. Ein Großteil stammt dabei aus der Feder von EU-Bürger:innen, die in Kommentaren ihre eigenen Erfahrungen mit offenem Quellcode und ihre Gedanken zu dem Thema teilen. Daneben haben auch schon einige Unternehmen und NGOs ihre Position mitgeteilt.

Nextcloud will „Buy European“

Das deutsche Unternehmen Nextcloud GmbH zeichnet ein ähnliches Bild wie die Kommission: Vielen Projekten würden nachhaltige Geschäftsmodelle und die Professionalisierung fehlen. Daneben betont die GmbH die große Konkurrenz von Big-Tech-Angeboten, die oftmals Produkte bündeln und Kund:innen an sich fesseln könnten.

Als entscheidenden Hebel sieht das Unternehmen die bevorzugte Beschaffung von europäischen Open-Source-Lösungen durch europäische Regierungen. Dazu schlagen sie vor, den Ansatz „Buy European/Open Source“ zu realisieren, wo möglich. Nextcloud spricht sich dafür aus, dass Behörden vorbildhafte Open-Source-Nutzer sein sollen. Im zweiten Quartal dieses Jahres werden die EU-Vergaberegeln überarbeitet.

Dass so eine Bevorzugung in der Praxis möglich ist, zeigen aktuelle Entwicklungen: Im Ende Januar anstehenden „Industrial Accelerator Act“, der die Industrie in Europa stärken will, soll eine „Buy-European“-Klausel integriert werden. „Öffentliche Gelder sollten zur Stärkung der Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit Europas eingesetzt werden“, sagte dazu am Montag bei einer Veranstaltung Madalina Ivanica, stellvertretende Referatsleiterin bei der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW) der Kommission.

Sicherheit durch Open Source

Der Rüstungsarm des französischen Thales-Konzerns und die französische Nationalgendarmerie hätten bewiesen, dass ein Wechsel zu Open Source möglich sei, heißt in einem Beitrag im Namen von Thales Defense. Der Konzern habe seine IT im Juni 2025 innerhalb von 48 Stunden vollständig auf Linux-Systeme migriert.

In seinem Beitrag zur Konsultation hebt das Unternehmen die Vorteile von OSS für die Sicherheit hervor: Wer freie Software einsetze, habe die Kontrolle über den Code und könne Sicherheitslücken schließen, ohne dabei von Dritten abzuhängen. Die Open-Source-Gemeinschaft reagiere außerdem schnell auf gemeldete Fehler.

Auch die Universität Oslo betont, dass Endnutzer:innen den Code selbst analysieren können, was die Sicherheit erhöhe. Darüber hinaus heißt es in ihrem Beitrag zur Konsultation: „Gute Open-Source-Lösungen sind nicht kostenlos. Daher braucht es Wege, um die Entwicklung und die Wartung der Lösungen zu unterstützen.“ Diese müssten über Geld- und Zeitspenden hinausgehen. Tatsächlich steckt hinter Open Source sehr viel freiwillige Arbeit von Ehrenamtlichen innerhalb der Community.

Ressourcen fehlen

Die tschechische NGO node9.org plädiert ebenfalls für mehr Unterstützung von Entwickler:innen durch die Kommission und verspricht: „Es wird sich sowohl finanziell als auch in Bezug auf die Souveränität auszahlen.“

Das kleine französische Unternehmen MiraLab beschreibt eine „Microsoft-Müdigkeit“ in verschiedenen IT-Abteilungen: „Sie suchen nach Alternativen, aber die EU muss die Führung übernehmen.“ Das einzige, was noch fehle, sei Handlung.

So geht es weiter

Die sogenannte „europäische Strategie für ein offenes digitales Ökosystem“ soll zusammen mit dem „Cloud and AI Development Act“, einer Verordnung zur Entwicklung von Cloud und KI, noch im ersten Quartal des Jahres als Paket veröffentlicht werden.

In dieser Woche wird europäische Souveränität außerdem in Straßburg im EU-Parlament debattiert. Auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident António Costa werden daran teilnehmen. Dabei geht es allerdings nicht spezifisch um den Digitalbereich.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Generative KI: Finger weg von Bildgeneratoren

netzpolitik.org - 18 Januar, 2026 - 09:25

Nicht alle KI-Bilder sind KI-Slop, findet unser Autor. Trotzdem rät er Redaktionen von Bildgeneratoren ab. Zu den Gründen gehören hohe unsichtbare Kosten und die gefährliche Machtkonzentration der Tech-Konzerne. Ein Essay.

Sichtbare Pixel, unsichtbare Rechenoperationen. – CC-BY 4.0 Yutong Liu & Kingston School of Art / betterimagesofai.org

Eines der ersten Bilder, das ich mit „generativer KI“ erstellt habe, war ein Waschsalon im Stil von Edward Hopper. Das Motiv entspricht dem US-amerikanischen Maler sehr: ein halb-öffentlicher, halb privater Raum; die Stimmung irgendwo zwischen Kontemplation und Melancholie. Aber gemalt hat er es nie. Das KI-generierte Bild hatte das typische Hopper-Gefühl in mir geweckt, ich war begeistert. Bildgeneratoren sind der Anfang von etwas Großem, da war ich mir im Jahr 2022 sicher.

Schon früh war die öffentliche Debatte über Bildgeneratoren begleitet von teils inbrünstigen Einwänden, dass Erzeugnisse von Maschinen doch keine ernst zu nehmenden Gefühle oder Bedeutungen zum Ausdruck bringen könnten. Immerhin berechnet Software ihre Erzeugnisse bloß aus Material, das es bereits gibt; es fehlt also der Wille eines Menschen, etwas auf bestimmte Weise auszudrücken.

Mich überzeugt das nicht. Warum soll das Erzeugnis einer Maschine von Gefühl und Bedeutung entleert sein, das Erzeugnis eines Menschen aber gefühlvoll und bedeutsam? Diese KI-Kritik ist von klassischen Kommunikations-Modellen geprägt, die Sender und Empfänger in den Mittelpunkt rücken. Einfach ausgedrückt packt demnach ein Sender einen gewünschten Inhalt auf einen Kommunikationsträger, der die Botschaft zum Empfänger bringt – etwa per Wort oder Bild. Gerade Künstler*innen können diesem Modell zufolge ihre Kommunikation in Form eines Kunstwerks ganz besonders mit Bedeutung aufladen, weil sie dabei auf geniale Weise wie aus tiefer Seele schöpfen.

Diesem Modell zufolge kann ein KI-erzeugtes Bild schon allein deshalb nichts Sinnvolles ausdrücken, weil die Maschine nichts meinen kann. Das Erzeugnis ist allenfalls ein Klumpatsch von einst bedeutsamen Inhalten, also: KI-Slop.

Spätere Ansätze – von Systemtheorie über Poststrukturalismus – haben jedoch das Modell verworfen, wonach Bedeutung wie ein Päckchen von A nach B transportiert wird. Bedeutung lässt sich demnach auch nicht in einem Bild verpacken, sodass es nur noch beim Betrachten ausgepackt und in Empfang genommen werden muss. Vielmehr lässt sich jede Kommunikation und damit auch jedes Bild als eine Art Remix aus bestehenden Bedeutungsträgern beschreiben. Die konkrete Bedeutung eines Werks wiederum entsteht bei jeder Beobachtung aufs Neue und zwar durch die Betrachtenden. Das heißt, nicht nur jedes Werk ist ein Remix, sondern auch jede Beobachtung eines Werks.

Selbst das Wetter meint etwas – für uns US-Künstler Stevens Vaughn trägt Farbe auf. - CC-BY-SA 4.0 Stevens Vaughn via Wikimedia Commons

Insofern fehlt maschinell erzeugten Bildern zwar die menschliche Intention bis ins Detail, die etwa anzunehmen ist, wenn jemand nach jahrelanger Übung gezielt eine Leinwand mit Pinsel und Farbe bearbeitet hat. Gefühl und Bedeutung können KI-Bilder trotzdem haben, und zwar beim Betrachten. Das klappt auch ohne jegliche Intention eines Senders.

Das Prinzip kennen wir alle aus unserem Alltag, und zwar vom Wetter: Auch Sonnenuntergänge, Gewitter oder Wolkenformationen können ins uns eine Menge Gefühle auslösen, obwohl das Wetter nichts meinen kann. Es meint trotzdem etwas – für uns.

Die Grenze zwischen menschengemachten und synthetischen Werken ist weniger klar, als man auf den ersten Blick meinen könnte. Auch ohne Einsatz von Software haben Künstler*innen immer wieder gezielt die Kontrolle über ihre Werke reduziert. So spielen beim Action Painting Zufall und Physik eine wichtige Rolle, wenn Künstler*innen Farben schleudern und spritzen. Im Konstruktivismus wiederum geht es um Berechenbarkeit statt Zufall, wenn Künstler*innen streng auf geometrische Formen setzen.

Die Beispiele zeigen, generative KI ist weniger ein radikaler Bruch im kreativen Schaffen, sondern eher eine neue Verschiebung in der Rolle des Menschen beim Entstehen eines Werks. Statt mit Pinsel und Farbe hantiert man mit Prompts; feilt an Textbefehlen, bis die Maschine etwas erzeugt, das man gerne speichern und weiterverbreiten möchte. Der Stoff, aus dem ein Werk entsteht, ist nicht roh wie etwa eine Tube Ölfarbe, sondern vorgeformt durch das einfließende Trainingsmaterial.

Wie es sich praktisch anfühlt, mit Bildgeneratoren zu arbeiten, habe ich eine Zeit lang selbst getestet. Über Monate hinweg habe ich die Software genutzt, um eigene Artikel zu bebildern. Es war reizvoll, mehr Freiheiten in der Gestaltung der Motive zu haben. Inzwischen habe ich aber damit aufgehört – und ich halte es sogar für besser, wenn Redaktionen die Finger von Bildgeneratoren lassen. Dafür sehe ich vor allem drei Gründe.

1. Der typische KI-Look wirkt unseriös Beispiel für ein furchtbares KI-Erzeugnis, das ich mal für ein vorzeigbares Artikelbild gehalten habe. - Public Domain DALL-E-2

Nach ein paar Jahren KI-Hype und einer Flut KI-generierter Bilder auf Websites und in sozialen Medien zeigt sich eine Kluft zwischen Theorie und Praxis: Während KI-Bilder meiner Meinung nach bedeutsam, gefühlvoll und schön sein können, sind sie es erstaunlich oft – einfach nicht.

So unbegrenzt wie Anfangs vermutet sind die kreativen Möglichkeiten dann doch nicht. Zumindest Stand aktuell, und mit dem eher geringen Aufwand, den viele in ihre Prompts und KI-Erzeugnisse stecken. An einem Großteil der tatsächlich in meinen Feeds kursierenden, KI-generierten Bilder habe ich mich sattgesehen. Sie sind oft überladen und austauschbar, teils offensiv geschmacklos. Einflüsse von Stilrichtungen lassen sich erahnen, sind aber oft grobschlächtig miteinander vermengt, ohne Gefühl für Stimmigkeit. Ein schauriges Beispiel dafür ist das oben eingebettete KI-Bild, das ich leider selbst als Artikelbild veröffentlicht habe, und heute für einen Griff ins Klo halte.

Websites, die auf KI-Bilder setzen, erscheinen mir inzwischen suspekt. Denn in der Praxis nutzen die meisten seriösen Medien solche Bilder nicht oder kaum; fragwürdige Content-Schleudern aber schon.

Egal, wie man sonst zu KI-Bildern steht: Sie können mangelnde Seriosität ausstrahlen. Besonders wenn Leser*innen eine Website nicht gut kennen und nur die Bilder ins Auge springen. Es könnte bei manchen die Frage aufkommen, ob die Redaktion möglicherweise auch ihre Texte achtlos zusammenrührt; wie sorgfältig das redaktionelle Angebot wirklich ist. Die Bebilderung von Artikeln sollte funktional sein und nicht mehr Fragen aufwerfen als die Hauptinhalte.

2. Generative KI schafft bedenkliche Abhängigkeiten US-Präsident Donald Trump beim Dinner mit Tech-Bossen im Weißen Haus, September 2025. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ABACAPRESS

Generative KI gibt Menschen mit Internetverbindung zuvor ungeahnte Produktionsmittel in die Hand. Selbst ohne Vorkenntnisse lassen sich etwa Texte, Übersetzungen, Code, Bilder und Videos in mindestens mittelmäßiger Qualität erstellen. Und wer würde so viele verschiedene Dinge schon mindestens mittelmäßig hinbekommen? Das bedeutet mehr Möglichkeiten und mehr Macht für alle. Aber das ist nur die eine Seite der Medaille.

Die andere Seite ist düster. Je mehr sich generative KI verbreitet, desto mehr zementieren deren Anbieter ihre Machtposition. Als der Bild-Generator Stable Diffusion erstmals gratis für alle veröffentlicht wurde, hatte ich die Hoffnung auf eine dezentrale Zukunft generativer KI ohne mächtige Tech-Unternehmen als Nadelöhr. Es kam anders.

Heute kontrollieren einige wenige Unternehmen wie OpenAI, Anthropic, Microsoft, Meta und Google die populären und effizienten KI-Anwendungen. Sie sammeln die Risiko-Milliarden ein, steigen zu den reichsten Unternehmen der Welt auf oder festigen diese Position. Unter der Regie der KI-Konzerne entsteht eine technologische Infrastruktur, die Produktionsweisen zentralisiert. Die Konzerne bestimmen in der Folge, welche KI-Anwendungen kostenlos sind und wofür man zahlen muss. Sie bestimmen, für welche Sprachen, welche gesellschaftlichen Gruppen, welche Einsatzmöglichkeiten ihre Dienste optimiert werden.

Auf rabiate Weise extrahieren KI-Konzerne massenhaft Werke zum Training ihrer Modelle aus dem Netz, selbst wenn die Künstler*innen und Urheber*innen dahinter das nicht möchten. Einerseits finde ich: Zur Freiheit von Kunst sollte es gehören, dass sich Menschen oder auch Maschinen frei an Werken bedienen können, um Neues zu schaffen. Andererseits bereitet mir das extreme Macht-Ungleichgewicht Bauchschmerzen, das besteht, wenn Milliarden-Konzerne diese Freiheit brachial für kommerzielle Interessen ausnutzen.

In der Folge profitieren nicht alle gleichermaßen von den Produktionsmöglichkeiten sogenannter KI. Die neue Technologie kann nicht nur Gewinner*innen hervorbringen, sondern auch Verlierer*innen. Sie birgt etwa das Potenzial, KI-freie Formen künstlerischer oder handwerklicher Bildproduktion allein durch diese Produktionsgewalt zu verdrängen, zu ersetzen und damit unter die Kontrolle weniger Konzerne zu bringen.

Diese Kontrolle bezieht sich nicht nur auf die Gestaltung der KI-Werkzeuge, sondern auch auf die erzeugten Inhalte. Die KI-Konzerne entscheiden und moderieren, was erlaubt und verboten ist. Bei Sprachmodellen wie Grok aus den USA oder DeepSeek aus China sieht man, wie schnell vermeintliche Inhaltsmoderation in autoritäre Zensur und Desinformation umschlägt.

Bei den meisten kommerziellen Bildgeneratoren gibt es zudem sehr hohe Hürden für jegliche Darstellung von Nacktheit. Damit wollen die Konzerne unter anderem verhindern, dass Menschen illegale Inhalte erzeugen, und nehmen dabei Overblocking in Kauf. Die Folge ist, dass selbst jugendfreie Darstellungen zensiert werden, etwa wissenschaftliche oder künstlerische Motive. Zum Vergleich: Sogar in der Sixtinischen Kapelle im Vatikan sind Adam und Eva ohne Kleider zu sehen.

Keine Skrupel haben die KI-Konzerne dagegen offenbar bei Deals über hunderte Millionen US-Dollar mit dem Militär der rechtsradikalen Trump-Regierung.

Die erhoffte Demokratisierung von Produktionsmitteln durch generative KI hat also auch gegenteilige Effekte. Solange Bildgeneratoren von wenigen Konzernen kontrolliert werden, entstehen neue Formen von Abhängigkeit, und zwar von konkreten KI-Modellen und deren Features, von Plattform-Policys, Finanzierungsmodellen und letztlich auch den Launen und Ideologien ihrer superreichen Eigentümer.

Entsprechend unangenehm ist es, etwa einen journalistischen Artikel oder einen Blogbeitrag mit einem Generator von Google oder OpenAI zu bebildern. Der Name dieser Konzerne in der Bildunterschrift: ein unerwünschter Werbe-Effekt.

Auch wenn meine kleinen Beiträge als Nutzer oder Konsument von KI-Bildgeneratoren das Machtgefüge dahinter nicht nennenswert beeinflussen – es muss einfach nicht sein. Gerade wenn Redaktionen ihre Artikel in großem Stil mit KI bebildern, verstetigen sie den Gebrauch fragwürdiger Produkte.

