Seit Australien Minderjährige aus sozialen Medien aussperrt, vergeht hier keine Woche ohne Forderungen nach ähnlichen Verboten. Im Interview warnt Medienrechtler Stephan Dreyer: Die politische Debatte habe sich von Forschung und Rechtslage entkoppelt.
Stephan Dreyer erforscht das Aufwachsen mit digitalen Medien. – Porträt: Stephan Dreyer; Illustration: Pixabay; Montage: netzpolitik.orgBis zu ihrem 16. Geburtstag dürfen Kinder und Jugendliche in Australien keine Accounts auf Instagram, TikTok, YouTube oder Reddit haben. Seit dem 10. Dezember 2025 dürfen sie dort nichts liken, kommentieren oder gar selbst hochladen. Inhalte hinter einer Log-in-Schranke können sie sich nicht anschauen. Außer natürlich sie umgehen das Verbot mit simplen Werkzeugen wie VPN-Diensten.
Dieses australische Modell fordern inzwischen auch führende Politiker*innen in Deutschland und Europa. Zu den prominenteren Befürwortern gehört der französische Präsident Emmanuel Macron. Ende Januar hat ein französisches Gesetz die erste Hürde in der Nationalversammlung genommen, dem Unterhaus des Parlaments. Ähnliche Vorstöße gibt es auch in Spanien, Griechenland und Österreich.
In Deutschland hat die Bundesregierung zunächst eine Expert*innen-Kommission eingerichtet. Sie soll „Schritte für einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz prüfen“. Dennoch ist die Debatte um ein Verbot bereits heißgelaufen. Sobald einzelne deutsche Politiker*innen das Social-Media-Verbot befürworten, machen Nachrichtenmedien daraus eine Schlagzeile.
Währenddessen setzt die EU-Kommission bereits bestehende Jugendschutz-Regeln weiter um. Jüngst hat sie deshalb ein Verfahren gegen TikTok gestartet. Im Visier: Das süchtig machende Design der Plattform, deren algorithmisch sortierte Feeds für ihre Sogwirkung bekannt sind. Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste (DSA), das darauf abzielt, Plattformen so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche dort sicherer unterwegs sind.
Ein aufmerksamer Beobachter der Politik rund um Jugendschutz im Netz ist der Medienrechtler Stephan Dreyer. Am Leibniz-Institut für Medienforschung beschäftigt er sich damit, was es heißt, mit digitalen Medien aufzuwachsen. Im Interview erklärt er, warum nationale Social-Media-Verbote in der EU auf tönernen Füßen stehen – und warum er ein Verbot für Minderjährige trotzdem kommen sieht.
„Es geht um die mentale Krise der Jugend“netzpolitik.org: Stephan Dreyer, warum wollen alle Social Media für Minderjährige verbieten?
Stephan Dreyer: Das Thema kocht gerade global hoch. Zumindest medial wird kolportiert, dass wir eine mentale Krise der Jugend hätten. Demnach sind soziale Medien im schlimmsten Fall an dieser Krise schuld, im besten Fall sollen sie eine Mitschuld tragen. Als erstes ist Australien vorgeprescht. Seit dem 10. Dezember gibt es dort ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige. Seitdem gibt es viele ähnliche Vorstöße, auch in Europa. Was mich daran überrascht, ist, wie entkoppelt der politische Diskurs von Rechtslage und Forschungslage stattfindet.
netzpolitik.org: Wie ist denn die Forschungslage?
Stephan Dreyer: Komplex. Es ist unglaublich schwer, Mediennutzung als kausale Ursache psychischer Erkrankungen nachzuweisen. Es verdichten sich allerdings Hinweise, dass bestimmte Nutzungsformen mit bestimmten Erkrankungen zusammenhängen. Zum Beispiel hängt negatives Körperbefinden stark zusammen mit dem sozialen Vergleich auf Social Media. Ein anderes Beispiel sind körperliche Beeinträchtigungen durch Schlafmangel, wenn Kinder und Jugendliche spät abends soziale Medien nutzen. Studien zeigen zwar die Zusammenhänge, aber wir wissen nicht, ob sie kausal sind. Andererseits hat der Staat auch eine Vorsorgeaufgabe, was das gute Aufwachsen von Kindern angeht.
netzpolitik.org: Ist das australische Modell eine gute Vorsorge?
Stephan Dreyer: Das wissen wir nicht. Es ist bisher nichts weiter passiert, als dass sich Plattform-Anbieter an das neue Gesetz gehalten und mehrere Millionen Accounts gelöscht und deaktiviert haben. Von einem Erfolg des Gesetzes lässt sich deshalb nicht sprechen. Denn es geht ja um die mentale Krise der Jugend. Bis wir hierzu Ergebnisse sehen, brauchen wir jede Menge gute Forschung und auch ein bisschen Zeit.
Nationales Social-Media-Verbot „nicht anwendbar“netzpolitik.org: EU-Staaten wie Frankreich, Österreich, Spanien und Griechenland wollen nicht warten. Sie wollen das australische Modell. Und zwar sofort. Geht das?
Stephan Dreyer: Es gibt drei Hürden. Die erste ist die Frage, ob Mitgliedstaaten überhaupt ein tatsächlich anwendbares Social-Media-Verbot für Minderjährige einführen können. Das hängt mit dem bestehenden Europarecht zusammen. Dafür muss man in den Digital Services Act (DSA) schauen, der als Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Er ist vollharmonisierend, das heißt, er soll den unmittelbaren und abschließenden Rechtsrahmen für Plattform-Governance in der ganzen EU darstellen. Mitgliedstaaten haben also keine Spielräume, nationale Vorschriften für Online-Plattformen zu erlassen, die die gleichen Ziele wie der DSA verfolgen.
netzpolitik.org: Bevor wir über die anderen beiden Hürden sprechen – habe ich das richtig verstanden, ein einzelner EU-Staat darf gar kein nationales Social-Media-Verbot einführen?
Stephan Dreyer: Doch. Das Gesetz darf beschlossen werden. Aber es ist nicht anwendbar.
netzpolitik.org: Man darf das Gesetz haben, aber nichts damit machen?!
Stephan Dreyer: Genau. Der DSA hat als vollharmonisierendes EU-Recht sogenannten Anwendungsvorrang. Die Frage ist aber, was geschieht, wenn ein nationaler Gesetzgeber dennoch behauptet, das eigene Gesetz sei anwendbar. Und wenn Behörden dennoch anfangen, das Gesetz zu vollziehen. Dann müssten sich die Betroffenen – zum Beispiel Online-Plattformen – erst einmal wehren, und sagen: Das Gesetz ist doch nicht anwendbar. Oder aber sie fügen sich.
Es wäre nicht das erste Mal, dass so etwas passiert. Auch das NetzDG in Deutschland war eklatant europarechtswidrig. Es wurde dennoch beschlossen, in Teilen umgesetzt und später durch einen neuen Gesetzsakt abgeschafft. Es hat den ganzen Lebenszyklus eines Gesetzes durchlaufen.
„Schwere Eingriffe in die Teilhabe- und Kommunikationsrechte“netzpolitik.org: Als Nicht-Jurist kann ich sagen, das ist verwirrend.
Stephan Dreyer: Es kann noch verwirrender werden. Denkbar sind Regulierungen, die Plattformen nicht direkt adressieren, aber dennoch praktisch dazu führen, dass Minderjährige bis zu einer Altersgrenze keine Social-Media-Accounts haben dürfen. Das schafft noch mehr Unklarheit, ob der Anwendungsvorrang des DSA eigentlich umgangen wird oder nicht. Ich weiß aber nicht, ob wir in diese Verästelungen hineingehen wollen.
netzpolitik.org: Lieber nicht. Ich bin noch am verarbeiten, dass sich Mitgliedstaaten sehenden Auges über EU-Recht hinwegsetzen könnten. Was ist das EU-Recht wert, wenn Staaten am Ende tun und lassen, was sie wollen?
Stephan Dreyer: Das ist, was mir Sorgen macht. Wenn Mitgliedstaaten sagen: Es gibt einen Rechtsrahmen, aber der ist uns egal, dann wirft das die Frage auf, ob man sich überhaupt noch an das Recht halten muss. Ich frage mich, welches Signal das senden soll.
netzpolitik.org: Wie lautet denn die zweite Hürde für nationale Social-Media-Verbote in der EU?
Stephan Dreyer: Die zweite große Hürde ist das Herkunftslandsprinzip. Selbst, wenn man um den Anwendungsvorrang herumkommt oder ihn ignoriert, muss sich ein Anbieter nur an die nationalen Vorgaben des EU-Landes halten, in dem er seine Niederlassung hat. Bei den meisten Social-Media-Anbietern ist das Irland. Das heißt, sie müssen sich an irisches Recht halten.
netzpolitik.org: Also solange Irland kein Social-Media-Verbot einführt, könnten Plattformen die Aufsichtsbehörden anderer Länder einfach abblitzen lassen. Verstanden. Und die dritte Hürde?
Stephan Dreyer: Das ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip, dem jedes Gesetz genügen muss. Hier sind mehrere Fragen zu klären. Erfüllt das Gesetz einen legitimen Zweck? Klar ist Jugendschutz ein legitimer Zweck. Aber ist ein Social-Media-Verbot bis zu einer bestimmten Altersgrenze wirklich erforderlich, um diesen Zweck zu erreichen?
netzpolitik.org: … ist es das?
Stephan Dreyer: Hier ist die empirische Evidenz widersprüchlich. Einerseits gibt es die beschriebenen Zusammenhänge zwischen Social-Media-Nutzung und Beeinträchigungen der psychischen Gesundheit. Andererseits bringen soziale Medien für Minderjährige gewichtige Vorteile mit sich: Kommunikation, Information, Austausch mit Peer Groups.
Das wirft auch die Frage nach der Zumutbarkeit eines Social-Media-Verbot auf. Wir sprechen von schweren Eingriffen in die Teilhabe- und Kommunikationsrechte von Minderjährigen. Wenn es ein für den Zweck ebenso effizientes, milderes Mittel gibt, dann muss man das mildere Mittel wählen.
„Man steht vor einer Weggabelung“netzpolitik.org: Mildere Mittel hat die EU mit dem DSA geschaffen. Betroffene Anbieter müssen demnach prüfen, welche Risiken ihre Dienste für Minderjährige haben und diese Risiken mindern. Aber das scheint die Fürsprecher*innen des Social-Media-Verbots überhaupt nicht zu interessieren. Ist mit dem DSA etwas nicht in Ordnung?
Stephan Dreyer: Aus Governance-Sicht bietet der DSA einen schönen Rechtsrahmen. Minderjährige werden nicht ausgeschlossen, aber Plattformanbieter sind laut Artikel 28 DSA dazu verpflichtet, altersangemessene Angebote zu gestalten. Sie müssen Funktionen und Inhalte altersgerecht anbieten. Mit Blick auf die Grundrechte von Kindern und Jugendliche ist das genau, was wir wollen.
netzpolitik.org: Also kann der DSA alle Sorgen lösen?
Stephan Dreyer: Das wissen wir noch nicht. Der DSA greift erst seit Feburar 2024. Es hat nochmal ein halbes Jahr gedauert, bis die EU-Kommission handlungsfähig geworden ist. Erst seit September 2024 gibt es Verfahren gegen Plattformen. Aber was dabei genau passiert, wissen wir nicht. Die EU-Kommission liefert hier leider kaum Transparenz. Ich kann verstehen, wenn Menschen sagen: Sie sehen nicht, dass etwas passiert. Es ist noch viel Luft nach Oben bei der Umsetzung von Artikel 28.
Das heißt, man steht vor einer Weggabelung. Entweder man sagt, wir müssen den Vollzug des geltenden Rechts stärker machen. Hier gab es nun gerade letzten Freitag die Mitteilung der EU-Kommission, dass sie in Bezug auf TikTok Verstöße gegen den DSA festgestellt hat. Oder man sagt: Wir müssen jetzt verbieten.
netzpolitik.org: Wer den Weg des Social-Media-Verbots wählt, hat diese großen Hürden vor sich. Warum tun Verbots-Befürworter wie Emmanuel Macron oder Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez so, als würden diese Hürden nicht existieren?
Stephan Dreyer: Ich kenne die Beweggründe im Einzelnen nicht. Es kann sein, dass Regierungen mit ihren Forderungen Handlungsfähigkeit und Handlungswillen beweisen wollen. Sie könnten den Eindruck erwecken wollen, Probleme anzupacken. Die Vorstöße könnten auch Probebohrungen sein, um zu prüfen, wie die Außenwelt reagiert. Es ist aber auch möglich, dass die Mitgliedstaaten vorpreschen, um die EU-Kommission und den EU-Gesetzgeber unter Zugzwang zu setzen.
„Mögliche Mehrheiten“ für EU-weites Verbotnetzpolitik.org: Könnte denn die EU selbst ein Social-Media-Verbot für Minderjährige einführen?
Stephan Dreyer: Ja. Sie könnte mit einer neuen Verordnung ältere Vorgaben überschreiben. Das hätte auch Folgen für den DSA. Anbieter könnten ihre bisherigen Vorsorgemaßnahmen für unter 16-Jährige einstellen. Sie müssten sich um die Jüngeren keine Gedanken mehr machen – denn die dürften laut neuem Gesetz nicht mehr auf ihren Plattformen sein. Ein Social-Media-Verbot macht den Jugendschutz auf Plattformen schlechter.
netzpolitik.org: Will die EU das?
