Deutschland

Inhalt abgleichen Piratenpartei Deutschland
Aktualisiert: vor 26 Minuten 31 Sekunden

AG Inklusion : CDU hat Inklusion und UN-BRK immer noch nicht verstanden!

15 März, 2023 - 10:00

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention völkerrechtlich verpflichtet, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.

Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland setzt sich seit langem für einen inklusiven Arbeitsmarkt ein, auf dem alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gleiche Chancen haben. Wir begrüßen daher die Entscheidung, die Ausgleichsabgabe für Werkstätten für behinderte Menschen zukünftig nicht mehr zu verwenden.

Allerdings kritisieren wir die Äußerungen von Dr. Stefan Nacke von der CDU/CSU, zu diesem Thema. Wir möchten darauf hinweisen, dass Werkstätten für behinderte Menschen keine inklusiven Arbeitsplätze bieten und lediglich dazu dienen, Menschen mit Behinderungen auszugrenzen. Die Ausgleichsabgabe, die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie nicht genug Menschen mit Behinderungen beschäftigen, wurde bisher dazu mit genutzt, diese Werkstätten zu finanzieren. Doch das ist nicht der Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt.

„Stattdessen müssen wir uns dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Nur so können wir sicherstellen, dass sie die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch,“

sagt Antonia-M. Hörster, Bundesthemenbeauftragte Inklusion der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin der AG Inklusion.

Die Abschaffung der Ausgleichsabgabe für Werkstätten für behinderte Menschen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. In der Erfurter Erklärung von November 2022 kamen die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes zu wichtigen Erkenntnissen. Unter anderem, dass der Auftrag der Werkstätten aus § 219 SGB IX, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, bei einer Übertrittsquote von unter einem Prozent seit Jahrzehnten zu selten gelingt und deshalb als weitestgehend gescheitert angesehen wird.

Diese Ungleichheit im Gewinnverteilungssystem ist problematisch, da die Werkstätten für behinderte Menschen dazu gedacht sind, Menschen mit Behinderungen eine sinnvolle Beschäftigung und ein stabiles Einkommen zu bieten. Es ist wichtig, dass die Gehälter der Beschäftigten angemessen sind und dass sie von den Gewinnen der Werkstätten profitieren können. Zusätzlich ist es besorgniserregend, dass die Gehälter der Geschäftsführungen oft intransparent sind und somit nicht nachvollziehbar ist, ob die Höhe der Gehälter angemessen ist oder nicht. Diese Intransparenz in der Gehaltsstruktur kann dazu führen, dass die Geschäftsführungen überhöhte Gehälter beziehen, während die Beschäftigten unterbezahlt bleiben. Es ist daher wichtig, dass auch die Gehälter der Geschäftsführungen in Werkstätten für behinderte Menschen regelmäßig überprüft werden und transparent kommuniziert werden, um eine gerechte Verteilung der Gewinne zu gewährleisten.

So hat sich beispielsweise in Duisburg die Geschäftsführung ein 370.000 Euro Gehalt im
Jahr ausbezahlt. Laut Wirtschaftsprüfern wären höchstens 180.000 Euro angemessen gewesen.

Wir fordern alle politischen Parteien auf, sich für einen inklusiven Arbeitsmarkt einzusetzen und dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausgeschlossen werden. Es ist an der Zeit, dass wir Barrieren abbauen und uns für eine inklusive Gesellschaft einsetzen, in der alle Menschen gleiche Chancen haben. Wir kritisieren daher die CDU/CSU dafür, sich nicht aktiv für einen inklusiven Arbeitsmarkt einzusetzen und stattdessen Werkstätten für behinderte Menschen, die Ausgrenzung und Isolation fördern, weiter mit Geld zu bezuschussen.

Kategorien: Deutschland

Totalversagen: 200€-Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler:innen

14 März, 2023 - 13:00

Vor inzwischen über sechs Monaten beschloss die Bundesregierung die Einmalzahlung in Höhe von 200 € für Studierende und Fachschüler:innen. Deshalb gründete sich das breite Bündnis “Keinmalzahlung200” aus Piratenpartei, diversen Studierendenvertretungen und politischen Hochschulgruppen, das unter https://keinmalzahlung200.de Kritik an der Bundesregierung übt und Forderungen für Studierende und Fachschüler:innen in Not stellt. Am 15. März soll es nun losgehen mit der Antragsstellung, die unter zwingender Nutzung eines BundID-Kontos stattfinden muss. Wann das Geld dann ankommt, ist genauso unklar wie die datenschutzrechtliche Grundlage der Datenverarbeitung sowie die Ausfallsicherheit der Plattform.

Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei und Initiatorin des Bündnisses “Keinmalzahlung200” kritisiert die Bundesregierung scharf:

„Der komplizierte Prozess und die viel zu niedrige und zu späte Einmalzahlung geht zulasten von allen Studierenden und Fachschüler:innen, die seit Monaten in Notlagen sind. Das FDP-geführte BMBF zeigt uns mit der gesamten Aktion, was “Digitalisierung first, Bedenken second” bedeutet: Sechs Monate hat es gedauert und Menschen werden gezwungen, eine Online-Plattform zu nutzen und ein BundID-Konto anzulegen. Echte Wahlfreiheit sieht anders aus! Es wirkt eher so, als wolle die FDP für das gescheitertes Digitalprojekt BundID hohe Nutzungszahlen erzwingen. Der ganze Auszahlungsprozess hätte mit deutlich weniger Bürokratie in viel schnellerer Zeit umgesetzt werden können. Man kommt zu der Ansicht, dass Studierende und Fachschüler:innen der Bundesregierung vollkommen egal sind.“

Sven Bechen, stellvertretender politischer Geschäftsführer und selbst Student, ergänzt:

„Die 200 € kommen einfach zu spät. Was zuerst finanzielle Löcher waren, sind nach Monaten Verzögerung riesige Schluchten geworden. Die Armut von Studierenden ist eine bekannte Dauerkrise, doch nach Pandemie und Energiekrise, befinden sich viele psychisch und finanziell am Limit. Man bekommt das Gefühl, die ganze Aktion diene nicht dazu Studierende zu entlasten, sondern um das Digitalprojekt BundID zu bewerben. Studierende bitten um Hilfe und ich bin der Meinung, dass jeder die Chance verdient haben sollte, zu studieren, ohne Angst um die eigene Existenz zu haben.“

Kategorien: Deutschland

Die Pflegereform und ihre Tücken

14 März, 2023 - 10:00

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf zum neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz” (PUEG) vorgelegt. Danach sollen die Beitragsätze zur Pflegeversicherung ab 2023 um 0,35 % Punkte angehoben und im Gegenzug die Leistungen ab 2025 erhöht werden.

Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland mahnt an:

“Mit diesem Referentenentwurf verpasst das von dem Sozialdemokraten Lauterbach geführte Gesundheitsministerium die Chance, eine dringend notwendige Strukturreform in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu ermöglichen.”

Der Koalitionsvertrag der Ampel sah ursprünglich eine steuerfinanzierte Entlastung der Pflegekassen für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben in der Pflege vor.

“Der von Lauterbach vorgelegte Vorschlag bleibt weit hinter diesen Zielen zurück und überträgt diese Last weitgehend auf die Beitragszahler:innen und die Pflegebedürftigen. Wir brauchen endlich eine konstruktive Debatte, wie die steigenden Kosten für eine menschenwürdige Pflege zukünftig zu finanzieren sind. So geht es jedenfalls nicht,”

kritisiert Leurs.

Als quasi “Teilkaskoversicherung” führt die Pflegeversicherung auch nach der Beitragserhöhung im Pflegefall in vielen Fällen in die Armutsfalle. Pflegerisiken betreffen alle Menschen von jung bis alt und die Kosten der individuellen Pflege sind durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht vollständig abgedeckt.

Auch bei den für 2025 angekündigten Leistungserhöhungen bleibt der Entwurf weit hinter den im Koalitionsvertrag formulierten Zielen zurück.
Es fehlen Strukturelemente zur Begrenzung steigender Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen. So werden z.B. die Ausbildungskosten trotz gegenteiliger Versprechungen noch immer in die Eigenanteile eingerechnet.
Ebenso fehlen die versprochenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte, wie die Abschaffung der Teildienste und die Einführung von Springerpools aus eigener Trägerschaft.
Auch ist nicht erkennbar, dass eine nachhaltige Stärkung der häuslichen Pflege bei den Reformplänen berücksichtigt wurde. Zwar ist geplant, die Digitalisierung zur Entlastung der Pflegenden zukünftig umfangreicher zu nutzen, aber auch dort, verbleibt der Entwurf in pauschalen Förderungszielen hinter den Zielen im Koalitionsvertrag der Ampel zurück.

Leurs ergänzt:

“Der Referentenentwurf zum neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz wirkt alles in allem wenig mutig und wird die bestehenden Probleme in der Pflege nicht lösen können. Unserer Arbeitsgemeinschaft Gesundheit und Pflege entwickelt stetig neue und progressive Ideen für eine nachhaltige und menschenwürdige Pflege der Zukunft. Wir sind gerne bereit, dem Ministerium von Herrn Lauterbach neue Wege in Hinblick auf Finanzierung, Digitalisierung und Ausgestaltung einer menschenwürdigen Pflege der Zukunft zu unterbreiten.”

Kategorien: Deutschland