3. Hinter generativer KI stecken hohe, unsichtbare Kosten Image-Video von Sama, einem Outsourcing-Unternehmen für Datenarbeit, das unter anderem in Kenia Menschen beschäftigt. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot: YouTube / Sama

Oft sind die wahren Kosten meines privilegierten digitalen Alltags unsichtbar, und bei den meisten Leser*innen hier dürfte es ähnlich sein. Wir tippen, streamen und surfen mit energiehungrigen Produkten aus unter anderem Plastik und Seltenerdmetallen, die durch geplante Obsoleszenz zugleich der umweltschädliche Elektroschrott von morgen sind; produziert und bis zur Haustür gebracht von oftmals schlecht behandelten Angestellten; entworfen und kontrolliert von Megakonzernen, die damit Milliarden anhäufen. Obendrauf kommen jetzt noch die Kosten für generative KI.

Es ist widersprüchlich, an einem Apple-Laptop sitzend von der Nutzung einer Technologie abzuraten, weil sie verborgene Kosten für Gesellschaft und Umwelt mit sich bringt. Denn was ich an generativer KI kritisiere, trifft auch auf meine eigenen Geräte zu. Um davon nicht völlig blockiert zu sein, will ich zwei Ebenen voneinander unterscheiden: einerseits strukturelle Ausbeutungsverhältnisse, andererseits individuelle Konsumentscheidungen. Ersteres lässt sich nicht durch letzteres überwinden. Dennoch sind individuelle Konsumentscheidungen nicht egal. Bildgeneratoren sind noch nicht so tief in unseren Alltag gesickert wie Laptops; sie sind noch kein wichtiger Teil digitaler gesellschaftlicher Teilhabe. Noch haben wir die Wahl.

Die Systeme hinter KI-generierten Bildern fressen Energie durch Training und Betrieb und sind deshalb klimaschädlich. Die Konzerne hinter kommerziellen Bildgeneratoren ziehen riesige Rechenzentren hoch, zapfen Atomkraftwerke an und können Menschen im Umland zur Kühlung der Server sogar das Wasser abgraben. Millionen gering bezahlte Arbeiter*innen, oftmals aus dem Globalen Süden, machen durch ihre Arbeit die Leistungen der Software überhaupt erst möglich.

Die menschliche Arbeit hinter sogenannter KI soll nicht nur bewirken, dass generierte Bilder möglichst gut aussehen, sondern auch, dass sie möglichst nicht illegal oder verstörend sind. Gewalt, Folter, Missbrauch – all das sollen Nutzer*innen am Ende nicht zu Gesicht bekommen. Dafür sichten und annotieren Angestellte im Akkord Inhalte, etwa Bilder aus dem Trainingsmaterial oder neue KI-Erzeugnisse. Solche Arbeit ist oftmals psychisch belastend, die therapeutische Begleitung schlecht. Für ihren Lohn zahlen Datenarbeiter*innen also nicht nur mit ihrer Arbeitskraft, sondern auch mit ihrer Gesundheit.

Diese und weitere Kosten verschwinden hinter den glatt designten Oberflächen der Bildgeneratoren, die per Mausklick Inhalte en masse ausspucken, als wären nur Maschinen am Werk. Ich finde: Gerade weil es leicht zugängliche KI-freie Alternativen zur Bebilderung gibt, muss man das als redaktionelles Angebot nicht aktiv unterstützen.

Ambivalenzen aushalten Luxusprodukt: Waschsalon im Stil von Edward Hopper, KI-generiert. - Public Domain Google Gemini

Mehr als drei Jahre, nachdem ich mit Stable Diffusion einen Waschsalon im Stil von Edward Hopper erzeugt habe, wiederhole ich den Versuch. Dieses Mal mit Google Gemini Ende 2025: „Wie hätte Edward Hopper einen Waschsalon gemalt?“

Ich hoffe darauf, dass mich das Ergebnis kaltlässt, schließlich habe ich mich in diesem Text daran gemacht, Bild-Generatoren zu kritisieren und von ihrem Einsatz abzuraten. Bloß, das Gegenteil ist der Fall: Die Software erzeugt ein Bild, das mir sofort gefällt. Hätte ich es früher in einem Hopper-Sammelband gesehen, es hätte zu meinen Lieblingsmotiven gezählt. Zugleich merke ich, was für ein Luxus daraus spricht, dieses Bild generieren und genießen zu können.

KI genießen, KI ablehnen – wie lässt sich diese Ambivalenz aushalten?

Der Knackpunkt liegt für mich darin, in welcher Rolle ich mit KI-generierten Bildern umgehe. Im Fall vom Hopper-Bild entscheide ich mich als Privatperson dafür, ein problematisches Produkt wie einen Bildgenerator für eine ästhetische Erfahrung zu nutzen: Das ist reiner Luxus. Ob und wie oft man das tun möchte, darüber muss wohl jede*r für sich selbst entscheiden.

Anders ist die Lage, wenn ich in meiner Rolle als Redakteur KI-Bilder in die redaktionelle Routine integriere. Dann wären sie kein privater Luxus mehr, sondern beruflich genutzte Gebrauchsgrafiken für ein breites Publikum. Sie würden den Einsatz einer Technologie normalisieren, die ich sehr kritisch sehe. Mein Fazit: Finger weg.

Zumindest zu dokumentarischen Zwecken kommt der falsche Hopper als eingebettete Grafik in diesen Text. Typisch für Hopper sehen wir hier einen isolierten Menschen in einer urbanen Umgebung. Er scheint in sich gekehrt, als würde er dem Gefühl einer inneren Leere nachhängen. Wahrscheinlich interessiert mich dieses KI-Bild deshalb umso mehr: Weil sich auch KI-Bilder die Frage nach innerer Leere gefallen lassen müssen. Und schon sind sie nicht mehr leer.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

US-Einwanderungsbehörde: Mit Palantir und Paragon auf Migrantenjagd

netzpolitik.org - 17 Januar, 2026 - 08:56

Die US-Einwanderungsbehörde ICE nutzt für ihre Massenfestnahmen zunehmend digitale Überwachungstechnologie. Ein berüchtigter Konzern liefert dafür das „ImmigrationOS“. Doch es gibt Ideen für eine Kampagne, die sich gegen diese Beihilfe zur Menschenjagd richtet.

Nach der Ermordung von Renee Nicole Good am 7. Januar kam es in Minneapolis zu Protesten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Press Wire

Eine der Kritiken an neuen Überwachungswerkzeugen für Verfolgungsbehörden lautet, dass diese zunehmend auch zweckentfremdet eingesetzt werden. Oder dass autoritäre Regierungen sie nach einer Machtübernahme gegen unliebsame Gruppen oder Personen richten.

Wie real diese Befürchtungen sind, lässt sich derzeit in den USA beobachten. Dort versieht Präsident Donald Trump die Einwanderungsbehörde ICE mit immer mehr Ressourcen für ihre Jagd auf Migrant*innen, sichert ihr für Verbrechen Straffreiheit zu und schafft sich so eine eigene brutale Präsidentengarde mit modernster technischer Ausrüstung.

Mapping von Deportationskandidat*innen

Über die digitalen Überwachungsmethoden des ICE berichtet häufig das US-Investigativportal „404 Media“. Dessen jüngste Recherche zeigt, wie etwa Palantir in die Massenfestnahmen eingebunden ist. Demnach entwickelt der berüchtigte Technologiekonzern ein Werkzeug namens ELITE, mit dem die Einwanderungsbehörde eine Karte mit Adressen von potenziellen Deportationskandidat*innen erstellen kann. Die Daten stammen unter anderem vom Gesundheitsministerium, von der US-Migrationsbehörde USCIS und vom Datenanbieter Thomson Reuters.

ICE nutzt die Software angeblich, um Orte zu identifizieren, an denen möglichst viele Personen auf einen Schlag festgenommen werden könnten. Zu jeder Person kann ein Dossier sowie ein „Confidence Score“ abgerufen werden – also eine Bewertung, wie verlässlich die angegebene aktuelle Adresse einer gesuchten Person ist.

„404 Media“ stützt ihre Recherche auf interne ICE-Materialien, öffentliche Beschaffungsunterlagen und Aussagen eines ICE-Beamten. Ihre Veröffentlichung erfolgte kurz nachdem Kristi Noem, die Chefin des Heimatschutzministeriums, angekündigt hatte, Hunderte weitere Bundesagent*innen nach Minneapolis zu entsenden. Vergangene Woche erschoss der ICE-Beamte Jonathan Ross dort die 37-jährige US-Bürgerin Renee Nicole Good, als diese ihr Auto wenden und die Szenerie einer Razzia und Protesten dagegen verlassen wollte.

Daten aus Online-Werbegeschäft

Zusätzlich zur Palantir-Software kaufte ICE zwei Überwachungssysteme namens Tangles und Webloc der Firma Penlink, die Zugriff auf Standortdaten von Hunderten Millionen Handys bieten. Darüber berichtete „404 Media“ vergangene Woche in einer weiteren Recherche.

Die Systeme nutzen GPS-Koordinaten sowie WLAN- und IP-Daten. Sie stammen aus dem Online-Werbegeschäft und werden über sogenannte Software Development Kits bei der Nutzung von Apps hinterlassen. Von Datenbrokern werden sie angeblich für personalisierte Werbung gesammelt, dann aber auch mit anderem Zweck verkauft.

Ermittler*innen können in Webloc ebenfalls Gebiete auf einer Karte markieren. Das System zeigt dann alle Handys an, die sich zu diesem Zeitpunkt dort befinden. Anschließend lassen sich die Bewegungen einzelner Geräte verfolgen. So stellen die Beamt*innen fest, wohin eine bestimmte Person nach der Arbeit fährt oder wo sich nachts ihr Handy befindet, was beides auf den Standort ihrer Wohnung schließen lässt. Die Software kann auch mehrere Orte gleichzeitig überwachen und anzeigen, welche Geräte an zwei oder mehr Orten waren, etwa bei einer politischen Versammlung.

Laut einer internen ICE-Rechtsanalyse, die die Bürgerrechtsorganisation ACLU durch eine Informationsfreiheitsklage erhielt, braucht die US-Behörde für die Nutzung dieser Daten aus ihrer Sicht keine richterliche Anordnung. Die Begründung: Menschen hätten die Informationen „freiwillig“ an Dritte weitergegeben, indem sie Apps nutzten.

Spyware „Graphite“ jetzt im US-Besitz

Bekannt ist außerdem, dass ICE die Spyware „Graphite“ des Unternehmens Paragon einsetzen darf. Die Trump-Regierung genehmigte einen Vertrag, den die Biden-Administration noch blockiert hatte.

Die Software gilt als eines der leistungsfähigsten Hacking-Werkzeuge weltweit und kann sämtliche Daten auf Smartphones auslesen, einschließlich der ansonsten verschlüsselten Kommunikation über Signal oder WhatsApp. Zudem lässt sich ein Telefon durch heimliches Aktivieren des Mikrofons zur Wanze umfunktionieren.

Nach Überwachungsskandalen in mehreren EU-Staaten wurde die bis dahin israelische Spyware-Firma Paragon Solutions Ende 2024 vom US-Private-Equity-Fund AE Industrial Partners übernommen, der dafür eine halbe Milliarde US-Dollar gezahlt haben soll. Dieser Wechsel erleichtert US-Behörden wie ICE den Einsatz der Software, obwohl größere Teile der Belegschaft weiterhin in Israel ansässig sind.

Kampagne gegen beteiligte Firmen

Weitere digitale Werkzeuge der US-Einwanderungsbehörde haben der Arbeitswissenschaftler Eric Blanc von der Rutgers University, der Gewerkschaftsorganisator Wes McEnany und Claire Sandberg, ehemalige nationale Organisationsdirektorin von Bernie Sanders’ Präsidentschaftskampagne 2020, in der US-Wochenzeitschrift „The Nation“ dokumentiert. Darin rufen sie zu einer Kampagne gegen die Firmen auf.

Als besonders verwundbar gelten den drei Autor*innen jene Unternehmen, deren Verträge mit ICE vor einer möglichen Verlängerung stehen. Dazu zählt etwa Dell mit einem Auftrag über umgerechnet 16 Millionen Euro für Microsoft-Software-Lizenzen, der im März ausläuft. Auch kleinere Verträge mit dem Paketdienst UPS und FedEx sowie dem Kommunikationsausrüster Motorola Solutions enden im Frühjahr.

Einen längerfristigen Vertrag hat ICE beispielsweise mit dem Kommunikationsdienstleister AT&T geschlossen. Er umfasst rund 70,5 Millionen Euro und könnte bis Juli 2032 laufen. Der Datenanbieter LexisNexis ermöglicht Trumps Milizen für 18 Millionen Euro Zugriff auf umfangreiche personenbezogene Daten aus öffentlichen und privaten Quellen, einschließlich Haftdaten.

Palantir liefert „ImmigrationOS“

Als einen der bedeutendsten Akteure in der ICE-Infrastruktur nennt „The Nation“ Amazon, dessen Web Services für die Daten- und Überwachungsoperationen der Behörde unerlässlich seien.

Eine besondere Rolle spielt laut Blanc, McEnany und Sandberg aber Palantir: Der Konzern stellt den US-Migrationsbehörden unter dem Namen „ImmigrationOS“ ein Rückgrat bereit, das Informationen aus verschiedenen Datenbanken und Anwendungen zusammenführt.

Mithilfe der Software können ICE-Beamt*innen ihre Operationen automatisieren – zu den Features gehören die KI-gestützte Zielpersonenpriorisierung, die Echtzeitüberwachung der Person sowie die Koordination von Festnahmen und Abschiebungen.

„ImmigrationOS“ greift dazu auf Daten der Sozialversicherungs-, der Steuer- und der Migrationsbehörden sowie staatlicher Wählerverzeichnisse zu. Für die Entwicklung des Systems Plattform erhielt Palantir 25,5 Millionen Euro.

„Außer Kontrolle geratener Zug“

Nach den jüngsten Enthüllungen von „404 Media“ hat sich die Electronic Frontier Foundation zu Wort gemeldet. Die US-Bürgerrechtsorganisation erklärt, dass sie bereits mehrere juristische Schritte gegen die Datensammelwut der Migrationsbehörden unternommen habe – darunter Klagen gegen den Zugriff von ICE auf Gesundheits- oder Steuerdaten.

Doch diese allein reichten nicht aus: Menschen müssten im öffentlichen Diskurs weiterhin Bedenken und Protest äußern, so die Electronic Frontier Foundation. Auch müsse der Kongress umgehend handeln, „um diesem außer Kontrolle geratenen Zug Einhalt zu gebieten, der die Privatsphäre und Sicherheit jeder einzelnen Person in Amerika zu zermalmen droht“.

Jedoch ist die Datensammelwut für diesen „außer Kontrolle geratenen Zug“ nicht auf die USA beschränkt. Die Regierung in Washington fordert von den mehr als 40 Teilnehmern ihres Visa-Waiver-Programms einen direkten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken mit biometrischen Informationen.

In Deutschland wäre dies die INPOL-Datei, in der auch weit über zwei Millionen Asylsuchende oder Ausreisepflichtige mit Fingerabdrücken und Gesichtsbildern gespeichert sind. Die EU-Staaten sind zu diesem US-Zugriff grundsätzlich bereit und haben die Kommission mit Verhandlungen über ein Rahmenabkommen beauftragt.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

KW 3: Die Woche, in der das iranische Regime tausende Demonstrierende ermordete

netzpolitik.org - 17 Januar, 2026 - 07:03

Die 3. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 17 neue Texte mit insgesamt 118.270 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser:innen,

wir alle haben mitbekommen, wie im Iran Hunderttausende aufgestanden sind, die vierte große Protestwelle in nur zehn Jahren hat das Land erfasst. Wieder keimt die Hoffnung, dass es dieses Mal endlich gelingt, das illegitime, brutale und autoritäre Regime zu stürzen. Ich telefoniere mit einem Freund, der iranische Wurzeln hat. Wir vereinbaren, dass wir nach der Revolution direkt nach Teheran fliegen. Dieses Mal wird es klappen.

Die Proteste sind riesig – doch dann geht das Internet aus.

An diesem Punkt fange ich an, wieder einmal einen Artikel über Internetabschaltungen zu schreiben, ich erkläre das Thema in Interviews. Mein Freund hat Angst, weil dieses Mal alles abgeschaltet ist. Sogar die Festnetztelefone sind gekappt, das hat der Iran noch nie gemacht. Es ist klar, was das heißt: brutale Gewalt.

Mich bewegt das Thema persönlich, ich habe schon öfter über das Land und die Proteste berichtet, war selbst im Iran unterwegs. Ich habe dort unglaublich schöne Erfahrungen mit wundervollen Menschen gemacht. Ich habe die Wut und Verzweiflung der Menschen gespürt und ihren Mut, gegen das Regime aufzustehen. Wer einmal die Iraner:innen erlebt hat, der kann nur noch die Daumen für die Befreiung drücken. Ich mache mich mit der Sache gemein, auch als Journalist. Gerade als Journalist.

In der letzten Protestwelle im Jahr 2022 habe ich zusammen mit Kollegen über die Abschottung des iranischen Internets recherchiert. In Folge unserer Artikel wurde ein an der Abschottung beteiligtes Unternehmen von der EU und den USA sanktioniert. Doch was ist dieser kleine journalistische Beitrag angesichts der Opfer, die die Menschen dort seit Jahren bringen. Auch jetzt.