Stephan Dreyer: Spätestens seit November 2025 zeichnet sich ab, dass alle drei Akteure der EU zu einem Social-Media-Verbot für Minderjährige bereit wären. Wir sehen, dass es im Rat und im EU-Parlament mögliche Mehrheiten dafür gibt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat im Herbst gesagt, dass sie Alterskontrollen zumindest prüfen will.
netzpolitik.org: Wie wahrscheinlich ist ein Social-Media-Verbot für Minderjährige in der EU?
Stephan Dreyer: Ich bin der Meinung, dass wir nicht mehr über das Ob sprechen, sondern nur noch über das Wie.
netzpolitik.org: Gerade sind Kommission, Parlament und Rat in den finalen Verhandlungen zur CSA-VO, der „Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, bekannt als Chatkontrolle. Darin vorgesehen sind – je nach Ausgestaltung – auch strenge und verpflichtende Alterskontrollen für App-Stores und „interpersonelle Kommunikationsdienste“. Also Plattformen mit Chatfunktion. Kurzum, es kann auf Alterskontrollen für die meisten sozialen Medien hinauslaufen. Wo rutschen wir da gerade hinein?
Stephan Dreyer: Die Alterskontrollen stehen seit 2022 im Entwurf der EU-Kommission, doch die politische Diskussion hat sich allein an der Chatkontrolle entzündet. Jetzt ist die Zeit knapp, um noch viel dagegen zu tun. Es ist möglich, dass die Verhandlungen schon im Herbst abgeschlossen sind. Es kann also gut sein, dass wir schon sehr bald ein Gesetz haben, das strenge Alterskontrollen für viele Anbieter in der EU vorschreibt.
„Wir reden von einer Diskriminierungs-Technologie“netzpolitik.org: Dann würde nur noch eine feste Altersgrenze für soziale Medien fehlen, und das australische Modell wäre komplett. Welche Folgen hätten solche Alterskontrollen für Europa?
Stephan Dreyer: Ein Gesetz für umfassende Altersüberprüfungen wäre erst der Anfang der Probleme. So eine Vorschrift ist vergleichsweise schnell geschrieben. Dann kommt die Umsetzung. Australien hat einen mehr als 1.000-seitigen Bericht darüber vorgelegt, wie unterschiedlich intrusiv verschiedene Technologien zur Altersüberprüfung sind, welche auch negativen Effekte sie haben können, welche Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung sie mit sich bringen.
netzpolitik.org: Was bedeutet das für uns?
Stephan Dreyer: Wenn die Altersüberprüfungen kommen, werden wir uns noch umschauen. Und das meine ich nicht als Drohung. Wir reden von einer Diskriminierungs-Technologie, denn sie soll Menschen nach ihrem Alter diskriminieren. Und immer, wenn man so etwas tut, gibt es einen Fallout, also Fehler in beide Richtungen.
Es wird Menschen geben, die zu jung sind, aber die Altersprüfungen umgehen, und Menschen, die alt genug sind, aber keine Möglichkeit haben, das dem System zu beweisen. Das ist eine Standardsituation der Technikfolgenabschätzung. Je flächendeckener eine Technologie eingeführt wird, desto größer der Fallout.
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Ein Online-Tool soll künftig die Arbeit des Düsseldorfer Stadtrates unterstützen. Auch anonyme Abstimmungen sind damit möglich. Für die Glaubwürdigkeit parlamentarischer Prozesse ist die Idee ein Problem.
Wahlurne oder Mülleimer? Bei anonymen digitalen Abstimmungen weiß man nie sicher, wo die Stimme landet. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Element5 DigitalDas IT-Unternehmen OpenSlides unterstützt Parteien, Gewerkschaften und Vereine bei der Organisation von Rednerlisten und Abstimmungen. Die Produkte von OpenSlides werden bei Bundesparteitagen genutzt und auch bei zahlreichen kleineren Veranstaltungen. Nun will erstmals ein deutsches Parlament ein Digitales Wahlsystem des Herstellers einsetzen.
Der Düsseldorfer Stadtrat will heute seine Geschäftsordnung so ändern, dass künftig Abstimmungen digital durchgeführt werden können. Auch geheime Abstimmungen sollen über einen Internet-Dienst möglich sein. Laut einem Rechtsgutachtens sei das rechtskonform. Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) hat auf eine netzpolitik.org-Anfrage nicht reagiert.
Immer wieder gibt es Menschen und Gruppen, die demokratische Prozesse digitalisieren wollen. In zahlreichen Nationen werden bereits Wahlen digital durchgeführt. Doch die Praxis stößt auf massive Kritik. Laut Chaos Computer Club beispielsweise sind geheime, digitale Wahlen problematisch, weil ihre Integrität vom ordentlichen Funktionieren und der Manipulationssicherheit der Technologie abhängt. Diese elementaren Kriterien können von Wähler*innen, Wahlhelfenden und Wahlvorständen nicht überprüft werden.
Wahlen müssen öffentlich überprüfbar seinIn Deutschland wurden Wahlcomputer seit 1999 eingesetzt. Das Bundesverfassungsgericht stoppte 2009 ihre Verwendung. „Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der sich aus den verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen für Demokratie, Republik und Rechtsstaat ergibt, gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlich überprüfbar sind“, erklärte es dazu. Diese Überprüfung dürfe keine besonderen Kenntnisse benötigen.
Es gibt Ideen dazu, wie geheime, digitale Wahlen nachprüfbar ablaufen könnten. Doch diese beinhalten eine pseudonyme Identifikation der einzelnen Stimme. „Das wäre wie ein individuell gekennzeichneter Wahlschein“, sagt Emanuel Schütze, einer der Gründer von OpenSlides. Er sieht in solchen Ideen eine Gefahr für die Anonymität einer Wahl, da derartige Pseudonyme mit Klarnamen in Verbindung gebracht werden und eine freie Wahl verunmöglichen könnten. Ein Aufbrechen des Wahlgeheimnisses sei nicht akzeptabel.
Das Dilemma: Ohne solche Pseudonyme könne die Überprüfbarkeit nicht sichergestellt werden. Für Schütze bleibt nur ein Ausweg: „Wir müssen auf das System vertrauen“, sagt er. Im analogen System müsse man schließlich auch vertrauen, dass der Wahlschein nicht getauscht wird.
Sein Unternehmen sichere den Kunden vertraglich zu, dass es keine Daten manipuliere und auch nicht registriere, wer wofür stimmt. Es sei auch vertraglich ausgeschlossen, dass die Kunden Zugriff auf die Wahldaten bekommen. Protokolliert würde nur, wer seine Stimme abgegeben hat und wie viele Stimmen welche Option erhalten habe. Nicht: wer wofür stimmt.
Um die Manipulationssicherheit zu erhöhen, arbeite man an der Umsetzung eines kryptografischen Konzepts, das auch Kontrollstimmen beinhaltet, anhand derer man sehen kann, ob alle Stimmen sauber erfasst wurden.
Entweder anonym oder fälschungssicherFolgt man der Argumentation des Online-Wahl-Herstellers, kann in anonymen digitalen Wahlen immer nur eins garantiert werden: Anonymität oder Fälschungssicherheit. OpenSlides setzt dabei vorrangig auf Anonymität. Eine Wahlfälschung beispielsweise könnte demnach nicht anhand einer Neuauszählung der Stimmen nachgewiesen werden. Das ist problematisch, denn wie alle informationstechnischen Systeme, die am Internet hängen, ist auch das von OpenSlides angreifbar.
Selbst wenn man Administratoren und Servern von OpenSlides vertraut, bleibt eine Unsicherheit. Die digitalen Endgeräte, an denen die Abstimmungen vollzogen werden, sind ebenfalls ein Einfallstor für mögliche Angreifer. Oft werden zur Nutzung von OpenSlides private Geräte verwendet. Wer sich Zugriff auf ein solches Gerät verschafft, kann die Stimmabgabe registrieren und sogar manipulieren.
Schütze sieht die Sicherheitsprobleme durchaus. Er sagt, sein Unternehmen veranstalte absichtlich keine politischen Wahlen, bei denen es um die Zusammensetzung von Parlamenten geht. „Wir haben nicht vor, eine Landtagswahl oder Bundestagswahl zu unterstützen. Dafür ist aktuell keine Software bereit“, sagt er.
„Eine unbemerkte Manipulation wäre fatal“Dabei sind geheime Abstimmungen innerhalb von Parlamenten ja ebenso sensibel wie die zu deren Aufstellung. Chris Demmer, Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion im Düsseldorfer Stadtrat sagt: „Die geheimen Abstimmungen sind mitunter die bedeutendsten. Da wählen wir zum Beispiel Politikerinnen und Politiker in die Aufsichtsräte unserer kommunalen Unternehmen. Schon eine Stimme mehr oder weniger ist dann sehr entscheidend. Eine unbemerkte Manipulation wäre fatal!“
Demmer wehrt sich dagegen, im politischen Prozess einer Software vertrauen zu müssen. „Anonyme digitale Abstimmungen sind in besonderem Maße der Gefahr von Manipulation unterworfen, weil jedes elektronische System angreifbar ist und es keine Möglichkeit gibt, die Ergebnisse unabhängig zu verifizieren“, sagt er.
Die Linksfraktion fordert: „Bei geheimen Abstimmungen sollte Düsseldorf aus Gründen der Sicherheit weiterhin auf Stift, Stimmzettel und Wahlurne setzen“. Demmer fügt hinzu: „Bei der Abstimmung mit Urne ist das Verfahren transparent. Im Zweifel öffnen wir den Deckel und zählen nach.“
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Viele Menschen sind mit ihrer Geduld mit Elon Musk und seiner Plattform X am Ende. Die Plattform hatte im Zusammenspiel mit dem Chatbot Grok zuletzt millionenfach sexualisierte Deepfakes verbreitet und ist seit der Übernahme durch den Milliardär politisch auf rechtsaußen gepolt.
Figur von Elon Musk beim Karneval in Viareggio in Italien. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ABACAPRESSLaut einer repräsentativen Umfrage des Instituts YouGov im Auftrag on People vs Big Tech und HateAid fordern knapp 70 Prozent der Deutschen, dass die EU mehr Maßnahmen ergreifen soll, wenn Elon Musks Plattform X weiterhin gegen bestehendes Recht verstößt. Gefragt nach den Maßnahmen unterstützte ein knappes Viertel der Befürworter:innen Geldstrafen, 21 Prozent forderten einen Ausschluss der Plattform vom europäischen Markt und mehr als die Hälfte forderte Geldstrafen sowie einen Ausschluss aus dem Markt. Ein solcher Ausschluss wäre gleichbedeutend mit einem Verbot der Plattform in Europa.
Zusammengerechnet befürwortet also etwa die Hälfte der befragten Deutschen ein Verbot der Plattform, die vor dem Kauf durch Elon Musk einmal das wichtigste Nachrichten- und Informationsnetzwerk der Welt war. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Spanien, Polen und Italien liegt die Rate nur etwas darunter. Generell befürworten mehr Frauen als Männer harte Maßnahmen gegen X. Befragt wurden jeweils etwa 1.000 Personen aus diesen Ländern.
Würde sich die EU-Kommission tatsächlich für einen Ausschluss von X vom europäischen Markt entscheiden, hätte dies gravierende und umstrittene Folgen: Um so ein Verbot durchzusetzen, müsste die X-App aus europäischen App-Stores verbannt und der Zugang zur Webversion der Plattform mit Zensurmaßnahmen wie Netzsperren erschwert werden. Die Eindämmung der demokratieschädigenden, rassistischen und sexistischen Plattform X würde also mit schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen erkauft.
Niedergang von Twitter zu XHintergrund der Umfrage ist der Niedergang der Plattform X und zunehmend auch Rechtsverstöße. Ende Januar hat die EU-Kommission ein weiteres Verfahren gegen den Kurznachrichtendienst X eingeleitet. Dabei will sie prüfen, ob das eng mit dem KI-Chatbot Grok verzahnte soziale Netzwerk gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen hat. Die Kommission sagt, dass der Online-Dienst vor dem Ausrollen des Produkts damit verbundene Risiken nicht untersucht habe. Der Chatbot hatte laut Medienberichten im Zusammenspiel mit X Millionen sexualisierter Deepfakes, hauptsächlich von Frauen, aber auch von Kindern erzeugt.
Der neuerliche Skandal der Plattform reiht sich ein in eine Kette des Niedergangs, die mit dem Kauf der Plattform durch den rechtsradikalen Milliardär Elon Musk im Jahr 2022 begann. Kurz nach dem Kauf entließ er ganze Moderationsteams und holte im Namen der Meinungsfreiheit zuvor gesperrte Rechtsextremisten, Trolle und professionelle Lügner:innen auf den Dienst zurück. Werbekunden sprangen ab, da sie offenbar ihre Anzeigen ungern neben Nazi-Inhalten sehen wollten. Musk akzeptierte das nicht und überzog die Abtrünnigen mit Klagen.
