Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende, damit uns nicht die finanzielle Puste ausgeht. Es gibt viele Möglichkeiten für die Sie spenden können, z.B.:
Ihre Spende geht an Kreisverband Schwalm-Eder Piratenpartei Deutschland.
Unsere Kontoverbindung:
Kontoinhaber: KV Schwalm-Eder Piratenpartei Deutschland
Konto: 2001 202 93
BLZ: 520 521 54
IBAN: DE69 5205 2154 0200 1202 93
BIC: HELADEF1MEG
Bank: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Verwendungszweck: Spende für den KV Schwalm-Eder - Piratenpartei Deutschland
Nur wenn die Angaben zu Namen und Anschrift vollständig sind können wir eine Spendenquittung ausstellen. Diese ist von der Steuer absetzbar.
Jede Spende kommt uns dabei derzeit doppelt zugute, denn im Rahmen der Parteienfinanzierung gewährt uns der Staat für jeden eingeworbenen Spenden-Euro einen weiteren Euro an Mitteln. Das Finanzamt widerum erstattet Ihnen in der Regel von jedem Euro fünfzig Cent zum Jahresende zurück. Genauere Details haben wir in einem Steuer-Tipp weiter unten zusammengefasst.
In der Politik mitmachen und mitreden braucht eure Mithilfe. Wir freuen uns über jeden Beitrag!
Bei Angabe von Name und Anschrift im Feld Verwendungszweck übersenden wir ab einem Betrag von 51 Euro oder auf Wunsch eine formelle Zuwendungsbestätigung beziehungsweise eine Spendenbescheinigung zur Einreichung beim Finanzamt. Unterhalb dieses Betrages reicht dem Finanzamt der Einzahlungs- oder Überweisungs- oder Abbuchungsbeleg der eigenen Bank.
Unser Schatzmeister nimmt gerne jederzeit Barspenden entgehen, oder sammelt diese bei unseren Treffen und Veranstaltungen über eine Spendenbox ein, in die man auch anonyme Spenden einwerfen kann.
Die aktuellen Termine der Stammtische und Vorstandssitzungen sind hier auf der Seite im Kalender zu finden.
Steuer-Tipp
Bis zu einer Höhe von 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab. (Stand: 11/2011)