Trotz des Blackouts sind in den vergangenen Tagen grauenhafte Nachrichten durchgedrungen. Zunächst war von hunderten Toten die Rede. Kurz darauf von 2.500 ermordeten Demonstrant:innen. Und dann lese ich morgens in einem Exil-Medium, dass es sogar 12.000 sein könnten. Am Frühstückstisch kommen mir die Tränen, ich fühle mich hilflos. Es ist nicht zu fassen. Der Bruder meines iranischen Freundes hat zwei Freunde im Kugelhagel in Teheran verloren. Plötzlich sind die Leichensäcke aus den Videos ganz nah.

Im Mail-Account der Redaktion häufen sich Bitten der persischen Diaspora, doch zu berichten, etwas zu tun. So viele Zuschriften zu einem Thema hatten wir noch nie. Doch die Proteste sind offenbar vorbei, niedergeschlagen mit brutalster und hemmungsloser Gewalt.

In der Redaktionssitzung Ratlosigkeit, uns sind hier die Hände gebunden, wir haben keine gesicherten Informationen. Was können wir tun? Es fühlt sich viel zu wenig an – angesichts der wohl größten Gewaltanwendung gegen Proteste seit dem Tiananmen-Massaker in China. Gewalt gegen Menschen, die für Freiheit und Würde kämpfen.

Bleibt stark und laut

Markus Reuter

Degitalisierung: Entfremdung

Zwischen dem aktuellen KI-Hype und der ersten Industrialisierung gibt es Parallelen, das zeigt sich besonders in der drohenden Entfremdung, analysiert unsere Kolumnistin. Aber es gibt Wege, die gleichen Fehler nicht nochmals zu machen. Von Bianca Kastl –
Artikel lesen

Großbritannien: Kommunikationsplattformen müssen Inhalte scannen

Am Donnerstag ist ein Gesetz in Kraft getreten, laut dem Anbieter von Social-Media- und Dating-Diensten untersuchen müssen, was britische Nutzer*innen einander zuschicken. So sollen Menschen vor ungewollten Dickpics geschützt werden. Von Martin Schwarzbeck –
Artikel lesen

Massenüberwachung und Hacking: Der BND soll neue mächtige Instrumente bekommen

Der BND soll weiter massenhaft Kommunikationsdaten durchsuchen, aber sie künftig länger speichern und zusätzlich millionenfach Inhalte von Kommunikation analysieren. Zudem soll der Geheimdienst Hacking-Angriffe durchführen dürfen. Von Constanze –
Artikel lesen

Repression gegen Proteste: Iranisches Regime setzt auf umfassende Kommunikationsblockade

Gegen die Massenproteste im Iran setzt die Regierung dieses Mal eine Komplettabschaltung der Kommunikation ein. Während früher Mobilfunk und Internet temporär und regional blockiert wurden, sind diesmal auch das Satelliteninternet Starlink und Festnetztelefon betroffen. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

Digital Services Act: Was hinter dem Veto des polnischen Präsidenten steckt

Polen tut sich schwer damit, den Digital Services Act vollständig umzusetzen. Nun ist ein lange überfälliges Gesetz am Veto des Präsidenten Karol Nawrocki gescheitert, der Zensur wittert. Damit ist der Konservative auf einer Linie mit Donald Trump – und um Meinungsfreiheit im Netz geht es nur am Rande. Von Tomas Rudl –
Artikel lesen

SeaGuardian: Bundeswehr bestellt große Überwachungsdrohnen aus den USA

Die Marine kauft für 1,9 Milliarden Euro acht große US-Drohnen zur Seeaufklärung und U-Boot-Jagd. Sie ergänzen acht Drohnen der gleichen Größe der Luftwaffe in Jagel. Beide Systeme dürfen auch im Innern fliegen. Von Matthias Monroy –
Artikel lesen

Digitale Gewalt: Wie Regierungen gegen Grok und X vorgehen

Die EU und verschiedene Länder prüfen, wie sie die Deepfake-Flut, die Grok ausspuckt, eindämmen können. Malaysia und Indonesien haben den Chatbot am Wochenende sperren lassen. In der EU könnte ein Eilverfahren dafür sorgen, dass Grok keine Deepfakes mehr produzieren darf. Von Laura Jaruszewski –
Artikel lesen

Zugriff auf biometrische Polizeidaten: EU-Kommission will mit USA geheim verhandeln

Die USA fordern automatisierten Zugriff auf biometrische Polizeidaten in EU-Staaten. Ein Anwalt äußert bei „Beck Online“ erhebliche Bedenken. Die Kommission beginnt trotzdem Verhandlungen mit hoher Geheimhaltung. Von Matthias Monroy –
Artikel lesen

linksunten.indymedia.org: Durchsuchungsanordnungen wegen des Archivs waren rechtswidrig

Im August 2023 durchsuchte die Polizei Wohnungen mehrerer Personen, die angeblich das Archiv linksunten.indymedia.org betrieben haben sollen. Doch es gab weder einen ausreichenden Anfangsverdacht noch waren die Maßnahmen verhältnismäßig, entschied nun das Landgericht Karlsruhe. Von Anna Biselli –
Artikel lesen

Wikipedia wird 25: Ein anderes Internet ist möglich

Die große freie Online-Enzyklopädie wird 25 Jahre alt. In Zeiten von autoritärer Bedrohung, Deepfakes und Desinformation ist die Wikipedia heute wichtiger denn je. Und sie macht Spaß – zum Beispiel beim Wikipedia-Tauchen. Eine Liebeserklärung. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

875 Eltern und Kinder befragt: Social-Media-Verbot ist nicht die beste Lösung

Hunderte Kinder, Jugendliche und Eltern in Deutschland wollen Social Media lieber einschränken als verbieten. Das geht aus einer Umfrage von Marktforschenden hervor. Während Australien ein Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat, läuft in Deutschland die Debatte. Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen

Landgericht Berlin: Doctolib wegen Irreführung der Versicherten gerügt

Suchen Nutzer*innen ausschließlich nach Terminen für Kassenpatienten, zeigt ihnen Doctolib auch kostenpflichtige Privatsprechstunden an. Damit führe die Buchungsplattform Versicherte in die Irre, rügt das Landgericht Berlin. Endgültig ist die Entscheidung nicht. Von Laura Jaruszewski –
Artikel lesen

Pressefreiheit: Wie Vietnams Großkonzern einen Regimekritiker in Berlin schikaniert

Der vietnamesische Regimekritiker und Berliner Journalist Trung Khoa Lê musste wegen kritischer Reels in sozialen Medien vor das Berliner Landgericht. Geklagt hat der Chef des größten vietnamesischen Privatkonzerns Vingroup, der weltweit gegen Journalist*innen und Blogger*innen vorgeht. In Berlin verbuchte er nun einen Teilsieg. Von Timur Vorkul –
Artikel lesen

Innenministerium: Unbürokratisch überwachen

Das Bundesinnenministerium will weniger Bürokratie für sich und seine Behörden. Das BKA soll künftig Überwachungsanträge delegieren können und seltener Betroffene benachrichtigen müssen. Der entsprechende Gesetzentwurf ist nun im Bundestag und enthält viele weitere Maßnahmen. Von Anna Biselli –
Artikel lesen

Interview: „Wir wollen ImmoScout24 vergesellschaften“

Seit Jahren sind bezahlbare Mietwohnungen rar und wer eine sucht, ist meist auf Plattformen wie Immoscout24 angewiesen. Zwei Aktivist*innen haben sich deren Geschäftsmodell näher angesehen. Im Interview erläutern sie die Ergebnisse ihrer Datenanalyse und wie Wohnraum gerechter verteilt werden könnte. Von Leonhard Pitz –
Artikel lesen

Digitaler Omnibus: Direkt von Big Techs Wunschliste

Um Europas Wirtschaft zu stärken, will die EU ihre Regeln für die digitale Welt teilweise aufweichen. Das Gesetzespaket bedient allerdings vor allem die Interessen US-amerikanischer Tech-Unternehmen, wie jetzt eine Analyse des Corporate Europe Observatory und von LobbyControl zeigt. Von Tomas Rudl –
Artikel lesen

Digitale Unterdrückung: So schalten Staaten das Internet aus

Internetabschaltungen sind mittlerweile eine verbreitete Methode, vor allem in autoritären Regimes, die Bevölkerung und Informationen zu unterdrücken. Welche Formen dieser Informationskontrolle gibt es? Wie funktionieren sie? Und was hilft dagegen? Eine Analyse. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Digitale Unterdrückung: So schalten Staaten das Internet aus

netzpolitik.org - 16 Januar, 2026 - 18:32

Internetabschaltungen sind mittlerweile eine verbreitete Methode, vor allem in autoritären Regimes, die Bevölkerung und Informationen zu unterdrücken. Welche Formen dieser Informationskontrolle gibt es? Wie funktionieren sie? Und was hilft dagegen? Eine Analyse.

Ein Protestierender hält auf einer Demo in London am 15. Januar ein Schild gegen die Internetabschaltung hoch. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Avalon.red

Im Januar 2026 hat der Iran die umfassendste und längste Internetabschaltung umgesetzt, die das Land jemals erlebt hat. Neben mobilem und stationärem Internet wurden auch Mobil- und Festnetztelefonie abgeschaltet und sogar das von iranischen Netzen unabhängige Satelliteninternet Starlink gestört.

Der Iran ist bei weitem nicht das einzige Land, das Internetsperrungen als Mittel der digitalen Unterdrückung gegen die Bevölkerung einsetzt. Zuletzt hat auch Uganda im Rahmen der Präsidentschafts- und Parlamentswahl Messenger und soziale Medien blockiert und das Internet fast komplett abgeschaltet.

Internetabschaltungen sind letztlich die härteste Form der Internetzensur, weil sie nicht nur einzelne Seiten, Dienste oder Medien zensieren, sondern alle Wege moderner Kommunikation blockieren oder erschweren.

Weltweit immer mehr Shutdowns

Laut dem zivilgesellschaftlichen Bündnis „Keep it on“ gab es im Jahr 2024 fast 300 Internetabschaltungen in 54 Ländern – Tendenz steigend. Die Begründungen und Anlässe für die Abschaltungen sind laut Keep it on sehr häufig Proteste, das Umfeld von Wahlen, aber manchmal auch die angebliche Prävention von Betrug bei zentralen Schul- und Universitätsprüfungen.

Internetabschaltungen basieren auf unterschiedlichen technologischen Maßnahmen und politischen Voraussetzungen, die diese überhaupt erst möglich machen. Dabei gibt es sehr verschiedene Formen und Ausprägungen dieser Form der Internetzensur und der Abschaltung des Netzes. Die Übergänge von klassischer Zensur bis hin zur Abschaltung sind dabei fließend.

Übersicht der Internetabschaltungen weltweit in den letzten Jahren. - CC-BY 2.0 Keep it on

Aufgrund der weltweit fortschreitenden Digitalisierung und den zunehmenden gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und institutionellen Abhängigkeiten von der Verfügbarkeit digitaler Kommunikation, sind Internetabschaltungen aus Sicht des unterdrückenden Regimes immer nur letztes Mittel. Weil das Leben und wirtschaftliche Tätigkeiten quasi zum Erliegen kommen, sind die Kosten kompletter Abschaltungen sehr hoch, weswegen oft auch nur regionale und temporäre Teilabschaltungen und die Abschaltung oder Erschwerung bestimmter Kommunikationsdienste genutzt werden.

Einige autoritäre Regime wollen deswegen von ihnen kontrollierte, zensierte und überwachte nationale Netze, in denen es nur partiell und restriktiv kontrolliert Zugang zum Internet gibt. Mit solchen Netzen können Behörden- und Wirtschaftsabläufe oder Online-Shopping weitergehen, während die Inhalte und Kommunikation der Bevölkerung zensiert, kontrolliert und gedrosselt werden können. Ein solches abgeschottetes und vollkommen kontrolliertes Netz hat technologisch bislang nur China vollständig umsetzen können, andere Staaten wie Russland oder Iran arbeiten an solchen Netzen.

Welche Formen von Abschaltungen gibt es?

Die einfachsten Formen von Abschaltungen sind die Blockade bzw. Zensur von Webseiten oder Messengern und sozialen Medien. Bei lokalen Protesten greifen Länder wie der Iran zudem auf temporäre und regionale Teilabschaltungen des Mobilfunks zurück. Sie erhoffen sich so, Mobilisierungen und Nachrichtenfluss zu erschweren und Proteste regional einzudämmen.

Eine weitere Methode ist die Drosselung des Internets. Hierbei wird die verfügbare Bandbreite, also der Durchfluss von Daten, künstlich begrenzt. Ziel ist, dass sich Videoaufnahmen, Bilder und Kommunikation verlangsamen und sich so demobilisierende Effekte in der Bevölkerung einstellen.

Die harte Form des Internet-Shutdowns ist die landesweite Aufhebung jeder Konnektivität, so wie sie im Januar 2026 im Iran geschehen ist. Hierbei wird in Kauf genommen, dass das wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Leben fast vollkommen zum Erliegen kommt. Diese Form der Abschaltung lässt sich deswegen nicht lange durchhalten – außer dem Regime steht ein funktionierendes landesweites Intranet zur Verfügung, das es kontrolliert und das die wirtschaftlichen und institutionellen Folgen abfedern kann.

Die Grafik zeigt die Netzwerkkonnektivität im Iran vom 2. bis 16. Januar 2026. Die Konnektivität ist bis zum 8. Januar relativ hoch, sinkt dann aber plötzlich auf nur noch 1 Prozent. - Alle Rechte vorbehalten Netblocks.org Wie gehen die Abschaltungen technisch?

Hierzu gibt es unterschiedliche Methoden. Im Falle des Iran im Januar 2026 berichtet das US-Unternehmen Cloudflare, dass der Internet-Verkehr in und aus dem Iran am 8. Januar auf praktisch Null gesunken ist. Die großen iranischen Netzwerk-Anbieter haben aufgehört, dem Rest des Internets mitzuteilen, auf welchem Weg ihre IP-Adressen zu erreichen sind.

Um 15:20 Uhr Ortszeit sank demnach die Menge von iranischen Netzwerken bekannt gegebener IPv6-Adressen um 98,5 Prozent von über 48 Millionen /48-Netzblöcken auf knapp über 737.000 /48-Netzblöcke. Ein Rückgang des gemeldeten IP-Adressraums bedeutet, dass die meldenden Netzwerke der Welt nicht mehr mitteilen, wie diese Adressen zu erreichen sind. Innerhalb von einer halben Stunde wurde so das Land fast vollständig vom globalen Internet abgeschnitten.

Technische Erklärungen zum kompletten Shutdown im Iran gibt es unter anderem bei:

Wie kann man Internet-Abschaltungen umgehen?

Eine Umgehung abgeschalteter zentraler Netze kann unter anderem mit Satellitentelefonen und Satelliteninternet wie Starlink erreicht werden. Diese sind unabhängig von der physischen Netzstruktur eines Landes. Deswegen sind diese in Ländern wie dem Iran auch verboten.

Dem Iran ist es bei der Abschaltung im Januar 2026 gelungen, auch Starlink massiv einzuschränken. Die Satelliten-Antennen benötigen GPS-Signale, um ihre Position zu kennen. Das Regime hat vermutlich mit einer Mischung aus GPS-Spoofing, beim dem falsche GPS-Signale gesendet werden und mit Jamming, bei dem die Frequenz mit Störsignalen geflutet wird, Starlink fast zum Erliegen gebracht. Hinzu kommen lokale repressive Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und ähnliches, bei denen nach den Antennen gesucht wird.

Welche Faktoren begünstigen Internetabschaltungen?

Je autoritärer ein Land ist, desto eher gibt es Internetabschaltungen. Je zentralisierter die Netze sind und je enger der staatliche Zugriff auf diese ist, desto effektiver und schneller kann ein Land das Internet abschalten.

Am Beispiel des Irans lässt sich das gut zeigen. Dort gibt es staatlich kontrollierte Gateways. Private Internetzugangsanbieter müssen sich über diese mit dem globalen Internet verbinden. Der Staat hat Zugriff auf alle Arten von Kommunikationsinfrastrukturen, viele zentrale Punkte werden vom dominanten Iranischen Telekommunikations-Unternehmen kontrolliert, auf das wiederum das Kommunikationsministerium und der Nationale Sicherheitsrat Durchgriff haben.

Recherchen von Netzwerkspezialisten, die durch eine Recherche von netzpolitik.org, Correctiv und taz im Jahr 2022 herauskamen, haben gezeigt, dass das iranische Netz nur über wenige „Brücken“ nach außen in das weltweite Internet verfügt. Diese Brücken heißen nicht wirklich Brücken, sondern es handelt sich um so genanntes Peering zwischen Autonomen Systemen. Von diesen gibt es weltweit mehr als 120.000, der Iran war 2022 aber nur über eine Handvoll dieser autonomen Systeme mit der Außenwelt verbunden. So lässt sich das Land schnell abkapseln vom Internet.

Was hätten autoritäre Regime gern?

Seit 2005 will der Iran ein so genanntes „Nationales Informations-Netzwerk“ aufbauen – eine Art Intranet im Iran, das vom weltweiten Internet unabhängig ist. In Teilen ist der Aufbau auch schon gelungen. Als Vorbild dient China, das mit der „Großen Firewall“ ein solches Netz schon funktionierend und in Gänze aufgebaut hat. Auch Russland will ein solches abgekapseltes Netz schaffen, das es „Souveränes Internet“ nennt.