Der Umbau von X zu einer offen rassistischen und sexistischen Plattform geht Hand in Hand mit Musks Unterstützung für rechtsradikale und antidemokratische Bewegungen, hierzulande die AfD. Der Unternehmer macht kein Geheimnis daraus, sein soziales Netzwerk in den Dienst einer rechtsradikalen Revolution zu stellen.
Im Vorjahr zeigte eine Untersuchung von ZDF Frontal, dass die Empfehlungsalgorithmen von X rechte Parteiinhalte überproportional bevorzugen. Bei rassistisch motivierten Ausschreitungen im Sommer 2024 in England hat laut einer Studie von Amnesty International das Empfehlungssystem von X „eine zentrale Rolle“ gespielt. Auch die EU-Kommission vermutet, dass von den algorithmischen Empfehlungen systemische Risiken ausgehen könnten, hat ihre Untersuchungen aber noch nicht abgeschlossen.
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Eigentlich sollte das Selbstbestimmungsgesetz Menschen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung verhelfen. Doch in Baden-Württemberg sollen ihre Daten nun an die Polizei übermittelt werden. Die Begründung dafür ist nicht neu.
Was wurde aus dem Selbstbestimmungsgesetz? In Bayern und nun auch in Baden-Württemberg sollen frühere Vornamen und Geschlechtseintrag an die Polizeibehörden übermittelt werden. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Bernd ElmenthalerMenschen in Deutschland können seit inzwischen mehr als einem Jahr den Geschlechtseintrag und Vornamen ohne fremde Begutachtung dem gelebten Geschlecht anpassen. Seit dieser Zeit ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Trotzdem wird weiterhin über grundlegende Fragen gestritten. Aktuell kommt der Aufruhr aus Baden-Württemberg.
Das dortige Innenministerium unter Thomas Strobl (CDU) hatte vergangenen November per Verordnung beschlossen, dass frühere Vornamen und Geschlechtseinträge automatisch an Polizeibehörden weitergegeben werden sollen. Es war ein Alleingang, nachdem zuvor zwei ähnlich gelagerte Vorhaben auf Bundesebene bereits gescheitert sind. Erst konnte die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) eine entsprechende Passage im ursprünglichen Gesetzentwurf der Ampel nicht durchsetzen. Später konnte das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) für einen neuen Anlauf im Herbst keine notwendige Mehrheit im Bundesrat organisieren.
Die Antwort des Innenministeriums Baden-Württemberg auf die kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian Wahl gibt nun Einblicke in die Beweggründe. Das Innenministerium bekräftigt, die Änderungen der Meldeverordnung seien rein technischer Natur und zwingend erforderlich. Die Daten würden zur Aufgabenerfüllung der Polizei und zur Gefahrenabwehr im Bereich Extremismus und Terrorismus gebraucht. Doch Fachverbände schlagen Alarm. Für Betroffene sei das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Gefahr und es drohe weitreichende Diskriminierung.
Über die Köpfe der Betroffenen hinweg„Ein Skandal ist, dass von den queerpolitischen Gruppen in Baden-Württemberg keine einzige einbezogen wurde. Weder der LSVD+ noch wir, das Queere Netzwerk Baden-Württemberg“, sagt Janka Kluge, eine Sprechende des Netzwerks, das aus einem Zusammenschluss von über 120 queerpolitischen Gruppen, Vereinen und Initiativen im Bundesland besteht.
Mit der Verordnung wurden gleich mehrere Neuerungen im Meldewesen eingeführt, die Datenweitergabe an Ermittlungsbehörden nach Geschlechtseintragsänderungen war nur eine davon. Andere Akteure wie etwa Schul- und Elternvertretungen hat das Ministerium im Vorfeld konsultiert, Interessenvertretungen von trans und queeren Menschen dagegen nicht. Das geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian Wahl hervor.
„Es ist schlichtweg unerhört, dass bei der Anhörung zur Änderung der Meldeverordnung die queere Community außen vor gelassen wurde“, sagt Florian Wahl gegenüber netzpolitik.org. „Da könnte man fast Absicht unterstellen, um keine unbequemen Antworten zu erhalten.“ Die SPD ist im Landtag in der Opposition, die Landesregierung stellen die Grünen und die CDU.
Im Herbst war es den queerpolitischen Verbänden noch gelungen, die Initiative des BMI zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) von der Tagesordnung des Bundesrats zu nehmen. Das haben sie als großen Erfolg verbucht. Denn die Verordnung sah aus ihrer Sicht eine unnötige Verschärfung des Gesetzes vor – in Form eines lebenslangen Zwangsoutings in behördlichen Datensätzen. „Deshalb ist es ein herber Rückschlag, dass nun das Landesinnenministerium im Alleingang die baden-württembergische Meldeverordnung geändert hat“, so Wahl.
Scharfe Kritik am Vorgehen des Landesinnenministeriums gibt es auch aus den Reihen der regierenden Grünen selbst. Oliver Hildenbrand, grüner Landtagsabgeordneter und Sprecher für Innen- und Queerpolitik, sagte gegenüber netzpolitik.org: „Ich bin mit diesem Vorgehen des Innenministeriums nicht einverstanden. Wer solche Regelungen einfach verkündet, ohne vorab die Betroffenen anzuhören, lässt die notwendige Sensibilität vermissen und kann kein Verständnis erwarten.“ Auch er sagt, er habe die Verordnung dem Gesetzblatt entnehmen müssen und habe keine Möglichkeit gehabt mitzuwirken.
Auf die Frage, warum keine Interessenvertretungen trans und queerer Menschen bei der Erarbeitung der Verordnung angehört wurden, entgegnete das Innenministerium: „Von einer Anhörung weiterer Initiativen oder Nichtregierungsorganisationen haben wir abgesehen, da die Änderung der Vorschrift zu regelmäßigen Datenübermittlungen an die Polizeidienststellen ausschließlich der technischen Aktualisierung bestehender Datensätze dient.“
„Offenbarungsverbot ist keine Blankoermächtigung“Laut dem baden-württembergischen Innenministerium sei die automatische Weiterleitung aller Namensänderungen – nicht nur solcher nach SBGG – an Polizei und Landeskriminalamt zwingend erforderlich, um polizeiliche Datenbanken aktuell zu halten. Die Behörden brauchten den früheren Vornamen und Geschlechtseintrag, um ihre Aufgaben erfüllen zu können: beispielsweise zur Strafverfolgung sowie für sogenannte Sicherheitsüberprüfungen, etwa wenn eine Person einen Waffenschein beantragt.
Die Rechtmäßigkeit der pauschalen und automatischen Datenweitergabe an diese Behörden ergebe sich laut dem Innenministerium aus dem Selbstbestimmungsgesetz selbst. Darin regelt das sogenannte „Offenbarungsverbot“, dass der frühere Name und Geschlechtseintrag einer Person nicht ohne ihre Zustimmung offenbart oder ausgeforscht werden darf. Das Gesetz führt gleichzeitig bestimmte Ausnahmen ein, wann das Offenbarungsverbot nicht gilt. Laut dem Innenministerium greife bei polizeilichen Informationssystemen und der Aufgabenerfüllung der Polizeien eben so eine Ausnahme.
Doch das sehen die Verbände ganz anders. Was das Innenministerium als eine bloße technische Aktualisierung polizeilicher Datensätze abtut, sei für die Betroffenen ein tiefer Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. „Es gibt keinerlei Grund, die Polizei per se über Namens- und Personenstandsänderungen zu informieren. Das Selbstbestimmungsgesetz sieht bereits vor, dass Daten bei gegebenem Anlass übermittelt werden dürfen“, sagt Janka Kluge vom Queeren Netzwerk Baden-Württemberg. „Die Polizei hat Zugriff auf das Melderegister und soll auch anlassbezogen ermitteln können. Dass jetzt die automatische Weitergabe der Daten erfolgen soll, ist skandalös.“
Auch Julia Monro, eine der stärksten Stimmen der Community und Bundesvorstandsmitglied im LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, macht auf den Unterschied zwischen anlassloser und anlassbezogener Datenübermittlung aufmerksam. In ihrer detaillierten Einordnung der Meldeverordnung schreibt sie: Nach SBGG dürfen Strafverfolgungsbehörden die früheren Geschlechtsdaten nur auf Nachfrage und für den jeweiligen Einzelfall erhalten. Das Offenbarungsverbot sei keinesfalls generell aufgehoben. Auch verstoße eine solche Datenübermittlung gegen das Prinzip der Datenminimierung, das in der Datenschutzgrundverordnung verankert sei. „Die Verordnung markiert einen Systemwechsel von anlassbezogener Datenverarbeitung zu vorsorglicher Datenverfügbarkeit“, sagt Monro. „Das Offenbarungsverbot wird als eine Art Blankoermächtigung dargestellt, was es nicht ist.“
Neue Datenblätter für das MelderegisterStrittig ist außerdem, wie die Daten bei einer Änderung nach SBGG überhaupt erst erfasst und gespeichert werden sollen. Zum 1. April 2025 wurden drei neue Datenblätter in das bundesweit einheitliche Melderegister aufgenommen: der frühere Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung und die ändernde Behörde mit Aktenzeichen. Für die Betroffenen bedeute das, dass ihre früheren Geschlechtsdaten für immer Teil ihres behördlichen Datensatzes bleiben und bei jedem Behördengang zu einem ungewollten Outing führen können. Diese Art der Datenerfassung sei diskriminierend und verfehle den eigentlichen Kern des Selbstbestimmungsgesetzes, haben Expert*innen mehrfach kritisiert.
Die Einführung dieser neuen Datenblätter wollte das Bundesinnenministerium mit seiner Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz regeln. Weil die nötige Zustimmung in der Länderkammer fehlte und es nicht zu einer Abstimmung kam, ist die Verordnung nach wie vor nicht beschlossen. Damit stellte sich laut Julia Monro die Frage nach der Rechtsgrundlage der neuen Datenblätter.
Nun sagt das Innenministerium Baden-Württemberg auf Anfrage von netzpolitik.org: Die Erlaubnis, den früheren Geschlechtseintrag in dieser Form zu speichern, leite sich aus dem allgemeinen Bundesmeldegesetz und dem SBGG selbst ab. Baden-Württemberg setze somit nur Anforderungen um, die sich aus Bundesrecht ergeben, so die Pressesprecherin.
Hier widerspricht Julia Monro. „Die Regelung im SBGG-Gesetzestext beinhaltet nicht das aktive Einführen von neuen Datenfeldern zur dauerhaften Datenspeicherung und Offenbarung“, sagt die Expertin und Aktivistin.
Von Kriminellen, Terroristen und Minderheiten„Die Unkenntnis auch zurückliegender personenbezogener Informationen birgt stets die Gefahr folgenschwerer Fehlbeurteilungen und -entscheidungen. Gerade in den Bereichen des Extremismus und Terrorismus ist es dringend geboten, derartige Wissenslücken zu verhindern“, schreibt das Innenministerium Baden-Württemberg in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage. Auch das sei ein Grund für die automatische Datenübermittlung an Polizeibehörden.
Dieses Narrativ, Kriminelle könnten das SBGG missbräuchlich nutzen, um Strafverfolgung zu entgehen und bei laufenden Ermittlungen unterzutauchen, ist nicht neu. Schon das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser hatte es während des Gesetzgebungsverfahrens der Ampel bemüht. Damals schlug es vor, die Änderung des Namens und Geschlechtseintrages automatisch an den gesamten Sicherheitsapparat des Landes zu übermitteln. Die entsprechende Passage sorgte für heftige Kritik und wurde schließlich wegen datenschutz- und menschenrechtlicher Bedenken ersatzlos gestrichen. Nun hat das Innenministerium Baden-Württemberg eine ähnliche Datenübermittlung in etwas abgewandelter Form auf Landesebene beschlossen.
„Im Selbstbestimmungsgesetz wird nicht geprüft, was für eine politische Einstellung jemand hat. Von daher ist es rein theoretisch möglich, dass irgendein schlimmer Bösefinger den Vornamen und den Personenstand über das SBGG ändert. Aber das rechtfertigt nicht, mit Pauschalisierungen zu arbeiten und Daten ganzer Menschengruppen anlasslos preiszugeben“, sagt Janka Kluge vom Queeren Netzwerk Baden-Württemberg.
Besonders problematisch sei an diesem Narrativ die Täter-Opfer-Umkehr, sagt Julia Monro. „Trans* Personen gehören zu den bedrohtesten Minderheiten unserer Gesellschaft. Mit dieser Verordnung wird ihnen pauschal misstraut und sie werden mit Extremismus- und Terrorverdacht in Verbindung gebracht.“ Das erinnere an die Entwicklungen in den USA, wo das FBI die trans* Community als extremistische Gruppierung einstufen möchte. „Wir befinden uns hier auf einer gefährlichen Vorstufe zu solchen Entgleisungen“, sagt Monro.
Wie geht es weiter?Bedenken hat Monro auch bezüglich der demokratischen Legitimität der Verordnung. Im Bund sei auf die Datenübermittlung an Polizei und andere Behörden verzichtet worden. Dies nun auf Bundes- oder Landesebene per Verordnung einführen zu wollen, gehe an den üblichen parlamentarischen Verfahren vorbei. „Das ist besorgniserregend“, sagt Monro.
Baden-Württemberg ist damit das zweite Bundesland, das eine automatische Übermittlung der hochsensiblen Daten der früheren Vornamen und Geschlechtseintrages an Strafverfolgungsbehörden beschlossen hat. Bayern hatte bereits 2024 – pünktlich zum Inkrafttreten des SBGG – eine ähnliche Verordnung auf den Weg gebracht.
„Mit Baden-Württemberg wurde ein Vorstoß gemacht. Ich denke, dass andere Bundesländer jetzt nachziehen werden. Zuerst die CDU-geführten Länder und später auch die anderen. Ich denke, der Plan ist, das Bundesland für Bundesland sukzessive durchzuführen“, so Janka Kluge.
In Baden-Württemberg tritt die entsprechende Regelung im November 2026 in Kraft. Oliver Hildenbrand von den Grünen setzt sich aktuell dafür ein, dass das Innenministerium Vertreter*innen des Landespolizeipräsidiums und des Queeren Netzwerks Baden-Württemberg an einen Tisch holt. „Der direkte Austausch ist überfällig.“
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Vor kurzem hat Meta auf seinen Plattformen politische Werbung verboten. Der US-Konzern will damit einer neuen Verordnung der EU trotzen. Die Maßnahme trifft nicht nur zivilgesellschaftliche Organisationen mit voller Härte, sondern kann auch Unternehmen oder Museen die Arbeit erschweren.
Meta verbietet seit kurzem Werbung, die der Konzern zu politisch findet. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Hintergrund: Alexander Shatov, Screenshot: MetaAuf den ersten Blick haben die Posts nicht viel miteinander gemein: Ein Unternehmer spricht in einem Video darüber, was mit Windkraftanlagen passiert, wenn sie ausrangiert werden. Ein Verein aus dem Bereich Gesundheitsprävention verschickt zum Welt-Aids-Tag kostenlos rote Schleifchen. Eine angehende Journalistin kritisiert die rechtliche Lage bei der zivilen Seenotrettung auf dem Mittelmeer.
Für Meta fallen diese Inhalte alle in dieselbe Kategorie: Sie sind zu politisch, jedenfalls für Werbung auf Instagram und Facebook. Die Posts an sich werden auf den Plattformen des größten Social-Media-Konzerns der Welt zwar geduldet, doch ihre Urheber:innen können nicht mehr für erhöhte Reichweite bezahlen.
Denn seit dem 6. Oktober 2025 erlaubt Meta in der Europäischen Union keine politische Werbung mehr. Anzeigen, die unter die neue Regel fallen, werden nicht freigeschaltet oder nachträglich gesperrt. Inzwischen häufen sich Fälle, in denen Werbetreibende sagen: zu Unrecht. Sie berichten von Willkür und Intransparenz, die Werbung für ihre Anliegen auf Meta-Plattformen fast unmöglich machen.
Ist Aufklärung politisch?In einigen Fällen könne man zumindest halbwegs nachvollziehen, wieso eine Anzeige abgelehnt wurde, erzählt Lisa Fedler von der Deutschen Aidshilfe. Der Verein nutzt Metas Plattformen unter anderem für Präventionsarbeit zum Thema HIV. Vor allem auf Instagram nehme man auch ein bisschen Geld in die Hand, um Reichweite zu erhalten. „Wie soll man sonst in einer Öffentlichkeit, die so stark von Plattformen kontrolliert ist, Sichtbarkeit für die eigenen Inhalte herstellen?“
In einigen Anzeigen hatte der Verein beispielsweise auf die weltweit sinkenden Mittel für die HIV-Prävention hingewiesen. „Dabei haben wir die US-Regierung und auch die Bundesregierung kritisiert.“ Dass Kritik an herrschender Politik nicht erlaubt sein soll, ärgert Fedler, aber es überrascht sie nicht. Es ist nachvollziehbar, warum Meta darin eine politische Anzeige sieht.
Gesperrte Anzeige der Deutschen Aidshilfe. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot: Facebook / Deutsche AidshilfeGanz anders im Fall der roten Schleife. Das ist das Symbol, mit dem Menschen auf HIV aufmerksam machen und Solidarität zeigen. Der Verein hat die Schleifen zum Welt-Aids-Tag kostenlos an Interessierte verschickt und wollte das mit einer Anzeige auf Instagram bekanntmachen. Doch auch diese Werbung wurde verboten.
Genauso erging es der Aidshilfe mit einem aufwendig produzierten Aufklärungsvideo, in dem Menschen, die über ein Coming Out nachdenken, bei ihrer Suche nach dem richtigen Zeitpunkt beraten werden. Auch das war Meta zu politisch, um es bewerben zu dürfen. Fedler findet das skandalös. „Das ist doch etwas ganz Basales und vor allem eine persönliche Entscheidung, die hier politisiert wird.“
Eine Frage der DefinitionDamit sind wir beim Kern des Problems: Denn was genau politische Werbung ist und was nicht, ist eine Frage der Definition, die der US-Konzern allein beantwortet. Für Meta zählen dazu: Anzeigen von Parteien und Politiker:innen, Anzeigen mit Bezug zu Wahlen und Referenden, Anzeigen, die durch gesetzlich als politische Werbung gelten, und Anzeigen zu „gesellschaftlich relevanten Themen“, sogenannte Social-Issue-Ads.
Gesellschaftlich relevante Themen? Das kann alles sein. In einer Präsentation für Werbetreibende versucht Meta zu erklären, was auf Instagram und Facebook darunter fällt: Bürgerrechte und soziale Rechte, Kriminalität, Wirtschaft, Umweltpolitik, Gesundheit, Einwanderung, politische Werte und Regierungsführung, Sicherheit und Außenpolitik. Weil das ein ziemlich weites Feld ist, hat Meta seinen Werbekund:innen eine Tür offengelassen. Nicht alle Anzeigen zu den genannten Themen sind verboten, sondern nur bestimmte.
Die Präsentation enthält verschiedene Beispiele. Untersagt sind demzufolge Werbebotschaften wie „Die Meinungsfreiheit wird angegriffen“ oder „Wir müssen gegen Ungleichheit kämpfen“. Erlaubt sind zum Beispiel Ankündigungen wie „Die Bürgerrechts-Ausstellung wird am Montag eröffnet“ oder „Seht euch unseren Film über das Leben in einem Flüchtlingslager an“. Auch eine Aussage wie „Das Konzept der Gastfreundschaft sollte im Mittelpunkt unserer Regierungsführung stehen“ sei erlaubt.
Doch zwischen politischen Parolen und unverfänglichen Ausstellungsankündigungen liegt ein ganzes Universum an politischer Kommunikation. In der Praxis scheint Meta die Sperrentscheidungen in gewohnter Gutsherrenart zu treffen: heute so, morgen so. Werbung für die Renaturierung von Mooren kann davon genauso betroffen sein wie solche mit dem Wort „Rechtsruck“.
Ein ziemliches RätselratenNicht alle Anzeigen der Aidshilfe würden gesperrt, erzählt Lisa Fedler. Welche durchgehen, könne man vorher nie genau sagen. Auch andere Organisationen berichten von massiven Problemen mit Intransparenz und Willkür bei der Moderation ihrer Werbung. Erklärungen für Ablehnungsentscheidungen gebe es jenseits von standardisierten Phrasen nicht. Manchmal helfe ein Widerspruch, doch das sei selten.
„Das Wort Demokratie kann problematisch sein“, erzählt Ilona Diefenbach vom Rätselraten um mögliche Reizworte. Sie berät zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen beim Online-Fundraising und sagt, dass Meta manchmal dieselbe Anzeige für eine Zielgruppe durchwinke, während sie für eine andere abgelehnt werde. Wie viele unserer Gesprächspartner:innen vermutet auch Diefenbach, dass die Moderation automatisiert erfolgt und keine Menschen die Anzeigen prüfen.
Gerne hätten wir von Meta mehr dazu erfahren, doch der Konzern ließ einen Fragenkatalog zu diesem Aspekt sowie weiteren Gesichtspunkten der Recherche unbeantwortet. Er teilte lediglich mit, dass von uns genannte Anzeigen und Beiträge überprüft worden seien und diejenigen wiederhergestellt wurden, die fälschlicherweise deaktiviert worden waren.
“Inhalte zum Holocaust werden eher mal blockiert“Auch Sandra Hollmann vom Jüdischen Museum in Berlin hat Erfahrungen mit Metas obskuren Entscheidungen gemacht. „Wir hatten beispielsweise Probleme mit einem historischen Anzeigenmotiv zur Bücherverbrennung in der NS-Zeit“, sagte Hollmann. Im Hintergrund seien Menschen zu sehen gewesen, die den Hitlergruß zeigen. „Da kann man sich wenigstens erklären, wie ein Algorithmus darauf kommen kann, dass das nicht geht.“
In anderen Fällen sei das Jüdische Museum aber ratlos. So etwa bei einer gesperrten Anzeige, die einen Ausschnitt aus einem Zeitzeugen-Gespräch mit einem Holocaust-Überlebenden enthielt. Mit Werbung für eine Ausstellung des französischen Regisseurs Claude Lanzmann gab es hingegen keine Probleme. Der Filmemacher ist für seine Auseinandersetzung mit der Shoah bekannt.
„Themen rund ums Judentum und insbesondere den Holocaust werden offenbar eher mal blockiert“, fasst Hollmann die Erfahrungen des Museums zusammen. „Wir spüren da aber auch eine große Willkür.“ Man operiere wie im luftleeren Raum. „Es gibt ja bei Meta auch keine Ansprechpartner:innen, an die wir uns wenden können.“
Eine Kampagne zur Bewerbung eines digitalen Lernangebots namens di.kla zu jüdischer Geschichte und Gegenwart in Deutschland sei auf Meta kürzlich problemlos durchgegangen, auf Google jedoch komplett gesperrt worden. Auch der Suchmaschinenbetreiber und größte Werbekonzern der Welt hat entschieden, keine politischen Anzeigen in der EU mehr zuzulassen.
Untragbare KomplexitätDie beiden US-Unternehmen begründen ihr Verbot mit einem neuen Regelwerk der Europäischen Union. Nach dem Cambridge-Analytica-Skandal und wiederholten Berichten über verdeckte Einflusskampagnen auf Social-Media-Plattformen will die EU mit ihrer Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA) demokratische Wahlen schützen. 2023 wurde die Verordnung beschlossen, seit Oktober 2025 ist sie gänzlich in Kraft.
Regeln für Wahlwerbung im Fernsehen oder im öffentlichen Raum gab es davor schon lange, im Internet jedoch nicht. Auch die EU-Verordnung operiert mit einer recht breiten Definition politischer Werbung, verbietet sie allerdings nicht, sondern fordert vor allem Transparenz über die Finanzierung und das Targeting. Nur die Nutzung sensibler Daten wie jenen zu sexueller Orientierung, politischen Meinungen oder Religion ist nicht erlaubt. Außerdem Wahlwerbung, für die aus dem außer-europäischen Ausland bezahlt wird.
Meta geht das aber offenbar zu weit. Die Verordnung bringe „zusätzliche Verpflichtungen für unsere Prozesse und Systeme, die zu einer untragbaren Komplexität und Rechtsunsicherheit für Werbetreibende und Plattformen führen, die in der EU tätig sind“, schrieb das Unternehmen im Juni in einem Blogpost. Deshalb beende es Werbung zu Politik und zu gesellschaftlich relevanten Themen lieber ganz.
“Meta will sich nicht an Regulierung halten“Dass Plattformen keine politische Werbung zulassen, ist kein neues Phänomen. Auf TikTok ist sie seit jeher nicht erlaubt – auch wenn das Unternehmen Probleme hat, die eigenen Regeln konsequent durchzusetzen. 2019 führte auch Twitter ein weitreichendes Verbot politischer Werbung ein, beschränkte den Umfang aber schon bald: Verboten war nur noch Werbung mit Bezug zu politischen Prozessen im engeren Sinne, also zu Wahlen oder Abstimmungen. Werbung zu gesellschaftlich relevanten Themen blieb erlaubt. Nach Übernahme der Plattform, die heute X heißt, nahm Elon Musk das Werbeverbot zurück.
Torben Klausa forscht beim Thinktank Agora Digitale Transformation zur digitalen Öffentlichkeit. Er sagt: Die aktuelle Episode sei vor allem ein weiteres Zeichen dafür, dass Meta grundsätzlich kein Interesse daran habe, sich überhaupt an Regulierung zu halten. „Warum auch? Rückendeckung der US-Regierung für EU-Rechtsverstöße gibt es ja zuhauf.“ Das eigene Verbot von politischer Werbung sei vielmehr ein Versuch, wirksame Aufsicht zu verhindern. „Die Behauptung, hinter dem Verbot stecke die schwierig durchzusetzende TTPA-Verordnung, ist fadenscheinig: Meta traut sich ja ganz offensichtlich zu, politische von unpolitischer Werbung zu unterscheiden, ansonsten wäre das eigene Verbot hinfällig.“
Für Meta dürfte auch Geld eine Rolle gespielt haben. Der Markt für politische Werbung in der EU gilt als verhältnismäßig klein. Einer Analyse des Tagesspiegel zufolge gaben etwa die deutschen Parteien in den letzten beiden Wochen des Bundestagswahlkampfes 2025 insgesamt knapp 4,6 Millionen Euro für Werbung auf Facebook und Instagram aus. In den USA sollen im Präsidentschaftsrennen 2024 hingegen knapp zwei Milliarden Dollar an die Plattformen geflossen sein.