Hintergrund sind neben dem Wunsch totaler Informationskontrolle der wirtschaftliche und soziale Schaden, den Internetabschaltungen bedeuten. Allein der Online-Handel soll nach älteren Informationen in jeder Stunde, in der das Internet abgeschaltet wird, etwa 1,5 Millionen Euro Verlust machen.

Deutsche Firma in Aufbau des abgeschotteten Internets im Iran verstrickt

Wer überwacht Internetabschaltungen?

Es gibt mehrere Organisationen und Unternehmen, die Internetabschaltungen überwachen. Aus der Zivilgesellschaft ist Netblocks.org zu nennen, die weltweit und aktuell über Abschaltungen berichten. Wer informiert bleiben möchte, kann Netblocks per Feed oder auf Bluesky und Mastodon folgen.

Die Kampagne „Keep it on“, der mehr als 100 internationale Organisationen angehören, veröffentlicht einen jährlichen Bericht zu Internetabschaltungen und setzt sich politisch gegen diese ein.

Aus der Privatwirtschaft gibt es unter anderem die Monitoringseite radar.cloudflare.com. Für den Shutdown im Iran hat auch Whisper-Security ein Monitoring geschaltet.

Wie können sich Gesellschaften technisch schützen?

Es gibt verschiedene Ansätze von sogenannten Mesh-Netzwerken, die beispielsweise auf Basis von WLAN, Bluetooth oder anderen Funkfrequenzen basieren. Würden sehr viele Menschen solche Netzwerke nutzen, könnte zumindest eine basale Kommunikation mit wenig Bandbreite auch ohne zentralisierte, privatwirtschaftliche und staatlich kontrollierte Infrastrukturen funktionieren.

Zu den bekannten Mesh-Netzwerken gehören unter anderem Freifunk, aber auch Meshtastic oder Meshcore sowie zahlreiche andere Varianten. Aber auch solche Netzwerke sind angreifbar, beispielsweise über Störsender. Zudem sind die Betreiber von Knotenpunkten je nach Typ des Netzwerkes auch lokalisierbar.

Was können Deutschland oder die EU tun?

Bundesregierung oder EU-Kommission können Internetabschaltungen öffentlich verurteilen und sich für Exportbeschränkungen von Technologien einsetzen, die zu Zensur, Überwachung und Internetkontrolle eingesetzt werden. Möglich sind auch wirtschaftliche Sanktionen gegen private Unternehmen, die sich an digitaler Unterdrückung beteiligen. Generell ist dafür nötig, die Zusammenhänge der Digitalisierung und von Menschenrechten mehr als bisher zu erkennen.

Kann ich Betroffenen mit Snowflake helfen?

Snowflake stellt zensierten Internetnutzern den Zugang zum Tor-Netzwerk zur Verfügung. Wenn das Internet komplett abgeschaltet ist, dann hilft Snowflake nicht. Aber es ist dennoch sinnvoll, wenn viele Menschen die Browsererweiterung nutzen. Denn sobald das Internet wieder angeht, hilft Snowflake den Menschen leichter, anonym im Netz unterwegs zu sein und die Zensur im Land zu umgehen.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Digitaler Omnibus: Direkt von Big Techs Wunschliste

netzpolitik.org - 16 Januar, 2026 - 15:27

Um Europas Wirtschaft zu stärken, will die EU ihre Regeln für die digitale Welt teilweise aufweichen. Das Gesetzespaket bedient allerdings vor allem die Interessen US-amerikanischer Tech-Unternehmen, wie jetzt eine Analyse des Corporate Europe Observatory und von LobbyControl zeigt.

Über allem schwebt das Geld, auch über der EU-Politik von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Martin Bertrand

Die EU-Kommission soll sich bei ihren Deregulierungsplänen in den Bereichen Datenschutz und KI maßgeblich von Big Tech inspiriert haben lassen. Das geht aus einer Analyse der NGOs Corporate Europe Observatory (CEO) und LobbyControl zum sogenannten „Digitalen Omnibus“ hervor. Demnach entsprechen viele Pläne der Kommission für das Gesetzespaket den Wünschen der IT-Branche, die mit immer mehr Geld in Brüssel für möglichst wenig Regulierung lobbyiert.

Den digitalen Omnibus hatte die Kommission im Spätherbst vorgestellt. Mit dem Gesetzespaket will sie laut eigener Aussage Bürokratie abbauen, Regeln entschlacken und überlappende Gesetze harmonisieren. Im Blick hat sie dabei den Datenschutz, Regeln für die Datennutzung, Cyber-Sicherheit sowie die KI-Verordnung. Vereinfachte Regeln sollen die Wettbewerbsfähigkeit Europas und vor allem europäischer Unternehmen verbessern, so die EU-Kommission.

Doch vieles im Kommissionsentwurf lese sich wie eine Wunschliste ausgerechnet US-amerikanischer Tech-Konzerne, schreiben CEO und LobbyControl: „Ironischerweise wird diese Deregulierungsagenda von der Kommission als Mittel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU verkauft – obwohl sie damit in Wirklichkeit die US-amerikanischen Big-Tech-Unternehmen aktiv stärkt, die den Markt dominieren.“

Zugleich baut dieser „beispiellose Angriff auf digitale Rechte“ den beiden Nichtregierungsorganisationen zufolge wichtige Schutzmechanismen für EU-Bürger:innen ab. Diese sorgten dafür, dass die Daten aller sicher sind, Regierungen und Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können, und Menschen davor bewahrt werden, dass unkontrollierte KI-Systeme über ihre Lebenschancen entscheiden.

Akribische Detailanalyse

Diese Schlussfolgerungen untermauern die NGOs mit einem detaillierten Vergleich des Gesetzentwurfs mit öffentlich bekannten Lobby-Forderungen der Tech-Branche, darunter Konzernen wie Google, Microsoft und Meta. So will die Kommission beispielsweise pseudonymisierte Daten überwiegend nicht mehr als personenbezogene Daten behandelt wissen. Setzt sie sich im laufenden Gesetzgebungsprozess durch, würden solche Daten aus dem Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) herausfallen.

Was wie ein unscheinbares Detail klingt, hätte weitreichende Folgen. Damit hätten es unter anderem Tracking-Firmen und Datenhändler einfacher, die digitalen Spuren von Internet-Nutzer:innen zusammenzuführen, auszuwerten und zu monetarisieren. Zudem lassen sich aus pseudonymisierten Daten relativ einfach Einzelpersonen re-identifizieren, wie nicht zuletzt unsere Databroker-Files-Recherche gezeigt hat.

Für eine derartige Änderung setzt sich die Digitalbranche schon seit langem ein. So forderte der Lobby-Verband Digital Europe in einem Empfehlungspapier, das Schutzniveau für pseudonymisierte Daten abzusenken. Von Google bis Meta sind praktisch alle führenden Tech-Unternehmen in der Organisation vertreten. In die gleiche Richtung argumentiert an anderer Stelle auch Microsoft Deutschland: Die Änderung „wäre besonders wichtig, um die Entwicklung neuer Technologien, einschließlich (generativer) KI, zu unterstützen“, heißt es in einer Stellungnahme des US-Unternehmens zum EU Data Act.

Auf Anfrage des Online-Mediums Euractiv (€) wies ein Sprecher der EU-Kommission die Vorwürfe zurück. „Der Digitale Omnibus ist das Ergebnis eines umfassenden und transparenten Prozesses, in dem Zivilgesellschaft, kleine und mittlere Betriebe sowie akademische Einrichtungen gleichermaßen die Möglichkeit hatten, sich einzubringen.“ Der Digitale Omnibus verfolge ein klares Ziel, so der Sprecher weiter: „Die Förderung eines sicheren und wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarktes, der allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern sowie allen europäischen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe dient“.

Warnungen bewahrheiten sich

Doch das von den NGOs dokumentierte Muster wiederholt sich an zahlreichen Stellen. Mit Industrieforderungen praktisch deckungsgleiche Vorschläge finden sich zum Beispiel in Abschnitten zur Beschneidung des Auskunftsrechts über bei Unternehmen gespeicherte Daten oder beim geplanten Wegfall von Schutzvorkehrungen bei automatisiert getroffenen Entscheidungen. Auch eine Klarstellung zur Nutzbarkeit personenbezogener Daten für das Training von KI-Systemen hatte sich die Industrie gewünscht.

Bereits im Vorfeld der Omnibus-Veröffentlichung warnten zivilgesellschaftliche NGOs, Gewerkschaften und Verbraucherschutzorganisationen vor einem „der größten Rückschritte für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“. Der als „technische Straffung“ der EU-Digitalgesetze verkaufte Vorstoß sei „in Wirklichkeit ein Versuch, heimlich Europas stärkste Schutzmaßnahmen gegen digitale Bedrohungen abzubauen“, hieß es in einem Brief, den über 120 Organisationen unterzeichnet haben, darunter European Digital Rights (EDRi), Amnesty International und Wikimedia Deutschland.

Die Befürchtungen haben sich bewahrheitet, wie schon erste Analysen nach der Vorstellung des Omnibusses offengelegt haben. Überraschend ist dies gleichwohl nicht: Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU zählt zu einem der erklärten Ziele der Ende 2024 wiedergewählten EU-Kommission unter der konservativen Präsidentin Ursula von der Leyen. Zuvor schlugen zwei wegweisende, von der EU in Auftrag gegebene Berichte europäischer Spitzenpolitiker, der sogenannte Draghi– sowie der Letta-Bericht, einen teils drastischen Abbau von Regulierung vor.

Lobbyist:innen umgarnen rechtsaußen-Parteien

Bei eher linksstehenden Parteien ist dieser Ruf nach Deregulierung auf ein überwiegend negatives Echo gestoßen. Ganz anders die Reaktion rechter und rechtsradikaler Parteien, die bei der letzten EU-Parlamentswahl zugelegt hatten und ihren Einfluss deutlich steigern konnten. Traditionell zeigen sich solche Parteien zum einen wirtschaftsliberalen Ansätzen gegenüber aufgeschlossen. Zum anderen lassen sie kaum eine Gelegenheit ungenutzt, Gesetzgebung aus Brüssel kurz und klein zu schlagen.

Dass sich die Berührungsängste der Europäischen Volkpartei (EVP), der auch von der Leyen angehört, zu Rechtsaußen-Fraktionen in Grenzen halten, hatte die Kommissionpräsidentin wiederholt ausgesprochen. Inzwischen ist daraus gelebte Praxis geworden: Bereits mehrfach machten moderate Konservative im EU-Parlament gemeinsame Sache mit der extremen Rechten, um beispielsweise das Lieferkettengesetz entscheidend zu schwächen. Eine Zusammenarbeit beim digitalen Omnibus zeichnet sich jetzt schon ab.

Die verschobenen Machtverhältnisse machen sich auch beim Lobbying bemerkbar, wie Corporate Europe Observatory und LobbyControl aufzeigen. Vor allem das Trump-freundliche Meta, das unter anderem Facebook, Instagram und WhatsApp betreibt, sucht offenbar gezielt die Nähe zu Rechtsaußen-Politiker:innen.

So hatten sich Meta-Lobbyist:innen laut der Analyse in der gesamten vorangegangenen Legislaturperiode nur ein einziges Mal mit einem Abgeordneten einer einschlägigen Fraktion getroffen. Seit im Sommer 2024 das Parlament neu bestellt wurde, lassen sich inzwischen 38 Treffen zwischen Meta und Abgeordneten der „Patrioten für Europa“ oder „Europäischen Konservativen und Reformer“ dokumentieren. Bei den Treffen sei der Digitale Omnibus eine „Schlüsselpriorität“ gewesen, so die NGOs.

„Die Lobbying-Strategie der großen Technologiekonzerne in den USA, wo sie sich mit der Trump-Administration verbündet haben, scheint nun auch auf das Europäische Parlament ausgeweitet worden zu sein“, schreiben die NGOs.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Interview: „Wir wollen ImmoScout24 vergesellschaften“

netzpolitik.org - 16 Januar, 2026 - 13:40

Seit Jahren sind bezahlbare Mietwohnungen rar und wer eine sucht, ist meist auf Plattformen wie Immoscout24 angewiesen. Zwei Aktivist*innen haben sich deren Geschäftsmodell näher angesehen. Im Interview erläutern sie die Ergebnisse ihrer Datenanalyse und wie Wohnraum gerechter verteilt werden könnte.

Mit Vergesellschaftung gegen die Wohnungskrise. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Massimiliano Morosinotto

Wer in Deutschland eine Wohnung sucht, kommt an ImmoS­cout24 kaum vorbei. Auf dem 39. Chaos Communication Congress haben zwei Aktivist:innen das Geschäftsmodell der Immobili­enplattform näher angesehen und mit einer Datenanalyse herausgefunden: Viele dort eingestellte Angebote verstoßen mutmaßlich gegen die Mietpreisbremse. Ihre Lösung: Vergesellschaftung.

Im Interview erklären die Aktivist:innen, welchen Einfluss ImmoScout24 auf hohe Mieten hat und was sie sich von einer alternativen Plattform erhoffen. Leonard ist aktiv bei „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ und veranstaltet das Meetup „tech from below“. Sandra engagiert sich in digitalpolitischen Zusammenhängen und setzt sich für soziale Infrastrukturen ein.

Die Verschärfung der Wohnungskrise

netzpolitik.org: Warum habt Ihr Euch ImmoScout24 genauer angeschaut?

Sandra: Gerade beim Thema Wohnraum erleben wir eine ziemlich starke Verschärfung der Wohnverhältnisse, besonders in Großstädten. Deshalb haben wir uns gefragt, wie läuft es mit der Wohnraumverteilung, also der Vermittlung über Plattformen wie ImmoScout24, aber auch Kleinanzeigen oder Immonet.

ImmoScout24 haben wir uns genauer angesehen aufgrund ihrer sehr hohen Gewinnmargen. Das passt nicht zusammen mit der Vorstellung, dass die Plattform nur ein neutraler Marktplatz ist, der Anbieter:innen und Kund:innen effizient zusammenbringt und über den Wohnungen verteilt werden.

Leonard: Wenn über digitale Plattformen gesprochen wird, gilt die Kritik meist den US-amerikanischen Tech-Konzernen. Deutsche Plattformen erscheinen dagegen als harmloser digitaler Mittelstand, obwohl ihr Geschäftsmodell tendenziell auch auf Rentenextraktion und ausgelagerter Wertschöpfung beruht. [Anm. d. Red.: „Rentenextraktion“ meint das Abführen von Einnahmen durch die schiere Kontrolle einer wichtigen Ressource, wie z.B. Land oder Teile der Infrastruktur.]

Für den Wohnungsmarkt ist diese Unterscheidung irreführend. Über Plattformen wie ImmoScout24 wissen wir wenig, obwohl sie zur zentralen digitalen Infrastruktur für Wohnungssuchende geworden ist.

Doppelter Lock-in-Effekt

netzpolitik.org: Welche Wirkung hat ImmoScout24 auf den Markt?

Sandra: Auf der einen Seite profitiert ImmoScout24 von der Wohnungskrise. Je weniger Wohnraum es gibt, desto weniger können sich Suchende solchen Plattformen entziehen.

Hier greift dann der Netzwerkeffekt, was die Marktmacht von ImmoScout24 stärkt. Menschen, die auf Wohnungssuche sind, neigen dazu, Abonnements bei ImmoScout24 abzuschließen, mit denen die Plattform Geld verdient. Wobei unklar ist, ob man mit dem Abo dann tatsächlich schneller eine Wohnung bekommt.

Auf der anderen Seite gibt es auch noch das weitaus profitablere Geschäftskunden-Segment, also Makler:innen und Eigentümer:innen. Auch dort verdient ImmoScout24 mit Abonnements und Accounts Geld. Makler:innen haben damit Kosten und sind zudem stark in das Ökosystem der Plattform eingebunden. Gleichzeitig bündelt ImmoScout24 auch viele möglicherweise für sie relevante Serviceleistungen und Daten.

Das alles führt zu einem sogenannten Lock-in-Effekt: Beide Seiten sind auf der Plattform quasi gefangen und ImmoScout24 profitiert von dieser Situation.

Leonard: Die Wohnungskrise entsteht nicht durch die Plattform ImmoScout24. Die Plattform ist aber ein Katalysator dieser Krise.

ImmoScout24 präsentiert sich zwar als neutraler Vermittler. Tatsächlich aber bildet die Plattform den realen Wohnungsmarkt verzerrt ab. Vor allem gemeinwohlorientierte und vergleichsweise günstige Wohnangebote, etwa von Genossenschaften oder landeseigenen Wohnungsunternehmen, sind dort kaum zu finden.

Stattdessen dominieren hochpreisige Segmente wie Neubauten, möblierte Wohnungen oder Kurzzeitvermietungen das Angebot. Dadurch entsteht ein Bild der Angebotsmieten, das deutlich über den tatsächlichen Mieten der Stadt liegt.

Diese einseitige Angebotsstruktur führt dazu, dass die auf der Plattform sichtbaren – und teils auch von der Plattform vorgeschlagenen – Preise nicht den realen Wohnungsmarkt widerspiegeln, sondern Maximalpreise für Vermietende ausloten, was in der Tendenz dazu führen kann, dass Angebote immer teurer eingestellt werden.