Auf der anderen Seite stehen mögliche Strafen, die bei Verstößen gegen die EU-Verordnung bis zu 6 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens vorsehen. Bei 164 Milliarden US-Dollar Umsatz im Jahr 2024 könnte für Meta einiges zusammenkommen. Da ist der Verzicht auf ein paar Werbeeinnahmen wohl in Kauf zu nehmen.
Wirtschaftliche SchädenGravierender als für Meta könnte der wirtschaftliche Schaden für die Werbetreibenden sein. Viele Nichtregierungsorganisationen nutzen die Plattformen des Konzerns nicht nur für den Markenaufbau und die Kommunikation mit Zielgruppen, sondern auch für das Fundraising.
„Für uns als spenden- und mitgliederbasierte Organisation ist das essenziell, sonst können wir unsere Arbeit nicht machen“, sagt Daniela Dibelius, Teamleitung Fundraising bei Reporter ohne Grenzen. Die Organisation, die sich weltweit für Pressefreiheit einsetzt, wurde vom Werbebann inmitten ihrer Fundraising-Kampagne zum Jahresende getroffen. In einem gesperrten Werbevideo berichtete eine Journalistin beispielsweise von Angriffen im Internet, denen sie wegen ihrer Berichterstattung zum Gaza-Krieg ausgesetzt sei. Reporter ohne Grenzen habe ihr in dieser Situation geholfen, deshalb rief sie zu Spenden für die Organisation auf.
„Sie hat sich inhaltlich überhaupt nicht zu dem Konflikt oder irgendwie politisch geäußert, sondern von ihren Erfahrungen erzählt und nur zur Unterstützung für uns aufgerufen“, sagt Daniela Dibelius. Trotzdem waren die Anzeige und weitere Motive für Meta zu politisch. „Da war die ganze Kampagne für die Tonne“. Mehrere der Organisationen, mit denen wir gesprochen haben, berichten von aufwendig produzierten Inhalten, die sie nicht oder nur eingeschränkt nutzen konnten.
Auch Unternehmen berichten von einem wirtschaftlichen Schaden durch geblockte Werbung auf Meta. Die Firma GP Joule aus Schleswig-Holstein, die Energiewende-Projekte umsetzt und betreibt, nennt zwei große abgelehnte Werbekampagnen. In einer von ihnen informieren Mitarbeiter des Unternehmens in kurzen Videos über erneuerbare Energien. Die Videos tragen Titel wie „Was passiert mit abgebauten Windkraftanlagen?“, „Wie viel kostet Strom aus erneuerbaren Energien?“ oder „Beeinträchtigt Windenergie den Tourismus?“.
Für Meta: zu politisch. Fabian Faller von GP Joule ärgert das: „Abgesehen von der ethischen Frage ist es für uns auch ein wirtschaftlicher Schaden.“ Mit der anderen geplanten Kampagne habe das Unternehmen bislang Kontakte zu Flächenbesitzern generiert, die für den Bau von Windkraft- oder Photovoltaik-Anlagen wichtig sind. „Flächeneigentümer sind oft Männer und Frauen im mittleren und höheren Alter, Landwirtinnen und Landwirte zum Beispiel. Die haben wir in der Vergangenheit mit Werbung auf Facebook gefunden.“
Welches Thema denn nicht gesellschaftlich und politisch relevant sei, fragt Faller. „Dann dürfte man doch auch keine Werbung für fossile Energieträger machen, für Gasheizungen, für Verbrenner-Autos oder Alkohol.“
Orbans Fidesz-Partei kann Wahlkampf machenTatsächlich finden sich auf Meta-Plattformen weiter zahlreiche Anzeigen von Öl-, Auto- oder Rüstungskonzernen. Es ist meist klassische Produkt- und Markenwerbung, außerdem Stellenanzeigen oder Werbung für Bonusprogramme. Dass Job-Inserate von Rheinmetall mit Panzern und Kampfflugzeugen bebildert sind, stört offenbar nicht. Den Unternehmen gereicht zum Vorteil, dass sie anders als NGOs keine Botschaften haben, die Meta als explizit politisch versteht.
Ganz anders müsste das eigentlich in einem weiteren Fall aussehen: Ende Oktober berichteten ungarische Medien, dass dort die Regierungspartei Fidesz trotz Metas Verbot in großem Umfang klassische politische Werbung schalten konnte. Das Team von Viktor Orban setzt seit einiger Zeit auf sogenannte „Digitale Bürgerkreise“, mit denen lokale Bürger-Bewegungen zugunsten des Langzeitautokraten erschaffen werden sollen. Die Kreise schalteten Hunderte Werbe-Anzeigen mit prominenten Fidesz-Gesichtern, die Menschen aufforderten, der Kampagne für den bevorstehenden Wahlkampf ihre Kontaktdaten zu übermitteln.
So verfestigt sich drei Monate nach Metas Werbebann das Bild eines gezinkten politischen Wettbewerbs auf der Plattform und einer Öffentlichkeit, in der unter den Teilnehmenden keine Waffengleichheit herrscht. Während die einen Aufmerksamkeit für ihre Anliegen kaufen können, sind die anderen auf organische Reichweite angewiesen, welche Meta für politische Inhalte allerdings schon länger bewusst drosselt.
Problematische AbhängigkeitVor dem Hintergrund der politischen Ausrichtung, die Mark Zuckerberg seinem Konzern seit der Wiederwahl Donald Trumps verpasst hat, stellt sich die Frage, ob das ein bloßer Kollateralschaden ist oder Absicht. Weil Meta selbst dazu keine Fragen beantwortet, lässt sich nur mutmaßen. Ökonomische Faktoren wie die Sorge vor Strafzahlungen und Kostenersparnis durch den Verzicht auf verlässliche und transparente Moderationsprozesse spielen ganz sicher eine Rolle. Meta profitiert auch deshalb von einer breiten und chaotischen Auslegung des Werbeverbots, weil es so möglichst viele Werbetreibende gegen die EU-Verordnung aufwiegelt. Dass nebenbei auch all jene schlechte Karten haben, die für Umweltschutz, Menschenrechte oder diskriminierte Gruppen streiten, dürfte Zuckerberg zumindest nicht stören.
Am Ende ist die Motivation jedoch zweitrangig, sagt Torben Klausa von Agora Digitalwende, denn es sei klar: „Wer an Demokratie und Kompromisse glaubt, kämpft auf den großen Social-Media-Plattformen bergan.“ Die Frage, ob auf Instagram und Co. für die Zivilgesellschaft dann überhaupt noch Platz ist, beantworten viele Organisationen bislang trotzdem zähneknirschend mit ja. Auf keiner anderen Plattform habe das Fundraising bislang auch nur annähernd so gut funktioniert wie bei Meta.
„Wir sind da in einer problematischen Abhängigkeit, die wir selbst mit gefördert haben“, gesteht Lisa Fedler von der Deutschen Aidshilfe ein. „Wir haben die ja bezahlt und machen damit jetzt weiter. Das ist ein echtes Dilemma.“ Natürlich denke man über Plattform-Diversifizierung und Alternativen zu Big Tech nach. Ein schneller Weg aus der Abhängigkeit ist aber nicht in Sicht.
Das Katz- und Maus-Spiel geht weiterAlso machen viele Organisationen weiter, auch wenn die Bauschmerzen weiterwachsen. Sie liefern sich jetzt eine Art Katz- und Maus-Spiel mit Meta. Die einen verändern die Schreibweise einzelner Worte in ihren Anzeigen, in der Hoffnung, sie für automatisierte Systeme schwerer erkennbar zu machen. Die anderen streichen bestimmte Worte ganz aus ihrem Repertoire.
Eine weitere Strategie ist die Entpolitisierung der Kommunikation. „Wir legen jetzt erst mal den Weichspülgang ein“, so formuliert es eine Person, mit der wir gesprochen haben. Statt klarer Botschaften versuche man es jetzt vorerst mit unverfänglichen Aussagen wie „Unterstütze uns“.
Unpolitisch kommunizierende NGOs – allen ist klar, wie absurd das ist. Auf Meta-Plattformen könnte das nun trotzdem das neue Normal werden.
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Automatisch abgespielte Inhalte, personalisierte Werbung, Gamification – solche Elemente sollen Internet-Nutzer*innen heimlich beeinflussen. Dagegen soll der Digital Fairness Act helfen. Doch gegen die Pläne der EU-Kommission lobbyieren Big-Tech-Firmen wie Meta und Google, zeigt eine Untersuchung von Corporate Europe Observatory.
Big-Tech-Unternehmen finden verschiedene Wege, die EU-Politik zu beeinflussen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 ImagesManipulatives Design – so genannte Dark Patterns – ist Teil digitaler Geschäftsmodelle, durch die suchterzeugende Designs und personalisierte Empfehlungssysteme das Verhalten von Nutzer*innen steuern sollen.
Erst vergangene Woche hat die EU-Kommission von TikTok daher drastische Veränderungen an ihrem Plattformdesign verlangt. Die Forderungen sind das vorläufige Ergebnis einer zweijährigen Untersuchung auf Basis des Digital Services Act (DSA).
Das EU-Digitalgesetz enthält bereits erste Ansätze dazu, derartige Design-Entscheidungen einzuschränken, geht aber nicht weit genug. Nun plant die EU-Kommission, im vierten Quartal des Jahres den ersten Gesetzesentwurf zum Digital Fairness Act (DFA) vorzulegen. Mit dem geplanten Gesetz soll es gelingen, etwaige Regelungslücken zu schließen.
Dabei ist mit Widerstand zu rechnen. In ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht zeigt die NGO Corporate Europe Observatory (CEO), wie US-amerikanische Big-Tech-Unternehmen derweil versuchen, auf das Vorhaben einzuwirken.
Tech-Lobby im Zeitgeist von DeregulierungDerzeit arbeiten die Big-Tech-Unternehmen, allen voran Meta, Google, TikTok und Snap Inc, daran, ihren Einfluss auf die europäische Gesetzgebung auszubauen. Im Kontakt zu EU-Kommissionsmitgliedern scheinen sie damit erfolgreich zu sein.
83 Prozent der Lobbygespräche zum DFA fanden der CEO-Auswertung zufolge mit Vertreter*innen der Digitalindustrie statt. Vertreter*innen aus Nichtregierungsorganisationen, die das Gesetzesvorhaben allesamt unterstützen, seien dagegen auf weniger als 14 Prozent der Gespräche gekommen.
Das schafft die Tech-Lobby durch einen massiven personellen Ausbau und hohe Budgets, wie CEO in einer eigenen Untersuchung offengelegt hat.
Zusätzlich versuchen die Konzerne über versteckte Wege gegen den DFA vorzugehen, zeigt der aktuelle Bericht. Zum Beispiel finanzieren Meta und Google die Lobbyorganisation Consumer Choice Center Europe (CCC Europe), eine vorgeblich verbraucherorientierte Organisation, die jedoch gegen Verbraucherschutz lobbyiert.
CCC Europe finanziert wiederum die Initiative EU Tech Loop. Diese kritisierte die DFA-Pläne in auf dem Online-Medium Euronews veröffentlichten Artikeln. Euronews ließ die öffentliche Meinungsbeeinflussung zu, ohne einfach und nachvollziehbar offenzulegen, wer wirklich hinter den Artikeln und der wohl einträglichen Kooperation steckt.
Die Tech-Lobby begründet ihre Agenda vor allem mit der bestehenden Gesetzeslage. Statt neuer Gesetze solle die EU bereits existierende wie den Digital Services Act (DSA) durchsetzen und auf freiwillige Initiativen setzen. Damit würde sie die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU durch Vereinfachung stärken. Dazu hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr eine Reihe sogenannter Omnibus-Pakete vorgestellt.
DFA soll eindeutiges Fundament schaffenRichtig ist, dass bereits bestehende Rechtsgrundlagen – wie der DSA und der AI Act – einzelne Regelungen zu Dark Patterns enthalten. Der so genannte „Fitness-Check“, eine vorangegangene Umfrage der Kommission zum Status Quo des digitalen Verbraucherschutzes, hatte jedoch auf Lücken im Bereich der Dark Patterns hingewiesen.
Zivilgesellschaftlichen Organisationen würde es zwar verhältnismäßig an finanziellen Mitteln fehlen, jedoch hätten sie die öffentliche Meinung auf ihrer Seite, betont CEO. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sprachen sich 63 Prozent der Befragten in Frankreich, 59 Prozent in Deutschland und 49 Prozent in Spanien für eine strengere Durchsetzung der EU gegenüber Big-Tech-Unternehmen aus.
Rückenwind für eine starke gesetzliche Regelung liefern zudem die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation, welche die EU-Kommission im Vorfeld durchgeführt hat. Demnach gibt es eine breite Zustimmung von Verbraucher*innen zum geplanten Gesetzesvorhaben.