Immobilienscout berücksichtigt Mietpreisbremse nicht

netzpolitik.org: Aber ist das die Schuld von ImmoScout24 ? Die Plattform kann die landeseigenen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften ja nicht zwingen, bei ihnen zu inserieren.

Sandra: Die Schuldfrage ist für uns nicht relevant. Wir haben es bei dem Betreiber mit einem profitorientierten Unternehmen zu tun, dessen Geschäftsmodell offensichtlich gut funktioniert. Sonst wäre Scout24 wohl nicht in den DAX aufgestiegen.

Wir wollen darüber nachdenken, ob wir die Wohnraumverteilung überhaupt über eine profitorientierte Plattform steuern sollten, deren Funktionslogik nicht primär im Sinne der Mietenden und Suchenden operiert.

Leonard: Hinzu kommt, dass Immoscout mit seiner automatischen Berechnung auch Regularien wie die Mietpreisbremse ignoriert. Es gibt nur einen sehr unauffälligen Hinweis, dass die Plattform-Betreiber das entsprechende Gesetz in ihrer Berechnung nicht berücksichtigen.

„Für uns ist das alles ehrenamtliches Engagement“

netzpolitik.org: Die Daten für eure Analyse habt ihr euch über einen Drittanbieter besorgt. Wie seid ihr vorgegangen?

Leonard: Wir haben dafür Rapid API genutzt. Das ist ein Marktplatz für Schnittstellen und Webscraper. Damit haben wir uns die Daten von allen Angeboten für Wohnungen zur Miete besorgt, die in Berlin an einem einzigen Tag im November auf der Plattform angeboten wurden. Das war die Grundlage des Datensatzes und bildet ab, was eine Person sieht, die zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Wohnung auf Immoscout sucht.

Anschließend haben wir den Datensatz noch mithilfe eines Sprachmodells klassifiziert. Auf diese Weise wollten wir herausfinden, ob die angebotenen Wohnungen beispielsweise möbliert sind. Denn dann ist die Berechnung der zulässigen Miete komplizierter.

netzpolitik.org: Werdet Ihr den Datensatz noch veröffentlichen?

Leonard: Wir haben das bislang nicht geplant, aber auch nicht ausgeschlossen. Man müsste das erst mal in eine Form bringen, die man veröffentlichen darf und mit der andere auch eigene Berechnungen anstellen können.

Unsere Gruppe ist derzeit zu viert. Für uns ist das alles ehrenamtliches Engagement und viel Aufwand. Ich würde mich sehr freuen, wenn eine wissenschaftliche Institution mit mehr Ressourcen eine noch detaillierte Analyse von ImmoScout machen würde, inklusive der Veröffentlichung der Rohdaten.

„Wir reden potenziell über haufenweise Straftaten.“

netzpolitik.org: Was sind denn die wichtigsten Ergebnisse Eurer Datenanalyse?

Sandra: Die Mietpreisbremse wird auf ImmoScout24 – vermutlich – systematisch ignoriert. Bei den Datensätzen, für die wir das mit einer gewissen Zuverlässigkeit ermitteln konnten, verstoßen 57 Prozent der Angebote möglicherweise gegen die Mietpreisbremse, weil sie mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Und 41 Prozent könnten sogar über der Grenze des Mietwucherparagrafen liegen, weil die Miete dort mehr als 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Wir formulieren das im Konjunktiv, weil unsere Datenerhebung eben auch gewissen Einschränkungen unterliegt.

Leonard: Wie wir in unserem Vortrag auf dem 39. Chaos Communication Congress erklärt haben, haben wir mit Blick auf die Mietpreisbremse sehr konservativ gerechnet.

„Mietwucher“ ist ein Begriff aus dem Wirtschaftskriminalrecht. Dieser Paragraph ist allerdings rechtlich schwer anzuwenden. Prinzipiell ist eine Miete, die 20 bis 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, eine Ordnungswidrigkeit.

Eine Miete, die über 50 Prozent darüber liegt, kann sogar eine Straftat darstellen. Und wir haben in unserem Sample viele Inserate, die über 100 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wir reden also potenziell über haufenweise Straftaten.

netzpolitik.org: Habt Ihr überlegt, diese Angebote anzuzeigen oder die Leute, die diese Angebote einstellen, zumindest anzuschreiben?

Sandra: Wir haben nicht die Absicht, einzelne Anbieter ausfindig zu machen. Sondern wir wollen zeigen, welche Logik hier greift. Wie deutlich die Ergebnisse ausfielen, hat uns dann selbst überrascht. Zwischenzeitlich haben wir uns gefragt, ob unsere Daten fehlerhaft sind. Aber im Dezember erschien dann noch eine Studie des Mieterbundes, die zu ähnlichen Ergebnissen kam und damit nahelegt, dass wir es hier mit einem strukturellen Problem zu tun haben.

Gemeinwohl statt Profit

netzpolitik.org: Ihr wollt ImmoScout24 vergesellschaften. Was heißt das?

Sandra: Wir wollen die profitorientierte Struktur, nach der aktuell Wohnraum verteilt wird, durch eine gemeinwohlorientierte Logik ersetzen und aufzeigen, dass auch Plattformen nach den Ansprüchen der Daseinsvorsorge gestaltet werden können.

In der konkreten Ausgestaltung stehen wir noch am Anfang. Künftig könnte es eine Plattform geben, auf der alle Inserate zu finden sind, und die Mietenden relevante Informationen gibt, zum Beispiel zu Mietsteigerungen in der Vergangenheit und so beidseitige Transparenz schafft. Diese Plattform “matcht” dann auch algorithmisch, aber eben vorrangig nach den Bedürfnissen der Mietenden und Suchenden. Außerdem könnte auch die Einhaltung der Mietpreisbremse sichergestellt oder zumindest angezeigt werden.

Wir können mit unserer Idee gut an Artikel 15 des Grundgesetzes anknüpfen, weil man unser Anliegen auch als Vergesellschaftung von Infrastruktur begreifen kann.

Leonard: Wir wollen dafür die bestehende Plattform vergesellschaften, sie also in Gemeineigentum überführen, damit Wohnungssuchende dann mitentscheiden können, wie diese Plattform funktionieren soll.

Bei der Vergesellschaftung geht es also nicht um die Entscheidung „Markt oder Staat“, sondern darum, mit der Gemeinwirtschaft eine dritte Alternative zu finden. Wir orientieren uns dabei an der Kampagne „Deutsche Wohnen und Co Enteignen“. Die Aktivist:innen dort schlagen als Organisationsform etwa eine Anstalt öffentlichen Rechts vor.

„Unsere Kampagne steht erst am Anfang“

netzpolitik.org: Kann man sich das vorstellen wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Dort gibt es ja auch Rundfunkräte aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, die durch Gremien wie den Rundfunkrat die Oberaufsicht über die Sender haben…

Leonard: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat aus meiner Sicht nicht die besten Mitbestimmungsmechanismen. Aber die Grundidee ist schon richtig. Ein besseres Konzept wären aber zum Beispiel Plattformräte.

Wie die Mitbestimmung im Fall von ImmoScout24 genau ausgestaltet werden sollte, wissen wir aktuell noch nicht im Detail. Unsere Kampagne steht erst am Anfang. Aktuell arbeiten neben Sandra und mir noch Aline Blankertz und Malte Engeler an dem Projekt. Wir laden alle Leute herzlich dazu ein, bei unserer Gruppe mitzumachen und diese Idee weiterzuentwickeln. Interessierte können uns einfach eine E-Mail an vergesellschaften@redscout24.de schreiben.

Sandra: Es geht darum, mit den richtigen Leuten zusammenzuarbeiten. Zu diesem Thema gibt es auch schon etablierte Akteur:innen mit viel Wissen und effizienten Strukturen, wie etwa die Mieterschutzbünde. Mit ihnen wollen wir gemeinsam eine Lösung erarbeiten.

Für eine gerechtere Verteilung von Wohnraum

netzpolitik.org: Angenommen, das funktioniert: Wie löst das Vergesellschaften einer Plattform dann die deutliche Machtasymmetrie, die in der Wohnungskrise existiert?

Sandra: Konkret könnte das bedeuten, dass Anbietende völlig überteuerte Inserate gar nicht erst einstellen können. Auch sollen gesetzliche Vorgaben wie jene der Mietpreisbremse direkt in der Plattform integriert werden.

Zu einer unserer Ideen gehört, dass die Plattform den Vermietenden eine Auswahl an Bewerber:innen schickt, aber nicht sortiert nach deren Gehalt oder Eingangszeitpunkt der Anfrage, sondern nach ihrer Bedürftigkeit.

Aktuell wirkt ImmoScout24 eher wie ein Katalysator für die Wohnungskrise. Wir wollen eine Plattform, die das Gegenteil bewirkt und diese Entwicklung eben nicht verstärkt, sondern abschwächt.

Am Ende ist das Problem der Wohnungskrise natürlich weitaus größer als eine digitale Plattform. Und es bedarf weiterer komplementärer Maßnahmen wie einem bundesweiten Mietendeckel.

Wir glauben aber, dass wir mit einer alternativen Plattform und mit einer anderen Mitbestimmungsstruktur dafür sorgen können, dass es eine gerechtere Verteilung von Wohnraum gibt, gerade in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten. Und davon gibt es derzeit sehr viele.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Innenministerium: Unbürokratisch überwachen

netzpolitik.org - 16 Januar, 2026 - 07:42

Das Bundesinnenministerium will weniger Bürokratie für sich und seine Behörden. Das BKA soll künftig Überwachungsanträge delegieren können und seltener Betroffene benachrichtigen müssen. Der entsprechende Gesetzentwurf ist nun im Bundestag und enthält viele weitere Maßnahmen.

Woran merkt man, dass die Bürokratie abgebaut ist? – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / allOver-MEV

Das Bundesinnenministerium (BMI) ist für Asylpolitik genauso zuständig wie für Sport, öffentliche Sicherheit und Wahlrecht. Und so ist auch das Gesetz, das dem Namen nach Bürokratie in der Zuständigkeit des BMI abbauen soll, ein wildes Sammelsurium an Änderungen und Streichungen in anderen Gesetzen: von Bundesmeldegesetz bis De-Mail-Gesetz. An vielen Stellen zeigt sich: Unter Bürokratieabbau versteht die Regierung offenbar auch eine Herabsenkung grundrechtlicher Standards. Eine Parallele zu ähnlichen Debatten auf EU-Ebene, etwa zum Lieferkettengesetz. Dort stimmte das EU-Parlament im Dezember zu, Sorgfaltspflichten von Unternehmen zum Beispiel zu menschenrechtlichen Standards abzuschwächen.

Im vergangenen Oktober präsentierte das Innenministerium den Entwurf für seine Anti-Bürokratie-Offensive, mittlerweile konnten auch Interessensvertretungen ihre Stellungnahmen abgeben und das Gesetz ist im Bundestag angekommen.

BKA-Gesetz: Verantwortungsdelegation und Auskunftseinschränkungen

Viele Änderungen betreffen das BKA-Gesetz, das die Arbeit des Bundeskriminalamts regelt. Der Gesetzesvorschlag will hier „Anordnungs- und Genehmigungsanforderungen, Prüf-, Auskunfts-, Berichts- und Benachrichtigungspflichten“ reduzieren, denn: „Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen sich auf die polizeiliche Ermittlungsarbeit fokussieren können und von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.“

Konkret heißt das beispielsweise: Es soll für das BKA leichter werden, Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung, Observationen oder Staatstrojanereinsatz bei einem Gericht zu beantragen. Bisher durfte das – abhängig von der konkreten Maßnahme – in der Regel die Amtsleitung, also der BKA-Präsident oder seine Stellvertretung, oder eine entsprechende Abteilungsleitung. Künftig sollen diese das in vielen Fällen an andere Mitarbeitende delegieren dürfen, solange diese Jurist:innen sind, die eine Befähigung zum Richteramt haben.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht darin ein großes Problem. In einer Stellungnahme schreibt die Organisation, es würden durch die Delegation ein „wichtiges behördeninternes Korrektiv entfallen und die Hürden für den Einsatz grundrechtsintensiver Überwachungsmaßnahmen deutlich sinken“. Ist die Beantragung auf viele, unabhängig voneinander arbeitende Personen aufgeteilt, schwäche das Verfahrenssicherungen, „die gewährleisten sollen, dass eine unkoordinierte Addition von Einzelmaßnahmen zu einer verfassungswidrigen Rundumüberwachung von Einzelpersonen führt“.

Die Regierung will nicht nur Antragsprozesse vereinfachen, sondern auch die Benachrichtung für Betroffene von einer Bestandsdatenauskunft einschränken. Wenn das BKA durch die Bestandsdatenauskunft bei einem Telekommunikationsanbieter etwa den Wohnsitz einer Person herausbekommt und dann die Information an eine örtlich zuständige Polizei oder eine andere Behörde weitergibt, soll das BKA die betroffene Person nicht mehr informieren müssen. Das soll Sache der anderen Behörde sein.

Laut der Bundesrechtsanwaltskammer kann das „im schlimmsten Fall dazu führen, dass die betroffene Person die Beauskunftung nicht erhält, weil die andere Polizeibehörde nicht tätig wird“. Die Vereinigung von Anwält:innen fordert, dass weiterhin das BKA informieren soll, wenn es das kann. Eine betroffene Person „soll keine Zuständigkeitsproblematiken zwischen den Behörden erdulden müssen, um ihr Recht auf Auskunft zu erhalten“.

De-Mail: endgültig abschaffen

Auf Zuspruch in den Stellungnahmen von Verbänden stößt es, dass das Innenministerium das Gesetz zu De-Mail bis Ende des Jahres außer Kraft setzen will. Das gescheiterte Projekt, das ursprünglich eine elektronische Alternative zur Briefpost in der Verwaltung sein sollte, ist faktisch längst irrelevant. Die letzten Anbieter für Privatpersonen haben ihre entsprechenden Leistungen bereits eingestellt oder ein Ende angekündigt. Nun soll auch das zugehörige De-Mail-Gesetz wegfallen, und zwar zum 31. Dezember 2026.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister Vitako weist indes darauf hin, dass sich Verweise auf ebenjenes Gesetz auch in anderen Gesetzen wie der Abgabenordnung oder dem Sozialgesetzbuch finden und diese ebenfalls getilgt werden müssten.

Außerdem soll nach dem Gesetzentwurf die Bundesregierung nicht mehr wie bisher alle zwei Jahre dem Bundestag berichten müssen, ob die als „sichere Herkunftsstaaten“ bezeichneten Länder weiterhin als solche gelten können. Das könne, so das Innenministerium, „ohne nachteilige Folgen“ gestrichen werden. Denn die Bundesregierung müsse sich auch ohne eine konkrete Berichtspflicht ständig versichern, wie die Lage in den betreffenden Staaten sei. Wer aus einem als sicher betrachteten Herkunftsland stammt und in Deutschland Asyl beantragt, muss damit rechnen, dass der Antrag tendenziell abgelehnt wird. Es wird angenommen, dass in „sicheren Herkunftsstaaten“ in der Regel keine Verfolgungsgefahr besteht.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte lehnt das Ende der Berichtspflicht vehement ab. Derartige Berichte seien kein Beiwerk, sondern „dienen der Transparenz von Regierungsentscheidungen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit“.

Passend zum Eingang des Gesetzentwurfs in den Bundestag berichtete die Bundesregierung im Parlament am Donnerstag zu diesen und weiteren Projekten im sogenannten Bürokratieabbau anhand einer 16-seitigen Liste von beschlossenen und geplanten Maßnahmen. Diese lässt weder Strahlenschutz noch Tierwohlkennzeichnung oder KI-Einsatz in Visumsverfahren aus.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Pressefreiheit: Wie Vietnams Großkonzern einen Regimekritiker in Berlin schikaniert

netzpolitik.org - 15 Januar, 2026 - 18:12

Der vietnamesische Regimekritiker und Berliner Journalist Trung Khoa Lê musste wegen kritischer Reels in sozialen Medien vor das Berliner Landgericht. Geklagt hat der Chef des größten vietnamesischen Privatkonzerns Vingroup, der weltweit gegen Journalist*innen und Blogger*innen vorgeht. In Berlin verbuchte er nun einen Teilsieg.

So klein kann sich ein Mensch inmitten von Vinhomes Wolkenkratzern vorkommen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Dreamstime

Im Rechtsstreit zwischen zwei äußerst ungleichen Parteien hat ein Berliner Gericht entschieden: Sowohl Vietnams reichster Mann, Phạm Nhật Vượng, als auch der Berliner Journalist Trung Khoa Lê behalten in Teilen recht. Vier Aussagen des Journalisten über Vingroup und seinen Chef Vượng wertete das Gericht als zulässig, drei andere habe er zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung drohen Lê 250.000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monate Haft.

Lê ist Chefredakteur des reichweitenstarken Nachrichtenportals thoibao.de, auf dem er kritisch über politische Entwicklungen im Einparteienstaat Vietnam berichtet. Mit seinen Artikeln und Videos auf Vietnamesisch richtet er sich vor allem an Menschen innerhalb des bevölkerungsreichen Landes, in dem die starke staatliche Zensur keinen unabhängigen Journalismus zulässt.

Seine regimekritische Haltung bringt dem Journalisten seit Jahren Probleme ein: Das Portal als auch Thoibaos Inhalte auf Facebook werden in Vietnam gesperrt, in Berlin hat er bereits Morddrohungen erhalten und muss sich mit Cyberattacken herumschlagen. Inzwischen steht er unter dem Personenschutz des Landeskriminalamtes. Nun hat Vượng den Exiljournalisten aus der Ferne vor die Pressekammer des Berliner Landgerichts gebracht.

Vingroup geht weltweit gegen kritische Berichterstattung vor

Vượng und Vingroup haben mit Hilfe einer Kölner Anwaltskanzlei gemeinsam gegen sieben Reels geklagt, die der Journalist zwischen März 2023 und August 2025 auf Facebook und YouTube veröffentlichte. Lês Äußerungen schädigten das Image von VinGroup und Vượng, so der Vorwurf.

Vingroup ist Vietnams größter privater Konzern, der in den Bereichen Immobilien, Tourismus, Handel, Industrie, Medizin und Transport tätig ist. Vingroups Tochterfirma VinFast vertreibt E-Autos in Deutschland. Gemeinsam mit einer anderen Investmentfirma hat Deutsche Bank im Juli 2025 VinFast einen 510 Millionen US-Dollar Kredit gewährt.

Es ist nicht das erste Gerichtsverfahren zwischen dem Journalisten und dem Milliardär Vượng in Berlin. In einem ähnlich gelagerten Verfahren, das Vượng und VinFast Deutschland angestrengt hatten, entschied das Landgericht im vergangenen November größtenteils zugunsten des Journalisten. Vượng und seine Rechtsvertretung haben dagegen bereits Berufung eingelegt.

Das aggressive Vorgehen des Konzerns gegen unliebsame Kritiker*innen hat Methode. Lê ist nur einer von 68 auf vietnamesisch publizierenden Journalist*innen und Blogger*innen weltweit, gegen die Vượng und Vingroup mit Abmahnungen vorgehen. Darunter sind auch zwei weitere Personen in Deutschland.

Drakonische Strafen auch in Vietnam

Zeitgleich zu den in Deutschland laufenden Gerichtsverfahren wird Lê in Vietnam strafrechtlich verfolgt. Am 31. Dezember 2025 wurde er in Abwesenheit zu 17 Jahren Haft verurteilt. Der Vorwurf: staatsfeindliche Propaganda. Der Artikel 117 des vietnamesischen Strafgesetzbuches stellt „die Herstellung, Speicherung, Verbreitung oder Weitergabe von Informationen, Dokumenten oder Gegenständen, die sich gegen die Sozialistische Republik Vietnam richten“ unter Strafe. Mit diesem berüchtigten Artikel hat das kommunistische Regime bereits in der Vergangenheit Journalist*innen, Aktivist*innen sowie Nutzende von Sozialen Medien verfolgt, die von der offiziellen Linie abweichen.

Auch Lês tatsächliche und angebliche Mitarbeitende wurden laut staatlichen Medien zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, darunter der freie Mitarbeiter Đỗ Văn Ngà zu sieben Jahren Haft. Aktuell verfolgen vietnamesische Behörden sogar Leser*innen von Thoibaos Inhalten. Laut vietnamesischen Exilmedien müssen Menschen, die Thoibaos Inhalte in Sozialen Netzwerken teilen, mit Anzeigen oder Geldstrafen rechnen. Die kommunistische Staatsführung gehe im Vorfeld des anstehenden Parteitages vermehrt gegen Online-Dissident*innen vor.

Urteil bisher ohne Begründung

Eine der angefochtenen Aussagen, bei der die Klägerseite recht behalten durfte, betrifft die Finanzen von Vingroup. Laut Lê beliefen sich Vingroups Schulden im zweiten Quartal 2025 auf etwa 31 Milliarden US-Dollar. Vượng und Vingroup streiten zwar nicht ab, dass diese Zahl tatsächlich aus dem unternehmenseigenen Finanzbericht stammt, werfen Lê jedoch vor, sie aus dem Kontext gerissen zu haben. Die wahren Schulden betrugen lediglich nur einen Teil dieser Summe und beliefen sich auf etwa 8,7 Milliarden Dollar, so Vượngs Anwältin.

In einem anderen Video behauptete Lê, Vingroups Leitung habe allen Mitarbeitenden und ihren Ehepartner*innen angeordnet, sie dürften keine Verbrennerautos mehr nutzen. Mit dieser Anweisung ging laut dem Journalisten auch eine Androhung von Strafe bei Verstoß einher. Die Klägerseite wies das mit dem Argument zurück, die Mitarbeiterin, die diese Mail verschickt habe, habe keine Führungsverantwortung inne gehabt und sei dazu nicht autorisiert gewesen. Das Gericht verbot Lê schließlich, das zu behaupten.

Auch die nicht belegte Aussage, die Kommunistische Partei habe Vượng und seiner Familie die Ausreise aus Vietnam verboten, hat Lê zu unterlassen. Das Gerücht kursiert seit Jahren in den sozialen Netzwerken. Die genaue richterliche Begründung für die Entscheidung steht noch aus.

In den anderen Fällen hat das Gericht die Klage abgewiesen. Sie wurden als zulässige Meinungsäußerungen gewertet. Dazu zählt etwa, dass Vingroup Mühe habe, die täglich anfallenden Zinsen zurückzuzahlen, dass VinFasts Autos vor dem Export in die USA nicht sorgfältig geprüft worden seien und dass Vingroup aus China importierte Ware als in Vietnam produzierte Ware deklariere.

Einen beträchtlichen Teil der Gerichtskosten in Höhe von rund 3.500 Euro Kosten muss der Journalist tragen. Lês Rechtsanwalt kündigte an, gegen das Urteil voraussichtlich in Berufung zu gehen. Die Gerichtskosten belasten den Journalisten jedoch stark, das sei auch gezielt die Strategie des Klägers. Er hat einen Online-Spendentopf eingerichtet.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Landgericht Berlin: Doctolib wegen Irreführung der Versicherten gerügt

netzpolitik.org - 15 Januar, 2026 - 17:02

Suchen Nutzer*innen ausschließlich nach Terminen für Kassenpatienten, zeigt ihnen Doctolib auch kostenpflichtige Privatsprechstunden an. Damit führe die Buchungsplattform Versicherte in die Irre, rügt das Landgericht Berlin. Endgültig ist die Entscheidung nicht.

Landgericht Berlin gibt Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Docotlib statt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Joko

Kassenpatient*innen können beim Online-Terminvermittler Doctolib auswählen, dass sie ausschließlich freie Termine für gesetzlich Versicherte suchen. Trotz dieser Filtereinstellung zeigt die Buchungsplattform aber auch kostenpflichtige Sprechstunden und Selbstzahler-Termine von Privatpraxen an. Erst kurz vor der Terminbuchung weist Doctolib darauf hin, dass diese Privatsprechstunden kostenpflichtig sind.

Der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen dieses aus seiner Sicht irreführende Vorgehen geklagt. Das Landgericht Berlin hat nun geurteilt, dass Doctolib Nutzer*innen keine kostenpflichtigen Privattermine mehr vorschlagen darf, wenn diese nur nach Terminen für Kassenpatient*innen suchen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, da Doctolib Berufung eingelegt hat.

Die Filterfunktion ist irreführend

In der Klage geht es um das Auswahlkriterium „€ gesetzlich“, das Versicherte für die Suche nach Ärzt*innen auswählen können. Doctolib erläutert diesen Filter mit dem Hinweis: „Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“.

Doch der Dienst ignoriert offenbar die eigenen Filter. Denn auch, wenn das Kritierium ausgewählt ist, erhalten Patient*innen mitunter schon in den ersten Suchergebnissen Vorschläge für Privatsprechstunden und Selbstzahler-Termine.

Dieses Vorgehen bewertet das Landesgericht Berlin in seinem Urteil als irreführend. Die Auswahlmöglichkeit wecke die falsche Erwartung bei Patient*innen, wonach sich ihre Suche auf Termine beschränke, bei denen keine zusätzlichen Kosten entstünden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Entscheidung des Landgerichts: „Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zurecht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. Bei Doctolib passiere bislang das Gegenteil.

Der Warnhinweis reicht nicht aus

Kurz vor der Buchung eines Termins bei einer bestimmten Ärzt*in, blendet Doctolib zwar einen entsprechenden Warnhinweis ein. Laut vzbv kann dieser etwa so aussehen:

„Wir sind eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst tragen müssen. Bitten bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 € bar mit.“

Nach Auffassung der Richter*innen kommt dieser Hinweis allerdings zu spät. Nutzer*innen könnten dann dazu verleitet sein, den Privattermin und die damit verbundenen finanziellen Nachteile in Kauf zu nehmen, um die Suche nicht von Neuem zu beginnen.

Doctolib hatte darauf verwiesen, dass gesetzlich Versicherte dazu berechtigt seien, die Behandlungskosten einer Privatbehandlung von ihrer Krankenversicherung erstatten zu lassen. Das aber ließ das Landgericht nicht gelten, da privatärztliche Honorare regelmäßig die erstattungsfähigen Gebühren der Krankenkassen übersteigen würden.

Verbraucherzentrale fordert verbindliche Mindeststandards

Grundsätzlich könnten Online-Dienste wie Doctolib „eine effiziente und komfortable Buchung von Arztterminen ermöglichen“, schreibt der vzbv. Allerdings bestehe einer umfassenden Marktuntersuchung vom April 2025 zufolge das Problem, dass viele Dienstleister wenig nutzerfreundlich seien.

vzbv-Vorstandschefin Ramona Pop fordert gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland eine eindeutige Kennzeichnung von privaten Sprechstunden und Selbstzahler-Terminen. Außerdem fordert sie den Gesetzgeber dazu auf, nutzerfreundliche Mindeststandards für Online-Terminvermittler festzulegen.

Eine solche Forderung ist nicht neu: Schon nachdem die Verbraucherschützer*innen im April vergangenen Jahres ihre Klage gegen Doctolib eingereicht hatten, wollte die Bundesregierung nach eigenen Angaben prüfen, ob es eine Regulierung der Buchungsplattformen braucht.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

875 Eltern und Kinder befragt: Social-Media-Verbot ist nicht die beste Lösung

netzpolitik.org - 15 Januar, 2026 - 14:34

Hunderte Kinder, Jugendliche und Eltern in Deutschland wollen Social Media lieber einschränken als verbieten. Das geht aus einer Umfrage von Marktforschenden hervor. Während Australien ein Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat, läuft in Deutschland die Debatte.

Familien wollen eine starke Elternrolle, wenn es um Social-Media-Regeln geht (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/phototek; Bearbeitung: netzpolitik.org

Die Frage nach einem Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche spaltet: Australien hat es, Frankreich plant es, Fachleute warnen – und Deutschland überlegt.

Es geht um die Frage, ob Plattformen per Gesetz dazu verpflichtet werden, Minderjährige fernzuhalten. Dafür müssten sie wahrscheinlich in großem Stil Ausweise prüfen und Gesichter biometrisch erfassen, um die Hürden möglichst hoch zu setzen. Die Hoffnung ist, Kinder und Jugendliche auf diesem Weg vor den vielfältigen Gefahren des Internets zu bewahren.

„Es wird über Kinder gesprochen – aber selten mit ihnen“, konstatieren die Marktforschenden von KB&B aus Hamburg. Im vergangenen Dezember hat die Agentur deshalb 362 Kinder und Jugendliche zwischen acht und 17 Jahren zu Social-Media-Regulierung befragt, außerdem 513 Eltern von Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Ergebnisse hat KB&B auf 38 Seiten aufbereitet.

Die Umfrage ist nicht repräsentativ; gerade nach Auffächerung in Altersgruppen ist die Anzahl der befragten Minderjährigen gering. Dennoch lassen sich Tendenzen ablesen.

„Eine gewisse Online-Affinität der Teilnehmenden ist bei Online-Panelstudien grundsätzlich anzunehmen“, ordnet Forschungsleiter Malte Pingel die Ergebnisse auf Anfrage von netzpolitik.org ein. „In den Daten zeigen sich zudem ein überdurchschnittlich hoher Bildungsstand der Eltern sowie ein höherer Anteil von Müttern. Beides kann Einstellungen zu Regulierung und Erziehungspraktiken beeinflussen.“

Die meisten befragten Familien haben bereits Regeln

Mit Social Media verbinden Eltern und Kinder nicht dasselbe. Zwar sind beide Generationen in großer Mehrheit auf WhatsApp unterwegs. Auch YouTube und Instagram kennen viele. Die Eltern sind jedoch exklusiv in großer Zahl auf Facebook unterwegs; kaum aber auf TikTok und Snapchat, wo sich viele Kinder und Jugendliche tummeln.

Wenig überraschend nutzen Kinder und Jugendliche Social Media umso mehr, je älter sie werden: Gut die Hälfte der 11- bis 13-jährigen Befragten nutzt es täglich, bei 14- bis 17-Jährigen sind es schon 85 Prozent.

Die meisten Familien haben bereits feste Regeln für Social Media, wie die Umfrage zeigt. Nur 24 Prozent der Eltern und 15 Prozent der Minderjährigen sagen, es gebe keine. Zu den häufigsten Regeln gehört die zeitliche Begrenzung für Social Media, etwa eine maximale Stundenzahl pro Tag oder Woche. Diese Regel geben 43 Prozent der Eltern an sowie 36 Prozent der Minderjährigen.

Ähnlich häufig ist die Regel, bestimmte Apps einzuschränken, zum Beispiel: kein TikTok (Eltern: 39 Prozent; Minderjährige: 46 Prozent). Knapp ein Drittel der Eltern sagt, sie kontrollieren regelmäßig, was ihr Kind auf Social Media macht. Knapp jede*r fünfte befragte Minderjährige sagt: „Es gibt Regeln, aber ich halte mich nicht immer daran.“

Viele Eltern sind für ein Verbot, viele Kinder dagegen

Das derzeit viel diskutierte Social-Media-Verbot bekommt von Eltern mehrheitlich Zustimmung – zumindest, wenn man sie gesondert danach fragt. Die Frage „Wie stehst du generell zu der Idee, Social Media für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gesetzlich zu verbieten?“ beantworten rund sechs von zehn der befragten Eltern mit „finde ich sehr gut“ oder „eher gut“.

Der Nachwuchs sieht das mehrheitlich anders. 43 Prozent der befragten Minderjährigen finden ein Social-Media-Verbot „sehr schlecht“ oder „eher schlecht“. Ein knappes Drittel ist unentschieden. Nur rund zwei von zehn fänden das Verbot sehr gut oder eher gut.

Ein Generationenkonflikt? Dieser Eindruck hängt offenbar sehr von der Fragestellung ab. Sobald man das Thema nicht mehr auf ein Social-Media-Verbot zuspitzt, werden mehr Gemeinsamkeiten sichtbar. Gerade im Vergleich mit anderen Möglichkeiten stellt sich das Social-Media-Verbot als weniger beliebt heraus.

Alternativen zum Social-Media-Verbot sind beliebter

Die Marktforschenden haben die Eltern auch offener gefragt, welche Lösung sie persönlich am besten fänden, wenn es neue Regeln für Social Media gäbe. Analog dazu sollten die Kinder und Jugendlichen sagen, welche neuen Regeln sie am fairsten fänden.

Bei dieser Fragestellung schneidet das Social-Media-Verbot schon schlechter ab. Jedes vierte befragte Elternteil findet demnach ein komplettes Verbot von Social Media unter 16 Jahren am besten; weitere 10 Prozent sprechen sich für ein Verbot aus, das Eltern im Einzelfall wieder aufheben dürfen. Bei den befragten Minderjährigen findet knapp jede*r zehnte ein hartes Verbot am fairsten; weitere 16 Prozent finden eine mögliche Aufhebung des Verbots durch Eltern fair.

Die beliebteste Social-Media-Regelung der befragten Eltern (42 Prozent) ist allerdings kein Verbot, sondern nach Altersstufen eingeschränkte Funktionen – zum Beispiel kein Direktchat und keine öffentlichen Profile für unter 16-Jährige. Das fänden immerhin 24 Prozent der befragten Minderjährigen am fairsten.

Im Ranking oben ist neben den bereits erwähnten eingeschränkten Funktionen für Minderjährige noch der Wunsch, dass Plattformen mehr Kinderschutz-Einstellungen bieten. Rund jede*r vierte Minderjährige möchte keine neue Regulierung von außerhalb: „Jede Familie soll das selbst entscheiden“.

Kinder wollen weniger Mobbing

Weitere Fragen der Forschenden drehten sich darum, welche Vorteile Eltern, Kinder und Jugendliche überhaupt in einer möglichen Regulierung sehen. Dabei zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den Generationen.

Die von Kindern und Jugendlichen genannten Vorteile drehen sich vor allem um zwischenmenschliche Aspekte: 44 Prozent fänden „weniger gemeine Kommentare oder Mobbing“ gut, 43 Prozent „mehr Zeit für Hobbys, Schule, Sport und echte Treffen mit Freund:innen“, 38 Prozent „weniger Streit mit Eltern wegen Social Media“.

Bei den befragten Eltern ist die Priorität anders. Die meisten (77 Prozent) sehen als Vorteil „Schutz vor unangemessenen oder verstörenden Inhalten“. Diese Erwachsenen-Perspektive spiegelt sich auch in öffentlichen Debatten zu Alterskontrollen wieder, in denen ältere Menschen oftmals vor Inhalten wie Pornos oder Gewalt warnen.