Um diesem Wunsch nachzukommen, muss der DFA nach Einschätzung von CEO einige Hürden überstehen: Die Deregulierungs-Prämisse der EU, den steigenden Druck vonseiten der US-Regierung als weiteres Sprachrohr von Big Tech sowie den wachsenden Einfluss rechtsgerichteter EU-Politik. Zudem dürfe die Debatte um Abhängigkeiten und negative Effekte von Social-Media-Konsum nicht auf Kinder und Jugendliche beschränkt werden.
Betroffene klagt in den USA gegen manipulatives DesignAuch in den USA könnten Meta und Google für ihre manipulativen Techniken belangt werden. Am Superiour Court in Los Angeles wurde vergangene Woche ein Verfahren eröffnet, das fortan prüft, ob Instagram und Youtube absichtlich abhängig machende Elemente in ihr Plattformdesign eingebaut haben. Der Fall könnte als Maßstab für die über 2.300 anhängigen Klagen von Eltern, Schulbezirken und Staatsanwälten gelten.
Die 20-jährige Hauptklägerin gehört zur im Virtuellen aufgewachsenen Gen-Z: Mit sechs Jahren habe sie YouTube geschaut. Seit mehr als zehn Jahren sei sie süchtig nach Social Media, weshalb sie unter Depressionen, Angststörungen und einem verzerrten Körperbild leide, heißt es in der Klageschrift.
Zwar sind Tech-Unternehmen in den USA nach dem Telekommunikationsgesetz nicht unmittelbar für die Inhalte auf ihren Plattformen verantwortlich. Das Verfahren behandelt dagegen die Frage, wie die Inhalte an Nutzer*innen ausgespielt werden. Sollten die Gerichte die Plattformen als verantwortlich beurteilen, könnten Unternehmen wie Meta für ihre Empfehlungssysteme haftbar gemacht werden.
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Die geplante Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen steht in der Kritik. Die großen Internetanbieter weisen darauf hin, dass die Pläne der Justizministerin zu vielen Monaten Speicherzwang führen würden und daher rechtswidrig sind. Doch schon die eigentlich geplanten drei Monate Speicherpflicht sind mit nichts begründet.
Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin. – Alle Rechte vorbehalten Europäische UnionNachdem das Bundesjustizministerium Ende Dezember seine Pläne zu einer verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten wie IP-Adressen, Portnummern und weiteren Informationen zur Internetnutzung öffentlich gemacht hatte, beteiligte sich eine ganze Reihe von Verbänden und Organisationen mit Stellungnahmen zum Referentenentwurf. Das Ministerium stellte vergangene Woche insgesamt 26 Stellungnahmen zu dem Entwurf online.
Der Entwurf soll Internetdiensteanbieter zu einer umfänglichen anlasslosen IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung sowie zu verschiedenen weiteren Speichervorgaben verpflichten. Mit einer „Sicherungsanordnung“ sollen Ermittler künftig verdachtsabhängig, aber ohne eine richterliche Einbindung Internetdiensteanbieter zwingen dürfen, Verkehrs- sowie Standortdaten aufzuheben.
Vorgesehen für die anlasslose IP-Adressen-Bevorratung ist eine dreimonatige Speicherfrist. Ob diese monatelange Frist dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024 genügt, ist strittig. Denn darin schrieb das hohe Gericht das Kriterium fest, den Zeitraum „auf das absolut Notwendige“ zu begrenzen. Allerdings führen die heutigen technischen Gegebenheiten dazu, dass es praktisch auf eine deutlich längere Speicherdauer von vielen Monaten oder gar Jahren hinausläuft. Das begründen die großen Netzbetreiber und Internetdiensteanbieter in ihren Stellungnahmen an das Ministerium.
Das Justizministerium führt eine Reihe ganz unterschiedlicher Straftaten auf, mit der sie das Vorhaben begründet. Etwa bei „der Kommunikation von Tatverdächtigen über Messengerdienste, der Verbreitung von Kinderpornographie, bei kriminellen Handelsplattformen, die Betäubungsmittel oder Cybercrime-as-a-Service anbieten, sowie bei echt wirkenden Onlineshops, die Waren verkaufen, die gar nicht existieren“, könnte eine Speicherung aller IP-Adressen nützlich sein.
Doch um einen solch weitreichenden Vorschlag wie die massenhafte Speicherung der IP-Adressen zu rechtfertigen, braucht es etwas mehr als nur einige Beispiele. Deswegen zweifeln Stellungnahmen von Juristenverbänden und Digital-NGOs bereits die Erforderlichkeit der riesigen verdachtslosen Datensammlung an.
Lange Speicherzeiten nicht mit EuGH-Urteil zu vereinbarenDie gemeinsame Stellungnahme der großen Mobilfunknetzbetreiber Telefónica, Telekom, Vodafone und 1&1 weist auf technische Umstände hin, die sie als „datenschutzrechtlich kritisch“ erachten. Sie betreffen die vorgesehene Speicherdauer der zwangweise festzuhaltenden Datensätze für drei Monate. Die Netzbetreiber weisen darauf hin, dass der Referentenentwurf diese Speicherung „mit Beginn der Zuweisung und Löschung nach drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Endes der Zuweisung“ vorsieht.
Diese „Zuweisung“ bezieht sich auf die vergebene IP-Adresse mit weiteren Begleitdaten, die einem Nutzeranschluss zugeordnet ist und künftig für alle Anschlüsse gespeichert werden soll. Die Netzbetreiber merken an, dass diese Regelung „zu einer Datenspeicherung deutlich über drei Monate hinaus“ führe. Das „verletzt somit die Vorgaben des EuGH“.
Denn der Europäische Gerichtshof hatte 2024 über eine IP-Adressenspeicherung entschieden, die zur Verfolgung von Urheberverwertungsrechtsverletzungen in Frankreich verwendet wird. Der Gerichtshof schrieb in dem Urteil vor, dass „die Dauer der Speicherung auf das absolut notwendige Maß beschränkt sein“ muss und keine detaillierten Profile der Nutzer erstellt werden dürfen.
Vorratsdatenspeicherung Wir berichten seit zwanzig Jahren über die politischen Vorhaben rund um die Vorratsdatenspeicherung. Unterstütze unsere Arbeit! Jetzt spendenDie Netzbetreiber machen ganz praktisch klar, warum die geplante Regelung die eigentlich vorgesehene dreimonatige Speicherdauer ganz erheblich verlängert: „In vielen Netzen, insbesondere bei modernen Glasfaseranschlüssen, gibt es keine Zwangstrennung mehr.“ Zwar gäbe es „selten“ Verbindungstrennungen, etwa wegen Wartungsarbeiten, aber „Verbindungszeiten von mehreren Wochen und Monaten sind die Regel“. Bestünde die Verbindung „beispielsweise über zehn Monate, führt dies zu einer Speicherdauer von insgesamt 13 Monaten bei der bislang im Gesetzestext formulierten Speicherzeit“.
Unzweifelhaft wären solch lange Speicherzeiten mit dem EuGH-Urteil nicht zu vereinbaren. Das sieht auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) in seiner Stellungnahme kritisch. Es bestünde die Gefahr, „dass Daten faktisch deutlich länger als die avisierte Speicherfrist von drei Monaten“ vorgehalten werden müssen. Das würde „die Vorgaben des EuGH überschreiten und damit unionsrechtswidrig“ sein.
In Bezug auf die fehlende Zwangstrennung rechnet auch der VATM vor, dass die „Verbindungszeiten mehrere Monate betragen“. Das stelle inzwischen „die Regel dar“. Eine Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Endkunden sei durch die vorgesehene Regelung „nicht nur für drei Monate möglich, sondern faktisch für die gesetzliche Speicherfrist zuzüglich der Dauer der Session“. Die hier gemeinte „Session“ beginnt mit der Zuweisung der IP-Adresse zum Nutzer.
Keine „empirischen Grundlagen“ für dreimonatige SpeicherfristDoch schon die eigentlich geplanten drei Monate Speicherpflicht sind weiterhin mit nichts begründet. Darauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Interessenvertretung von rund 166.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland. Es fehle an „empirischen Grundlagen“ für diese Frist.
Der Hinweis in der Begründung des Entwurfes auf „Praxiserfahrung“ verdeutliche, dass es sich nur um eine „unspezifizierte Erwartungshaltung“ handele. Warum eine Frist von vier Wochen nicht ebenso ausreichen könne, sei „nicht ersichtlich“, so die BRAK in ihrer Stellungnahme. Sie verweist auf die Aussage der BKA-Vizepräsidentin Martina Link in einer Bundestagsanhörung im Rechtsausschuss im Oktober 2023. Sie hatte aus Sicht der Ermittler aus der Praxis berichtet.
Link warf in der Anhörung selbst die Frage auf, wie lange Speicherfristen bemessen sein müssten, damit das BKA ihm vorliegende IP-Adressen noch einem Nutzer zuordnen könnte. Sie bezog sich auf Fälle des NCMEC (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder), einer US-Organisation, die das BKA in großer Zahl auf kinder- und jugendpornographische Inhalte hinweist. Link erklärte, eine „Speicherverpflichtung von 2 bis 3 Wochen“ wäre „schon ein signifikanter Gewinn“.
Referentenentwurf ohne Begründung der ErforderlichkeitNeben der Kritik an der Länge der Speicherung verweist die BRAK auch in aller Deutlichkeit auf die Frage, womit der Gesetzgeber eine Vorratsdatenspeicherung eigentlich begründet:
Die Einführung neuer Ermittlungsmethoden, die einen Grundrechtseingriff darstellen, bedarf zunächst der Erforderlichkeit der Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf fehlen jedwede Ausführungen hierzu, die jedoch im Hinblick darauf, dass nun seit de facto über 18 Jahren in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung durchgeführt wurde, sich förmlich aufdrängen.
Im Referentenentwurf der Vorgängerregierung hatte das Bundesjustizministerium sich eine solche Blöße nicht gegeben, sondern aus „empirischer Sicht“ erklärt, dass „trotz fehlender Vorratsdatenspeicherung in einer Vielzahl von Verfahren Verkehrsdaten erhoben werden können“. Für das Vorjahr war es damals gelungen, „auch ohne Anwendung der Vorschriften der Vorratsdatenspeicherung […] 90,8 Prozent der bekannt gewordenen Fälle der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte“ aufzuklären, zitiert die BRAK das Ministerium.
Bei den Juristen bleiben „erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit“ der Vorratsdatenspeicherung. Insgesamt sieht die BRAK den Entwurf „mit erheblicher Skepsis“.
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An Orten mit viel Kriminalität darf die Mannheimer Polizei Überwachungskameras installieren. Aber in einem Areal gab es seit Anbeginn der Videoüberwachung offenbar keine Delikte. Infolge unserer Recherchen hat sich nun die baden-württembergische Datenschutzbehörde eingeschaltet.
Überwachungskameras am nördlichen Ende der Breiten Straße in Mannheim. – netzpolitik.orgDie Mittelachse ihrer Innenstadt nennen die Mannheimer*innen „Breite Straße“, auch wenn sie offiziell Kurzpfalzstraße heißt. Hier fährt die Straßenbahn, hier kann man bummeln, einkaufen, essen gehen – und sich von der Polizei filmen lassen. Denn auf rund 700 Metern Länge wird die Breite Straße von zahlreichen Kameras flankiert.
Deren Bilder durchsucht eine Software nach verdächtigen Bewegungen. Dieser Verhaltensscanner ist ein Pilotprojekt und Vorbild für zahlreiche weitere Städte und Bundesländer, die das System übernehmen wollen.
Recherchen von netzpolitik.org zeigen nun: Zumindest bei einem Teil der installierten Kameras gibt es Anlass zum Zweifel, ob die Überwachung eine Rechtsgrundlage hat. Konkret geht es um die seit 2019 laufende Überwachung am Nordende der Breiten Straße.
Öffentliche Areale dürfen in Baden-Württemberg nur dann videoüberwacht werden, wenn sich dort die „Kriminalitätsbelastung“ von der des übrigen Gemeindegebiets deutlich abhebt. Hierfür zieht die Polizei Fälle von Straßen- und Betäubungsmittel-Kriminalität heran, erklärt sie auf Anfrage. Darunter fällt zum Beispiel Taschendiebstahl oder der Verkauf von Drogen.
Am Nordende der Breiten Straße hat die Polizei seit 2017 jedoch kein einziges dieser Delikte verzeichnet, wie Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zeigen. Seit 2005 waren es insgesamt nur elf Fälle – auch das dürfte keine erhöhte Kriminalitätsbelastung darstellen. Netzpolitik.org hat diese Zahlen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Mannheimer Polizei angefragt. Die Zahlen reichen bis ins Jahr 2024, aktuellere Angaben sind noch nicht öffentlich.
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Die Polizei findet andere Zahlen wichtigerNull Delikte seit fast zehn Jahren, aber dennoch Kameras – wie ist das möglich? Die Polizei sieht hier auf Anfrage kein Problem. Sie schickt der Redaktion eine Tabelle mit anderen Zahlen, die die Videoüberwachung in der Breiten Straße legitimieren sollen. Dort sind unter „Breite Straße“ jedes Jahr mehrere hundert Fälle aus den beiden Deliktfeldern verzeichnet.