Der mehrheitlich gleichen Meinung sind Eltern, Kinder und Jugendliche wiederum bei den Nachteilen einer Social-Media-Regulierung. Rund sechs von zehn Eltern sagen: „Kinder würden Wege finden, Verbote zu umgehen“; und rund jede*r zweite Minderjährige sagt: „Viele würden trotzdem heimlich Social Media nutzen“. Weiter sorgen sich 45 Prozent der befragten Minderjährigen darum, bei einer Regulierung schlechter mit Freund*innen in Kontakt bleiben zu können.

Kinder und Eltern wollen nicht, dass der Staat allein bestimmt

Jede Regel muss sich die Frage gefallen lassen, wer sie überhaupt durchsetzen soll. Die Umfrage der Marktforschenden zeigt: Eltern wollen hier nicht aus der Verantwortung genommen werden – und auch Kinder und Jugendliche möchten sich an ihre Eltern wenden.

Konkret wollten die Marktforschenden wissen: „Wer sollte aus deiner Sicht hauptsächlich darüber entscheiden, wie Social Media für Kinder und Jugendliche geregelt wird?“ Von den befragten Eltern will die große Mehrheit mitreden (84 Prozent). Jedes vierte Elternteil sieht sogar die Eltern allein in der Hauptrolle. Ebenso viele Eltern finden, das müssten sie und der Staat gemeinsam verantworten. Gut jedes dritte Elternteil sieht sich, den Staat und Plattformen in der Verantwortung.

Deutlich zurücknehmen wollen sich nur 16 Prozent der befragten Eltern, die sagen: Nicht sie selbst, sondern Staat oder Plattformen sollten hauptsächlich entscheiden.

Eine starke Elternrolle befürworten auch die befragten Kinder und Jugendlichen. Rund jede*r zweite Minderjährige sagt, Kinder und Eltern sollten gemeinsam bestimmen, wie Social Media geregelt wird; rund jede*r fünfte sieht Eltern, Politik und Plattformen gemeinsam in dieser Rolle. Nur sechs Prozent wollen ihre Eltern da rauslassen und finden, das sollten vor allem Politik oder Plattformen regeln.

Bundesregierung will auf Expert*innen-Kommission warten

Zum Abschluss ihrer Auswertung weisen die Marktforschenden darauf hin, dass nicht nur das Alter die Einstellungen zu Social Media bestimmt, sondern auch, wie viel Menschen dort selbst unterwegs sind. Die Zustimmung für ein Verbot ist demnach besonders hoch unter Jugendlichen, die Social Media nicht nutzen und es auch nicht möchten (53 Prozent). Von den täglichen Nutzer*innen befürwortet nur jede*r zehnte ein Verbot.

Um die Tendenzen aus der Umfrage auf eine breitere Grundlage zu stellen, bräuchte es größer angelegte Studien. Im September 2025 hat die Bundesregierung eine Expert*innen-Kommission einberufen, die ein Jahr lang notwendige Schritte für einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz prüfen soll.

Der Spielraum dafür ist durch bereits bestehende Gesetze begrenzt: Für ein pauschales Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild gäbe es im EU-Recht hohe Hürden, auch wenn einzelne Mitgliedstaaten wie Frankreich das gerade anstoßen wollen.

Andererseits haben Deutschland und die EU selbst ohne neue Normen bereits einen großen Werkzeugkasten für Jugendschutz im Netz. Durch das noch relativ neue Gesetz über digitale Dienste (DSA) lassen sich Anbieter unter Androhung von Strafen in die Pflicht nehmen: Sie müssen spezifische Risiken ihrer Dienste für Minderjährige einschätzen und mindern. Auf diese Weise ließen sich die von den befragten Eltern, Jugendlichen und Kinder favorisierten Regulierungen aufgreifen, etwa eingeschränkte Funktionen und Kinderschutz-Einstellungen.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Wikipedia wird 25: Ein anderes Internet ist möglich

netzpolitik.org - 15 Januar, 2026 - 06:01

Die große freie Online-Enzyklopädie wird 25 Jahre alt. In Zeiten von autoritärer Bedrohung, Deepfakes und Desinformation ist die Wikipedia heute wichtiger denn je. Und sie macht Spaß – zum Beispiel beim Wikipedia-Tauchen. Eine Liebeserklärung.

Einen Wikipedia-Tauchgang kann man zum Beispiel in dem Artikel über Tulum starten. Viel Spaß! – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Westend61

Die Wikipedia wird heute 25 Jahre alt. Irgendwie fühlt es sich ja fast an, als sei es gestern gewesen, dass ich das erste Mal auf der Wikipedia war und etwas nachschlug. Es war eine Revolution des Wissens. In der Folge geriet die dem Aldi-PC auf CD-Rom beigelegte Microsoft Encarta Enzyklopädie in Vergessenheit und der Brockhaus, den ich nicht hatte, verstaubte in der Bibliothek.

In den Urzeiten der Online-Enzyklopädie, da warnte man überall noch intensiv, dass die Wikipedia nicht zuverlässig sei. Die Idee, dass da einfach Freiwillige ohne Geldinteresse an einem Lexikon arbeiten und zusammen herausfinden, was eine belegbare Version der Wahrheit sein könnte, das ging nicht rein in die Köpfe. Warum ein Brockhaus mit vom Verlag ausgewählten Autor:innen allerdings objektiver sein sollte, konnte mir damals auch niemand sagen.

Heute kann man feststellen: Trotz aller Schwierigkeiten und Manipulationsversuche, trotz großer Unterschiede zwischen den Wikipedia-Länderversionen, trotz neuer Herausforderungen durch KI-Müll-Texte oder einer viel zu männlichen Community, hat sich die Wikipedia als ziemlich resilient und zuverlässig herausgestellt. Sie ist ein Ankerplatz in der Informationen-Brandung. Und das macht sie so wichtig.

Den Autoritären ein Dorn im Auge

Diese Zuverlässigkeit ist heute all denen ein Dorn im Auge, die für ihren Autoritarismus und Faschismus das Netz mit Desinformation und Scheisse fluten. Nicht umsonst bläst der rechtsradikale Milliardär Elon Musk zum Angriff auf die Wikipedia; nicht zufällig steht die Wikipedia auch im Visier von Donald Trumps inoffiziellem Regierungsprogramm Project 2025.

Diese Kräfte können weder ein Projekt ertragen, das so erfolgreich, aber nicht kommerziell ist, noch die belegbaren Fakten, die es zuverlässig und gemeinwohlorientiert der ganzen Welt bietet. Alleine dafür sollten wir die Wikipedia hegen, pflegen und vor Angriffen schützen.

Denn die Wikipedia ist ein Leuchtturm für die Idee einer Wissensallmende, einem Ort, an dem wir alle Wissen frei zugänglich zusammentragen können und alle davon profitieren. Die Wikipedia verkörpert die Idee eines Internets, in dem wir kooperativ, gemeinnützig und international zusammenarbeiten.

Diese Idee eines Internets, das uns zusammenbringt, geht zwischen den proprietären Plattformen der Tech-Bros, dem Doomscrolling, KI-Fakes, Desinformation und den vergifteten Algorithmen viel zu oft unter. Die Wikipedia erinnert uns daran, dass ein anderes Internet möglich ist. Ja, vielleicht auch eine andere Welt.

Durch die Wikipedia tauchen

Die Wikipedia zeigt uns auch, dass Wissen Spaß macht. Ich bin ein Wikipedia-Taucher, wenn man das so nennen kann. Manchmal läuft mir irgendein Thema über den Weg und dann springe ich kopfüber in die Wikipedia um nachzusehen, was zum Beispiel dieser bestimmte Fisch für ein Tier ist. Und dann beginnt ein Tauchgang, der manchmal stundenlang dauern kann.

Vom Tier gelange ich auf das Verbreitungsgebiet, dann in Länder, deren Hauptstädte, über wichtige Gebäude und Architekten hin zu Baustoffen und den Materialien, aus denen die Bauwerke bestehen. Dann tauche ich zu den Minen, in denen die Rohstoffe gewonnen werden und über die Produktion der Materialien hin zu den Arbeitskämpfen in der Firma hinüber zu politischen Parteien eines fernen Landes, um dann im Länderartikel einen Nationalpark zu entdecken, der meine Aufmerksamkeit wieder zu einer sehr abgefahrenen, endemischen Tierart lenkt.

Und so kann das ewig weitergehen in einem Tauchgang, der mich aufgrund der unglaublichen Vielfalt an Links und Verknüpfungen überall und zu jedem Thema bringen kann. Manchmal tauche ich auch mit anderen Taucher:innen zusammen, die mir Inhalte teilen und darauf hinweisen. Wir spielen Ping Pong mit Wissen und Fakten, die man bald wieder vergisst oder für immer unnütz im Kopf behält. Das weiß man ja nie so genau, denn manchmal ploppt das Wissen plötzlich auf und man fragt sich: Woher weiß ich denn sowas?

Wissen kann so schön sein, wenn man Wikipedia-Taucher:in ist. Alleine wegen des Tauchens bin ich all den Menschen so unglaublich dankbar, die dieses wundervolle wie wichtige Projekt möglich machen. Und wegen allem anderen auch.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

linksunten.indymedia.org: Durchsuchungsanordnungen wegen des Archivs waren rechtswidrig

netzpolitik.org - 14 Januar, 2026 - 11:54

Im August 2023 durchsuchte die Polizei Wohnungen mehrerer Personen, die angeblich das Archiv linksunten.indymedia.org betrieben haben sollen. Doch es gab weder einen ausreichenden Anfangsverdacht noch waren die Maßnahmen verhältnismäßig, entschied nun das Landgericht Karlsruhe.

Screenshot der Open-Posting-Seite im Jahr 2016 – CC-BY-SA 4.0 netzpolitik.org

Im vergangenen November entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Hausdurchsuchung bei einem Redakteur von Radio Dreyeckland unrechtmäßig war. Ihm wurde vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung unterstützt zu haben, indem er einen Link auf das Archiv von linksunten.indymedia.org gesetzt hatte. Davon war er bereits 2024 freigesprochen worden.

Nun erklärte das Landgericht Karlsruhe weitere Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Linksunten für rechtswidrig: die bei vermeintlichen Betreiber:innen des Archivs. Im August 2023 durchsuchte die Polizei mehrere Wohnungen von Personen, denen die „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung“ vorgeworfen wurde. Das war gut ein halbes Jahr nach den Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland

In einem Beschluss vom 30. Dezember kommt das Landgericht zum Ergebnis: Die Durchsuchungsanordnungen sowie die vorläufige Sicherstellung aufgefundener elektronischer Datenträger waren rechtswidrig.

Nicht verhältnismäßig, kein ausreichender Anfangsverdacht

Die Durchsuchungsbeschlüsse seien nicht verhältnismäßig gewesen, außerdem sei zweifelhaft, ob es überhaupt einen ausreichenden Anfangsverdacht wegen eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot gab. „Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Durchsuchung bei Radio Dreyeckland hatte das Landgericht leichtes Spiel“, sagt der Jurist David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der den Redakteur von Radio Dreyeckland in seinem Fall unterstützt hatte. „Es gab keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die verbotene Vereinigung weiterhin existiert. Das wurde der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, die anders entschieden hatten, jetzt nochmal in aller Deutlichkeit unter die Nase gerieben.“

Das Landgericht bezweifelt unter anderem, dass die Existenz einer Archivseite automatisch auf eine fortbestehende Vereinigung hinweist. Außerdem sei das Archiv statisch, neue Beiträge im Sinne der früheren Open-Posting-Plattform sind auf der seit 2020 abrufbaren Seite ebenso wenig möglich wie Kommentare.

Aus dem entsprechenden Beschluss des Landgerichts wird deutlich, dass gegen die angeblichen Archivbetreiber:innen ermittelt wurde, weil im Radio-Dreyeckland-Verfahren von Anfang an fraglich war, ob die verbotene Vereinigung, die der beschuldigte Redakteur unterstützt haben soll, überhaupt existiert.

Nachdem das Verfahren gegen diesen Redakteur infolge eines Beschlusses vom Oberlandesgericht Stuttgart begonnen hatte, leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlichen Archivbetreiber:innen und damit die Beschuldigten in der Fortführung einer verbotenen Vereinigung ein.

Fast 200 Datenträger

Bei den Hausdurchsuchungen stellte die Polizei „insgesamt knapp 200 Datenträger“ sicher, darunter Laptops, Festplatten und SD-Karten. Erkenntnisse gewannen die Ermittler:innen dadurch nicht. „Im Rahmen der Aufbereitung der Asservate sei aufgefallen, dass der überwiegende Teil verschlüsselt sei“, teilte das baden-württembergische Landeskriminalamt der Staatsanwaltschaft mit. Der Tatvorwurf ließ sich nicht erhärten, das Ermittlungsverfahren wurde im Mai 2025 eingestellt, die Datenträger zurückgegeben.

Der Beschluss zur Unrechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnungen und Sicherstellungen ist rechtskräftig, so das Landgericht Karlsruhe auf Nachfrage, „da eine weitere Beschwerde gegen den Beschluss nicht statthaft ist“.

Schon die Ermittlungen wegen angeblicher Bildung einer kriminellen Vereinigung in Bezug auf die frühere Open-Posting-Seite waren allesamt eingestellt worden. Das Vereinsverbot besteht unterdessen weiter. Das Bundesverwaltungsgericht wies mehrere Klagen dagegen im Jahr 2020 ab, entschied aber nicht zur Tragfähigkeit der Verbotsgründe. Der Grund: Nur die betroffene Vereinigung selbst sei befugt, ein Verbot anzufechten. Von den Klagenden hatte sich jedoch niemand zu einer Mitgliedschaft in derselben bekannt.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Zugriff auf biometrische Polizeidaten: EU-Kommission will mit USA geheim verhandeln

netzpolitik.org - 14 Januar, 2026 - 11:09

Die USA fordern automatisierten Zugriff auf biometrische Polizeidaten in EU-Staaten. Ein Anwalt äußert bei „Beck Online“ erhebliche Bedenken. Die Kommission beginnt trotzdem Verhandlungen mit hoher Geheimhaltung.

Visafrei in die USA einreisen? Daran sollen künftig neue Bedingungen geknüpft sein. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Andres Molina

Die US-Regierung verlangt von allen Teilnehmenden ihres Visa-Waiver-Programms (VWP), eine „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) abzuschließen. Das VWP ermöglicht Bürger*innen aus derzeit über 40 Ländern – darunter 24 von 27 EU-Mitgliedstaaten – eine visafreie Einreise in die USA für bis zu 90 Tage. Künftig soll dieses Privileg jedoch an neue Bedingungen geknüpft werden: Die USA fordern einen direkten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken mit Fingerabdrücken und Gesichtsbildern von Teilnehmerstaaten.

Von derartigen Abfragen betroffen wären nicht nur Reisende, sondern grundsätzlich alle Personen, deren Daten im Zuständigkeitsbereich von Grenz- und Polizeibehörden der USA verarbeitet werden. Weigern sich Staaten, diese „Grenzpartnerschaft“ einzugehen, sollen sie aus dem VWP ausgeschlossen werden.

Kommission erhält Verhandlungsmandat

Selbst innerhalb der Europäischen Union existiert kein System, das Polizeibehörden anderer Mitgliedstaaten einen unmittelbaren Zugriff auf nationale Datenbanken erlaubt. In Deutschland allein könnten davon fast sechs Millionen Menschen betroffen sein, die im polizeilichen Informationssystem INPOL mit Gesichtsbildern und Fingerabdrücken gespeichert sind. Rund die Hälfte der erfassten Personen sind Asylsuchende oder ausreisepflichtige Personen.

Kurz vor Weihnachten 2025 erteilten die EU-Staaten der Kommission in Brüssel trotzdem das Mandat, über ein Rahmenabkommen mit den USA zu verhandeln. Dieses soll die Grundlinien für die US-Datenabfragen festlegen. Die konkreten technischen, rechtlichen und organisatorischen Details müssen anschließend in bilateralen Umsetzungsabkommen geregelt werden.

Die Verhandlungsposition der EU bleibt jedoch geheim. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz verweigerte die Kommission den Zugang zu dem entsprechenden Dokument. Zur Begründung hieß es, eine Freigabe würde „die Position der Europäischen Kommission bei den Verhandlungen mit den USA schwächen“ und „den Schutz der internationalen Beziehungen beeinträchtigen“.

Erhebliche rechtliche Bedenken

Der Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht Jens Ferner bewertet das geplante Rahmenabkommen mit der EU äußerst kritisch. Die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geforderten Standards – ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau, die Verhältnismäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen und effektiver Rechtsschutz – stünden in „deutlichem Spannungsverhältnis zu den in den USA bestehenden Überwachungsbefugnissen“, schreibt Ferner in einem Gastkommentar für das Magazin „Beck Online“.

Ferner verweist auf die „Schrems II“-Entscheidung des EuGH, in der das Gericht das EU-US-Privacy-Shield für ungültig erklärt hatte, weil US-Überwachungsprogramme nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt seien und Betroffene keinen ausreichenden Rechtsschutz genössen. Eine EBSP, die US-Behörden „einen quasi unmittelbaren Online-Zugriff auf biometrische Polizeidaten von Millionen Menschen“ einräume, sei mit dem „tradierten europäischen Daten- und Grundrechtsverständnis“ nicht vereinbar.