Auf den ersten Blick ist das verwunderlich. Wo kommen die ganzen Delikte her? Die Erklärung ist einfach: Die auf Anfrage vorgelegten anderen Zahlen der Polizei kommen aus einer anderen Übersicht als der PKS, und zwar aus dem Lagebild. Dabei beruft die Polizei sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, demnach sich Videoüberwachung mit Zahlen aus dem Lagebild legitimieren lässt.
Alles netzpolitisch Relevante Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox. Jetzt abonnierenIn der PKS zählt die Polizei jene Fälle, die sie in einem Kalenderjahr bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft übermittelt hat. Das Lagebild wiederum kann mehr Sachverhalte umfassen – darunter solche, die nicht bei der Staatsanwaltschaft landen. Auch der Zeitpunkt der Erfassung ist ein anderer: In der PKS taucht erst dann ein Delikt auf, wenn die Polizei es fertig bearbeitet hat.
Für die Kameraüberwachung in der Breiten Straße gibt es jedoch einen weiteren wichtigen Unterschied zwischen PKS und Lagebild. Beide Darstellungen teilen die Stadt in unterschiedlich große Bereiche. Die PKS fasst das Nordende der Breiten Straße mit zwei Häuserblocks zusammen, die daran angrenzen. Die Daten aus dem Lagebild wiederum werden von der Polizei nur für die Breite Straße als Ganzes herausgegeben. Die Zahlen aus dem Lagebild können also nicht zeigen, ob das Nordende der Breiten Straße besonders von Kriminalität belastet ist.
Datenschutzaufsicht will sich Bild vor Ort machenDie PKS legt nahe, dass die Belastung am Nordende gering ist – zumindest wurden dort viele Jahre lang keine Fälle registriert, die der Staatsanwaltschaft übermittelt wurden. Die Polizei scheint das nicht zu überzeugen. Sie hält die Überwachung am Nordende der Breiten Straße für legitim, wie aus dem Austausch mit der Pressestelle hervorgeht.
Anders sieht das Davy Wang, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Wir haben ihm den Fall geschildert und um seine Einschätzung gebeten. Er schreibt:
Die anlasslose Videoüberwachung greift massiv in Grundrechte ein, besonders bei automatisierter Verhaltenserkennung. An Orten ohne erhöhte Kriminalitätsbelastung fehlt die Rechtsgrundlage – die Überwachung ist rechtswidrig und muss sofort eingestellt werden. Die Polizei darf sie nicht grundlos auf beliebige Orte ausweiten.
Zuständig für die Kontrolle der Mannheimer Videoüberwachung ist die Landesdatenschutzbehörde. In der Antwort auf unsere Presseanfrage heißt es, die Behörde befinde sich in einem Beratungsprozess mit der Polizei. Man werde sich zeitnah selbst ein Bild vor Ort machen.
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Unsere Kolumnistin schaut sich nach Oscar-Vergleichen auf LinkedIn an, was Digitalisierung und Blockbuster-Filme gemeinsam haben – oder eben auch nicht. Denn den digitalen Verwaltungsleistungen haben die populären Filme einiges voraus. Vorhang auf!
Film ab für die digitale Verwaltung? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Jeremy YapDie heutige Degitalisierung könnte etwas feiern: den Launch des Deutschland-Stacks, KI-Agenten, eine deutsche Führungsrolle in der Verwaltungsdigitalisierung, Govtech, Innovation. Renommierte Preise, ach was sag‘ ich: Auszeichnungen vom Stellenwert eines Oscars. Das steht zumindest auf LinkedIn. Nur wird diese Kolumne das heute nicht tun, das wäre ja noch schöner.
Denn zum Feiern kann in der Realität der real angekommenen Digitalisierung von Verwaltung und Gesundheitswesen niemandem zu Mute sein. Dieses Problem ist systematisch und besonders in Deutschland ein wiederkehrendes. Denn eigentlich ist erfolgreiche Digitalisierung ein wenig wie die Schaffung cineastischer Meisterwerke, bei denen immer wieder ein paar entscheidende Teile vergessen worden zu sein scheinen: das Publikum und die Schaffung eines Rahmens für ein solches. Kunst der Kunst wegen; Kunst, für die das Erlangen eines Blickes noch schwerer zu bekommen ist als auf einen raren Kunstfilm im Arthaus-Kino.
Damit Digitalisierung zu einem Blockbuster werden könnte, fehlt nämlich oftmals das, was das Kino schon lange hat: etablierte Verbreitungswege. Digitalisierung in Deutschland scheitert allzu oft am Rollout.
Rollin‘Anfang dieses Monats gab es in Berlin eine Pressekonferenz im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Dabei ging es um einen „neuen Umsetzungsansatz für die Digitalisierung der Verwaltung“, im Speziellen um das Ausrollen von digitalen Verwaltungsleistungen. Spezielle Teams für den Roll-in sollen dabei in die Verwaltungen vor Ort gehen und dort bei der Einrichtung neuer Systeme helfen. Ziel ist dann letztlich das Ausrollen oder Einrollen von immerhin fünf Verwaltungsleistungen, die dann im jeweiligen Bundesland flächendeckend verfügbar sein sollen.
Geschehen soll das zuerst pilotiert, dann in ganz Bayern und Hessen. Und wer jetzt erwartet, dass es in Bayern und Hessen dann am Ende dieses Jahres dieselben fünf Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar geben könnte, nein, das wäre zu einfach. In Bayern werden die Leistungen „Online-Ummeldung“, „Online-Beantragung des Führerscheins“, „Online-Beantragung von Bauvorbescheid und Baugenehmigung“, „Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung“ und „Online-Waffenrechtliche Erlaubnisse“ eingeführt.
Hessen will die Leistungen „Online-Ummeldung“, „Online-Beantragung des Führerscheins (Erstantrag)“, „Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung“, „Online-Unterhaltsvorschuss“ und „Online-Anlagengenehmigung und -zulassung“ flächendeckend einführen.
Damit sind dann Ende 2026 vielleicht zwei Verwaltungsleistungen in der Schnittmenge flächendeckend verfügbar, also in Hessen und Bayern. Nicht in der ganzen Republik.
Aber gab es nicht einmal ein Vorhaben, das sogar ganze 575 Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar machen wollte? Ja, das gab es und die Älteren hier kennen das als Onlinezugangsgesetz. Das trat 2017 in Kraft, der Prozess sollte 2022 abgeschlossen sein, und naja, 2026 stehen wir also an dem Punkt, dass Roll-in-Teams durch Hessen und Bayern tingeln und Verwaltungsleistungen in der Art wandernder Kaufleute von Kommune zu Kommune bringen. Dingdong, dürfen wir mit Ihnen über Einer-für-alle-Leistungen sprechen? Heute im Angebot: Online-Ummeldung, ganz fangfrisch aus Hamburg.
VertriebswegeNun wurden im Intro ja schon die schlechten Filmpreisvergleiche angestoßen. Im Gegensatz zu digitalen Verwaltungsleistungen haben Kinofilme – trotz stärker werdenden Streamings von Inhalten für Zuhause – immer noch besser funktionierende Verteilungswege für ihre Inhalte. In Deutschland gab es 2024 1.722 Kinos mit 4.842 Leinwänden, auf denen zumindest die großen Blockbuster im ganzen Land konsumierbar werden. Häufig auch die Filme, die einen oder mehrere Oscars gewinnen.
Digitale Verwaltungsleistungen sind von dieser Omnipräsenz leider oft noch weit entfernt. Die Online-Ummeldung, die in Hessen und Bayern ja von Kommune zu Kommune endlich vollends ausgerollt werden soll, ist aktuell erst von zwei Dritteln der Bevölkerung nutzbar. Zwar haben 15 von 16 Bundesländern schon die digitale Verwaltungsleistung ausgerollt und auch das Saarland, das hier ausnahmsweise mal nicht als universeller Messmaßstab dienen soll, plant eine Nutzung. Nur gibt es auf kommunaler Ebene eher noch viele Nutzbarkeitslücken, ähnlich wie beim nicht durchgehenden Mobilfunkempfang. Online ummelden in Regensburg? Fehlanzeige. Ummeldung vom Sofa aus in Brandenburg? Nur in drei Prozent des Landes verfügbar.
Verwaltungsarbeit in Deutschland wird vorwiegend von den Kommunen vor Ort umgesetzt. Bundesgesetze und Länderregelungen schön und gut, aber die „Musik“ spielt vor Ort in der Kommune. Und so kommen die ganzen neuen, verheißungsvollen digitalen Verwaltungsleistungen oftmals gar nicht so recht weiter. Die Gründe dafür ließen sich jetzt in typischer Verantwortungsdiffusion im Kreis der möglichen Verantwortlichen hin- und herschieben. Die Kommunen könnten schuld sein, weil sie die Leistungen nicht annehmen. Vielleicht noch einmal einen Brief schreiben, wie das der ehemalige Staatssekretär Johann Saathof tun wollte? Bitten allein werden nach fast zehn Jahren OZG nicht mehr helfen. Fingerzeige auch nicht.
Realistisch betrachtet sind die allermeisten Kommunen in Deutschland auf Roll-in-Teams angewiesen, die Kommunen dabei helfen, digitale Verwaltungsleistungen vor Ort zu implementieren. Kommunen mit manchmal nur halben IT-Stellen, die sich in Personalunion um das Schul-WLAN, die Drucker im Amt und irgendwelche Onlineleistungen kümmern sollen, werden nicht viele Kapazitäten haben, auch noch viele neue digitale Baustellen aufzumachen. „Sobald eine andere Aufgabe kommt, eine Pflichtaufgabe, die hat dann doch Priorität vor der Digitalisierung“, attestiert etwa ein Erfahrungsbericht der Hochschule Harz zum Rollout des OZG in kleinen Kommunen. Von den fehlenden finanziellen Mitteln in manchen Kommunen ganz zu schweigen.
Vollständig zentralisieren lassen sich Verwaltungsleistungen im Digitalen übrigens auch nicht, auch wenn das vielleicht gerade die Hoffnung ist. Spätestens bei der Durchsetzung von Verwaltungsvorgängen, sei es über Ordnungsämter, Standesämter oder ähnliche Behörden, braucht auch zentrale Infrastruktur wieder dezentrale Anknüpfungspunkte in der Kommune vor Ort. Damit bleiben Rollout-Herausforderungen in der Verwaltung immer vorhanden.
Ebenso kann es schwerlich ein vollständig zentralisiertes digitales Gesundheitswesen geben, weil dieses immer mit Menschen agieren muss, die vor Ort mit echten Patient*innen interagieren. Auch hier: Es gibt kein vollständig zentralisierbares digitales System, das nicht irgendwann auf Rollout-Probleme vor Ort stoßen würde.
MärkteIn der Digitalisierung der Verwaltung, aber auch des Gesundheitswesens, ist eines in Deutschland immer gewiss: Dass aus großen Digitalprojekten immer ein für die Wirtschaft durchaus erträglicher Markt wird, ganz egal, ob digitale Leistungen bei Bürger*innen auch wirklich ankommen.
Das OZG ist und war ein riesiger Markt. Versenktes Budget für die OZG EfA-Leistungen? Über eine Milliarde Euro ohne nennenswerte Fortschritte. Folglich sprach der Bundesrechnungshof zur Verwendung der Mittel für das Onlinezugangsgesetz 2024 zu vom Bund finanzierten Leistungen teilweise sogar von Investitionsruinen.
Ähnlich verhält es sich mit der verschleppten Nutzung bei anderen Digitalgroßprojekten in Deutschland. Der „neue“ Personalausweis etwa, der bei seiner Einführung 2010 einen für die damalige Zeit unglaublichen Funktionsumfang mitbrachte. eID-Funktion zum Ausweisen im Internet, qualifizierte elektronische Signaturen, Pseudonym-Funktionen sowie eine Alters- oder Wohnortbestätigung, ohne Geburtsdatum oder genaue Adresse preiszugeben.
Funktionen, die heute eigentlich jede Bundesbürger*in in der digitalen Welt brauchen könnte. Funktionen, die aber nach wie vor schlecht ausgerollt werden. PIN für die ganzen schönen digitalen Ausweisfunktionen nicht zur Hand? Tja, es gab mal einen PIN-Rücksetzdienst, der war aber dann zu teuer. Digitales, rechtssicheres Signieren mit jedem Personalausweis, offline und immer verfügbar? Wäre technisch gegangen. Wurde 2010 aber dem Markt überlassen (€). Signaturzertifikate für den Personalausweis bot dann in einem marktoffenen Modell mit genau noch einem Marktteilnehmer dann nur ein staatsnaher Marktteilnehmer an.
Nicht nur in der Verwaltung, sondern auch im Gesundheitswesen wird in der Digitalisierung in Deutschland immer im Markt die Lösung für das Problem der Skalierung gesehen. Das ist aber nicht ohne große Komplexität und erzeugt teils erhebliche Probleme, ein großes, stimmig zusammenpassendes Ganzes zu schaffen. Oder wie die für die Spezifikationen der Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständige gematik schreibt:
Denn im Marktmodell gibt es für TI-Anwendungen wie die ePA zahlreiche Softwarelösungen der verschiedenen Systemhersteller. Diese müssen alle mit der TI kompatibel sein und teils auch untereinander funktionieren. Das erhöht die Komplexität des „Ökosystems“ Telematikinfrastruktur zusätzlich.