Ein unionskonformes Modell müsste mindestens strikte Zweckbindungen vorsehen und sensible Personengruppen wie Zeug*innen, Opfer und Berufsgeheimnisträger ausnehmen, so Ferner. Außerdem müsse eine EBSP am Treffer/Kein-Treffer-Prinzip anknüpfen: Zunächst wird abgefragt, ob ein Datensatz vorhanden ist, danach kann unter engen rechtlichen Voraussetzungen eine Übermittlung beantragt werden. Würden diese Vorgaben nicht eingehalten, sei „mit rechtlichen Auseinandersetzungen vor den Verfassungsgerichten und dem EuGH zu rechnen“.

Berüchtigte US-Behörde ICE könnte Daten nutzen

Der Austausch im EBSP soll auch Personen betreffen, die in „Grenz- und Migrationskontexten“ angetroffen werden. Damit könnten die Daten auch der Einwanderungs- und Zollbehörde ICE zur Verfügung stehen. Unter Präsident Donald Trump wurde diese Behörde massiv ausgebaut. Mit einem zweistelligen Milliarden-Dollar-Budget sind pauschal eine Million Abschiebungen pro Jahr avisiert.

Zum Einsatz kommen dabei unter anderem umstrittene Überwachungssoftware von Palantir sowie weitere fragwürdige IT-Werkzeuge. Ein direkter Zugriff auf europäische Polizeidaten würde diesen Überwachungs- und Abschiebeapparat erheblich stärken. Das hätte Folgen auch für linke politische Aktivist*innen, deren biometrische Daten nach erkennungsdienstlichen Behandlungen ebenfalls in nationalen oder europäischen Systemen gespeichert sind.

Im Herbst hatte die Trump-Administration eine vermeintliche deutsche „Antifa Ost“ auf eine Terrorliste gesetzt. Möglicherweise unter Befolgung damit verbundener Sanktionen kündigte die GLS Bank daraufhin der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe ihre Konten. Ein EBSP-Abkommen könnte in diesem Gefüge auch Einzelpersonen bei der US-Reise Repressalien bescheren.

Frist läuft Ende 2026 ab

Bislang hat nach öffentlich bestätigten Informationen lediglich Bahrain ein EBSP-Abkommen mit den USA abgeschlossen. Laut dem Heimatschutzministerium in Washington umfasst es den „automatisierten“ Austausch biometrischer Daten zur Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität sowie Drogen- und Migrantenschmuggel.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen nun entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie einen solch weitgehenden Datendeal unterzeichnen wollen, um den visafreien Reiseverkehr im Rahmen des Visa-Waiver-Programms fortzuführen – oder daraus auszusteigen. Die von den USA gesetzte Frist endet am 31. Dezember 2026.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

Digitale Gewalt: Wie Regierungen gegen Grok und X vorgehen

netzpolitik.org - 13 Januar, 2026 - 16:33

Die EU und verschiedene Länder prüfen, wie sie die Deepfake-Flut, die Grok ausspuckt, eindämmen können. Malaysia und Indonesien haben den Chatbot am Wochenende sperren lassen. In der EU könnte ein Eilverfahren dafür sorgen, dass Grok keine Deepfakes mehr produzieren darf.

Grok wird häufig genutzt, um Frauen im Bikini zu visualisieren. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com @alonsoreyes, Verpixelung netzpolitik.org

Seit vergangenem Freitag ist das Bildgenerierungs-Feature von Grok auf der Plattform X zahlenden User*innen vorenthalten. Von Seiten der Plattformbetreiber ist das bisher die einzige Reaktion, gegen die auf X kursierenden sexualisierten Deepfakes vorzugehen. Einzelne Staaten haben Grok bereits gesperrt. Währenddessen prüfen die EU und nationale Regierungen, auf welchen Rechtswegen sie die Verbreitung der Deepfakes stoppen und gegen die Plattform vorgehen können.

Ein Überblick

Den radikalsten Schritt sind bisher Indonesien und Malaysia gegangen. Seit Samstag ist die Chatbot-Funktion in Indonesien gesperrt. Digitalministerin Meutya Hafid hat sich dabei auf die Verletzung von Menschenrechten, der menschlichen Würde und den Schutz von Menschen im digitalen Raum berufen und auf die strengen Anti-Pornografie-Gesetze verwiesen. Am Sonntag hat auch Malaysia den Chatbot gesperrt. Die Kommunikations- und Multimedia-Kommission begründete die Entscheidung mit dem Missbrauch, den die Nutzung von Grok für explizit sexuelle Inhalte darstellt. Heute hat Malaysia zudem eine Klage gegen X angekündigt.

In Brasilien hat die Behörde für Verbraucherschutz die Regierung aufgefordert, die Nutzung von Grok zu blockieren.

Kanada schließt diesen Schritt aus. Stattdessen prüft die Regierung, ob die Veröffentlichung von Deepfakes auf Grundlage der geplanten Änderungen eines Antidiskriminierungsgesetzes rechtswidrig wäre.

In Australien kündigte die Online-Sicherheitsbehörde eSafety an, die von Grok generierten Deepfakes zu prüfen. Nach dem Online Safety Act sei es eventuell möglich, von X zu verlangen, dass es die Inhalte löscht.

Das IT-Ministerium in Indien hat sich laut Medienberichten schon am 2. Januar mit einer Anordnung an X gewandt. Es forderte die Löschung der Inhalte sowie einen Bericht zu den Maßnahmen innerhalb von 72 Stunden und verwies auf den indischen IT Act und die IT Rules. Der Techkonzern hat auf diese Forderung nicht reagiert.

Großbritannien hat X am 5. Januar zu einer Stellungnahme aufgefordert. Inzwischen hat die zuständige Medienaufsichtsbehörde Ofcom eine Untersuchung eingeleitet und prüft, ob Grok gegen den britischen Online Safety Act verstößt. Die Regierung hat derweil ein Gesetz angekündigt, das die nicht-konsensuelle Erstellung von sexualisierten Bildern und Videos verbieten wird. Zuvor hatte Premierminister Keir Starmer Ofcom die Befugnis zugesprochen, die Plattform zu sperren.

So reagieren US-Politiker

Inzwischen hat in den USA der republikanische Senator Ted Cruz die sexualisierten Deepfakes als Verstoß gegen den von ihm initiierten „Take it Down Act“ bewertet, der Plattformen verpflichtet, nicht-einvernehmlich veröffentlichte sexualisierte Bilder innerhalb von 48 Stunden zu löschen.

Weiterhin haben US-Demokraten mit einem Brief die CEOs von Google und Apple aufgefordert, die Grok-App aus ihren App Stores zu entfernen. Die Abgeordneten begründen ihre Forderungen mit den Servicerichtlinien der Unternehmen.

Google verfolgt strenge Richtlinien, nach denen Grok aus dem App Store ausgeschlossen werden müsste. Bislang ist die App jedoch noch erhältlich. Die Richtlinien von Apple sind hingegen nicht so detailliert. Aber der Konzern ist dafür bekannt, sie streng auszulegen. Auch hier ist die Grok-App noch verfügbar. Bisher hat sich keines der beiden Unternehmen zu den Forderungen geäußert.

In anderen Fällen, so schreiben die US-Abgeordneten, sei das Löschen von Apps ganz einfach gewesen. Beide Unternehmen hatten die Apps ICEBlock und Red Dot aus ihren App Stores entfernt, obwohl diese keine schädigenden oder illegalen Inhalte veröffentlichten. User*innen der Apps haben dort anonym Standorte von Mitarbeiter*innen der US-Abschiebebehörde ICE gepostet.

Es ist wenig überraschend, dass weder X selbst noch die eng mit X verbundene US-Regierung unter Donald Trump die Verletzung von Grund- und Persönlichkeitsrechten beendet. Stattdessen will das US-Verteidigungsministerium den umstrittenen Chatbot nun auch für das US-Militär nutzen, eben weil Grok keine ethischen Grenzen hat.

Die EU ist am Zug

Wenn die EU Groks Deepfakes verbannen möchte, muss sie also selbst gegen X vorgehen. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte, dass die EU den Schutz von Kindern nicht dem Silicon Valley überlassen werde und drohte im Fall von Tatenlosigkeit seitens X weitere Schritte an. Zuvor hatte die EU-Kommission X dazu angehalten, alle Dokumente, die Grok betreffen, bis Ende 2026 aufzubewahren.

EU-Kommissarin Henna Virkkunen sagte, dass X die Situation schnell auflösen müsse. In einer Pressekonferenz der EU-Kommission wurde bekannt gegeben, dass man bereits interne Unterlagen von X zum Komplex erhalten habe, die die Kommission nun auswerte. Bis wann mit einer Reaktion der EU zu rechnen sei, blieb dabei vage. Anstatt ein neues Verfahren zu den Deepfakes zu eröffnen, sei es möglich, die Vorwürfe in ein bereits laufendes Verfahren gegen X einzubeziehen, das sich unter anderem mit möglicher Wahlmanipulation beschäftigt.

Die nationalen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten sind im Fall von X nicht zuständig, sondern die EU-Kommission, da X als sehr große Online-Plattform in ihre Verantwortung fällt.

So lassen sich Deepfakes mit dem Digital Services Act bekämpfen

Sollte die EU-Kommission weitere Schritte einleiten, passiert das voraussichtlich auf Grundlage des Digital Services Act (DSA). Nach Einschätzung des Zentrums für Digitalrechte bietet der DSA zwei Möglichkeiten für die EU-Kommission, die Veröffentlichung der Deepfakes von Grok zu stoppen.

Option 1: „Normaler“ DSA-Verstoß. Netzsperren bzw. „vorübergehende Aussetzungen“ sind nur unter strengen Voraussetzungen und nach Verlauf eines mehrstufigen Verfahrens möglich. Erst danach – wenn X währenddessen nicht kooperiert hat – wäre eine vierwöchige Sperre der Plattform möglich. Die Entscheidung würde ein Gericht in Dublin treffen, da X dort seinen europäischen Hauptsitz hat. Lehnt das Gericht eine Netzsperre ab, wäre voraussichtlich der Rechtsweg bis zum europäischen Gerichtshof frei.

Option 2: Eilverfahren der EU-Kommission. Da sich das Standardverfahren nach einem DSA-Verstoß über Wochen, Monate bis Jahre strecken kann, bewertet das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie ein Eilverfahren als aussichtsreicher. Nach Art. 70 DSA kann die EU-Kommission einstweilige Maßnahmen gegen Online-Plattform anordnen, wenn die „Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung vorliegt“. Eine Netzsperre wäre über diesen Weg nicht möglich. Als einstweilige Maßnahme wäre aber vorstellbar, dass X dafür sorgen muss, dass Grok keine Bilder in sexualisierten Kontexten mehr generiert und verbreitet.

Einstweilige Maßnahmen können auch Bußgelder umfassen. Die EU-Kommission könnte Geldstrafen bis zu einer Höhe von einem Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen, sollte X nicht kooperieren.

Zusätzliche Handhabe ist in Aussicht

Der Artikel 50 des europäischen AI Act sieht eine Kennzeichnungspflicht für Deepfakes vor. Die Einhaltung kontrollieren die nationalen Marktüberwachungsbehörden. Sollte der Artikel wie vorgesehen im August 2026 Inkrafttreten, könnten sie auf dieser Rechtsgrundlage gegen nicht gekennzeichnete Deepfakes vorgehen.

Auch die europäische Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen könnte in solchen Fällen greifen. Die Richtlinie umfasst explizite Regelungen zum Umgang mit sexualisierten Deepfakes. Allerdings müssen sowohl EU-Rat als auch Parlament noch abstimmen, bevor die Mitgliedstaaten die Richtlinien innerhalb von drei Jahren auf nationaler Ebene umsetzen müssen. Die neuen Regelungen dürften wohl erst ab 2027 greifen.

Update, 20.1.2026, 09.25 Uhr: Rechtsgrundlage der Kennzeichnungspflicht von Deepfakes korrigiert.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs

SeaGuardian: Bundeswehr bestellt große Überwachungsdrohnen aus den USA

netzpolitik.org - 13 Januar, 2026 - 16:10

Die Marine kauft für 1,9 Milliarden Euro acht große US-Drohnen zur Seeaufklärung und U-Boot-Jagd. Sie ergänzen acht Drohnen der gleichen Größe der Luftwaffe in Jagel. Beide Systeme dürfen auch im Innern fliegen.

Die deutsche SeaGuardian wird von Niedersachsen aus über Satellit gesteuert und kann in allen Klimazonen operieren. – Alle Rechte vorbehalten General Atomics

Die deutsche Marine hat acht besatzungslose Flugsysteme vom Typ MQ-9B bei dem US-amerikanischen Rüstungsunternehmen General Atomics bestellt. Das gab die Bundeswehr am Montag auf ihrer Webseite bekannt.

Die als SeaGuardian bezeichneten Drohnen sind demnach für die See-Fernaufklärung und U-Boot-Jagd vorgesehen und werden ab dem Jahr 2028 ohne Bewaffnung geliefert. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte in seiner Sitzung am 17. Dezember rund 1,9 Milliarden Euro für dieses Großgeräte-Projekt „Unbemannter Anteil Maritime Airborne Warfare System“ (uMAWS) bereitgestellt.

Die SeaGuardian ist eine Drohne der sogenannten MALE-Klasse. Die Abkürzung steht für „Medium Altitude Long Endurance“ und bezeichnet Systeme, die in mittleren Höhen über lange Zeit im Einsatz bleiben können. Die US-Drohne hat eine Spannweite von 24 Metern und ist 11 Meter lang. Sie wird über Satellit gesteuert und kann in allen Klimazonen operieren.

Verlängerung des Vertrags ist möglich

Der Kauf der SeaGuardian erfolgt über die Beschaffungsagentur der NATO, die dafür eine „MQ-9B International Cooperation Support Partnership“ gegründet hat. Auch Belgien, Dänemark, Kanada und Großbritannien werden von NATO dabei unterstützt, die MQ-9B anzuschaffen und zu betreiben.

Die Marine hat bei General Atomics einen „Anfangsbetrieb“ für zwei Jahre bestellt. Zu den acht Drohnen gehören vier Bodenstationen; zwei MQ-9B SeaGuardian und eine Bodenstation bilden als Teil des uMAWS ein Aufklärungssystem. Zum Vertrag gehören auch die Versorgung mit Ersatzteilen und eine Bereitstellung des „betriebsnotwendigen Personals“. Optional ist eine Verlängerung des Vertrags um drei Jahre vereinbart.

Die acht Drohnen werden beim Marinefliegergeschwader im niedersächsischen Nordholz stationiert und von dort aus gesteuert. Wenn im Jahr 2030 die letzten Maschinen in Nordholz eintreffen, soll die ergänzende Ausstattung für die U-Boot-Jagd erfolgen. Dafür sind weitere zwei Jahre vorgesehen.

Als Sensoren haben die SeaGuardian Kameras und Radare an Bord, außerdem zwei Mehrzweck-Suchradare. Die Ausstattung zur U-Boot-Bekämpfung kann optional eingerüstet werden. Dazu gehören Kanister mit Sonarbojen zur Ortung unter Wasser. Die Drohnen ergänzen damit Fähigkeiten der von der Bundeswehr derzeit beschafften Seefernaufklärer P-8A Poseidon. Anders als die MQ-9B soll die P-8A Poseidon auch Waffen tragen.

Acht Heron TP bald komplett in Schleswig-Holstein

Die SeaGuardian-Drohnen basieren auf dem Modell Predator beziehungsweise dem Nachfolger Reaper, das die US-Luftwaffe vor einem Vierteljahrhundert erstmals in Dienst gestellt hat. Zusammen mit Israel hatten die Vereinigten Staaten damit lange Zeit ein Alleinstellungsmerkmal bei bewaffnungsfähigen Drohnen dieser Größe.

Das in Israel vergleichbare Modell Heron TP wird derzeit von der deutschen Luftwaffe beschafft, zwei dieser MALE-Drohnen sind dazu bereits aus Israel auf den Bundeswehrstützpunkt Jagel in Schleswig-Holstein verlegt worden. Die übrigen drei noch im israelischen Tel Nof stationierten deutschen Heron TP sowie drei zusätzlich bestellten Exemplare sollen nach jüngsten Angaben des Verteidigungsministeriums bis Mitte 2026 nach Jagel überführt werden.

Die Luftwaffe will die Heron TP auch im zivilen Luftraum fliegen, ein entsprechendes militärisches Musterzertifikat stammt von der israelischen Luftfahrtbehörde. Erst im vergangenen Jahr erhielt ebenfalls die MQ-9B ein solches Zertifikat aus Großbritannien. Damit darf die Drohne über dicht besiedelten Gebieten fliegen – was auf der Insel für Proteste sorgte.

Die Bundeswehr äußert sich nicht dazu, ob ihre SeaGuardian ebenfalls im zivilen Luftraum fliegen dürfen. Dort könnten die Drohnen dann auch im Innern überwachen. Der Hersteller lobt diese Fähigkeit und schreibt, die MQ-9B seien „auch für zivile Einsätze vom deutschen Hoheitsgebiet aus vielseitig einsetzbar“.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Blogs
Inhalt abgleichen