Auch wenn das „teils“ funktionieren eher noch mehr Fragen aufwirft, ist die Beschreibung des Marktmodells und der Gründe des Scheiterns geradezu universell anwendbar auf typisch deutsche Digitalgroßprojekte: marktorientiert, komplex, zersplittert und kaum bis wenig von der Bevölkerung nutzbar und damit auch wirklich genutzt. Egal ob in der Versorgung im Gesundheitswesen oder von Bürger*innen in der Verwaltung.
Academy-StandardEin letztes Mal ist es dabei sinnvoll, den Filmvergleich zu bemühen. Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences, die alljährlich in glamourösen Veranstaltungen die Oscars für die Filme des Jahres vergibt, ist nicht nur eine Organisation für Jubelereignisse. Die Academy hat in der Zeit ihres Bestehens auch wesentlich zur Standardisierung des Films und seiner Vertriebswege beigetragen. Das Academy-Format stellte 1929 einen wesentlichen Meilenstein für die Standardisierung von Filmformaten dar. Filme waren so von ihren Aufnahmen bis zu ihrer Verbreitung in unzähligen Kinos endlich entsprechend interoperabel einsetzbar. Vor und nach der Festsetzung des Academy-Standards gab es immer wieder durchaus viele unterschiedliche andere Filmformate, mit ganz sonderlichen Entwicklungen in größeren und breiten Formaten oder sogar mit mehreren Kameras auf einmal.
Letztlich blieb der Academy-Standard aber lange Jahrzehnte ein geeigneter Rahmen, um unzählige, vielfältige und mannigfaltige filmische Werke zu produzieren und diese auch weltweit aufführen zu können.
Wer in der Digitalisierung der Verwaltung Vergleiche mit dem Oscar anbringt, sollte sich darüber bewusst sein, dass hinter all diesen Preisen wesentlich mehr steckt als ein paar Showevents und Marketing. Die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland ist noch lange nicht an dem Punkt, sich über Oscars Gedanken machen zu können. Filme, die nur aus Spezialeffekten bestehen, sind ebenso sinnfrei wie Verwaltungspreise für „agentische KI“, die letztlich nur als Show-Anwendung dient.
Die Digitalisierung in Deutschland braucht einen Rahmen, in dem diese funktionieren und skalieren kann. Ob das der Deutschland-Stack – der auch mir immer noch sehr nebulös ist – sein kann, muss sich zeigen. Der Deutschland-Stack braucht aber sicherlich weit mehr als eine singuläre agentische KI-Anwendung. Es ist fraglich, ob der Weg zu einem tragfähigen Fundament das abermalige Rufen nach Startups, nach Govtech und der heilenden Hand des Marktes ist. Letztlich haben nahezu alle durch den Markt geprägten digitalen Großprojekte, angefangen vom nPA zur ePA bis hin zum OZG, zwar viele Gelder bewegt, aber das Publikum, uns als Bürger*innen, weit weniger erreicht als populäre Kinofilme. Egal, ob der Film oder die digitale Leistung jetzt einen Oscar bekommen hat oder nicht.
Wer sich mit großem Kino vergleicht, sollte auch verstehen, was hinter großem Kino steht: gute Rahmenwerke und Standards, gute Verteilwege, viel Kreativität im Inhalt, aber auch viel Klarheit in der Technik. Vielleicht klappt es dann auch wirklich mit einer internationalen Führungsrolle – nicht nur auf LinkedIn.
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Die 6. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 14 neue Texte mit insgesamt 144.889 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz ŚmigielskiLiebe Leser:innen,
in unserem Redaktionsalltag geht es meist um ziemlich aktuelle Themen: Worüber diskutiert der Bundestag als nächstes? Wer fordert heute Verhaltensscanner? Wie läuft die derzeitige Diskussion um digitale Gewalt? Wir bleiben auf dem Laufenden, sortieren und berichten für euch, was relevant ist. Und wir haben das Glück, dass wir jede Menge Themen schon viele Jahre lang verfolgen und deshalb gut einordnen können, wie sich Dinge entwickeln.
Für eine besondere Recherche bin ich nun aber weiter in die Vergangenheit gereist als üblich. Anlass sind die aktuellen Diskussionen darüber, ob und wie Behörden Daten über Menschen mit psychischen Erkrankungen austauschen sollten. Ich hatte mich gefragt, ob es das nicht schon einmal gab? Und Treffer, ich fand recht schnell passende Diskussionen im Bundestag, und zwar aus den 1970er-Jahren. Damals ging es um das erste Gesetz zum Bundeszentralregister in der Nachkriegszeit. Und über ein zum Glück nie umgesetztes Melderegister, das jede Menge hochpersönliche Informationen enthalten sollte – von Zwangseinweisungen bis hin zu Scheidungsgründen.
Doch während 50 Jahre alte Bundestagsprotokolle noch ganz gut aufzufinden waren, stieß ich schnell an die Grenzen digitalisierter Informationen, als ich nach Medienberichten und anderen Erwähnungen zu diesen Themen suchte. Mich interessierte ja auch, wie die damals gesellschaftliche Diskussion verlief, nicht nur, was die Abgeordneten zu einem Thema zu sagen hatten. Im Netz war bis auf das Archiv von Spiegel und taz schnell Fehlanzeige. Doch dann fand ich das Berliner Archiv für Sozialpsychiatrie. Dort sammeln, sortieren und katalogisieren engagierte Menschen jede Menge Material zur Entwicklung der Sozial- und Gemeindepsychiatrie in Deutschland.
Umgeben von Büchern und BroschürenIn ihrer langen Archivliste, einer Tabelle mit Tausenden Zeilen, fand ich vieles, was Einblicke zur damaligen Diskussion um die Datenerfassungen versprach. Und so saß ich im vergangenen Dezember einen Vormittag lang mit einem der Menschen vom Archiv in Schöneberg, umgeben von prall gefüllten Regalen mit Büchern, Broschüren und per Schreibmaschine beschriebenen Blättern. Mit grenzenloser Geduld half er mir, die Texte von meiner Liste zu finden. Und ich bin immer noch mehr als beeindruckt, wie er es schafft, sich in all der Menge an Material so schnell zu orientieren und in Windeseile aus einem Ordner mit zahllosen Blättern genau das Richtige zu finden.
Die Suche hat sich gelohnt. Aus all den Stellungnahmen, Briefwechseln und Presseschauen ergab sich ein Bild, das zeigte, wie die verschiedenen Registerdiskussionen der vergangenen Jahrzehnte auf vehementen Widerspruch stießen. Dass man in einer Zeit, in der in Deutschland eine große Reform der Psychiatrie begann, nach vorn schauen wollte. Ein gesellschaftlicher Konsens hat sich gebildet, dass Menschen in Krisen nicht weggesperrt, diskriminiert und erfasst werden sollten. Dass psychiatrische Versorgung kein Sicherheitsthema ist, sondern ein soziales.
Die Argumente gegen eine weitreichende Datenerfassung waren damals fast die gleichen wie heute, und sie sind weiterhin ebenso gültig. Meine Reise in die Vergangenheit hat mir gezeigt, welche Fortschritte es in den letzten Jahrzehnten gab. Sie hat mir auch gezeigt, dass dieser Weg noch längst nicht abgeschlossen ist. Dass wir weiter gemeinsam daran arbeiten müssen, Ausgrenzung abzubauen und Teilhabe sowie Selbstbestimmung zu ermöglichen. Für Menschen in Krisen genauso wie für alle anderen. Wir müssen noch viele Schritte nach vorn gehen. Jetzt wieder umzudrehen und zurückzugehen, wäre auf jeden Fall ein großer Fehler.
Habt ein gutes Wochenende!
anna
Polizeirechtsnovelle in Sachsen: BSW auf Zustimmungskurs zu massiver VerschärfungBei der Verschärfung des Polizeigesetzes in Sachsen könnte das Bündnis Sahra Wagenknecht der Minderheitskoalition zur Mehrheit verhelfen. Die BSW-Fraktion hat nur wenige Einwände gegen den Ausbau der Überwachung der sächsischen Bürger:innen. Das zeigt die Stellungnahme der Fraktion, die wir veröffentlichen. Von Leonhard Pitz –
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Deutschlands Bürger müssen ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Viele entscheiden sich deshalb für das Sparen mit ETFs. Damit setzen sie stark auf Tech-Unternehmen aus dem Silicon Valley. Ist das moralisch fragwürdig? Von Vincent Först –
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Sie wollen Qualitätsjournalismus hochhalten und einen Gegenpol auf der Plattform X bieten. Doch Tagesschau, ZDFheute, Spiegel und Zeit erreichen weder viele Views noch positive Interaktionen mit dem Publikum. Was ihnen vor allem entgegenschlägt, ist Hass. Warum bleiben sie trotzdem da? Eine Analyse. Von Tomas Rudl, Markus Reuter –
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Mit lockeren und unterhaltsamen Posts auf Social Media will die Polizei Nachwuchs rekrutieren und das eigene Image verbessern. Dabei sollen offizielle Polizei-Influencer*innen helfen. Doch was darf die Polizei online eigentlich und wo überschreitet sie ihren gesetzlichen Auftrag? Von Timur Vorkul –
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Rheinmetall und der Satellitenbauer OHB wollen ein militärisches Satellitennetzwerk für die Bundeswehr aufbauen. Das soll auch offensive Fähigkeiten haben. Es wäre der größte Weltraumauftrag deutscher Militärs. Von Matthias Monroy –
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Im Dezember hat das Justizministerium einen ersten Entwurf für die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dieser stößt bei zivilgesellschaftlichen Gruppen auf Kritik, die vor anlassloser Überwachung warnen. Von Tomas Rudl –
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Im vergangenen Jahr gab es mindestens 55 Angriffe gegen Journalist*innen in Deutschland, berichtet Reporter ohne Grenzen. Weiter warnt die Organisation vor starker psychischer Belastung im Rahmen der Gaza-Berichterstattung und zunehmender Polarisierung. Von Laura Jaruszewski –
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Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen. Von Martin Schwarzbeck –
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Heute wurde im Thüringer Landtag eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Sie bringt neben Verhaltensscannern auch Palantir-artige Datenanalyse, Gesichtersuchmaschine, Kennzeichenscanner und Videodrohnen. Von Martin Schwarzbeck –
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Frontex führt seit November von den Kapverden aus Flüge zur Migrationsabwehr durch. Die Mission startete ohne ein Abkommen zur Datenweitergabe, zeigt die Antwort auf eine Frage aus dem EU-Parlament. Von Matthias Monroy –
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Stalking, Doxing, geleakte Nacktfotos – digitale Gewalt kann Menschen das Leben zur Hölle machen. Während das Justizministerium ein Gesetz entwirft, haben wir zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was am meisten helfen würde. Von Sebastian Meineck, Chris Köver, Laura Jaruszewski –
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Endloses Scrollen, mehrstündige Screentime und ständiges Öffnen der App: Die EU-Kommission nimmt an, dass TikTok nicht genug macht, um die negativen Effekte seiner Plattform zu beschränken, und verlangt drastische Änderungen. Von Anna Ströbele Romero –
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Internet-Dienste dürfen die Kommunikation ihrer Nutzer scannen, obwohl das eigentlich verboten ist. Die EU-Gesetzgeber wollen eine vorübergehende Ausnahme der Datenschutzrichtlinie zum zweiten Mal verlängern. Grundrechts-Eingriffe müssen verhältnismäßig sein, aber niemand kann die Verhältnismäßigkeit belegen. Von Andre Meister –
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Schon vor mehr als 50 Jahren gab es Streit darüber, ob Behörden Daten über Menschen sammeln sollen, die als psychisch krank gelten. Doch während sich damals ein Konsens für mehr Teilhabe und gegen Stigmatisierung bildete, hat sich heute etwas verändert. Von Anna Biselli –
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Schon vor mehr als 50 Jahren gab es Streit darüber, ob Behörden Daten über Menschen sammeln sollen, die als psychisch krank gelten. Doch während sich damals ein Konsens für mehr Teilhabe und gegen Stigmatisierung bildete, hat sich heute etwas verändert.
Stigmatisierung führt zu Ausgrenzung und Diskriminierung – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com davide ragusa, Bearbeitung: netzpolitik.orgIn einem Scheidungsverfahren streiten sich zwei Ehepartner um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Die Frau sagt, ihr Mann sei psychisch krank und meldet das ans Gesundheitsamt. Das spricht mit dem Mann und attestiert ihm „psychotisches Verhalten mit paranoider Symptomatik“. Als später gemeinsame Bekannte des bisherigen Ehepaars anonyme Briefe erhalten, verdächtigen sie den Mann und zeigen ihn bei der Polizei an. Im Hintergrund erkundigt sich die Staatsanwaltschaft beim Gesundheitsamt über ihn und kommt zum Ergebnis, dass der Angezeigte wohl schuldunfähig sei. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Das meldet sie an das Bundeszentralregister – eine Datei, die vor allem Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, aber auch zu Verfahrenseinstellungen wegen Schuldunfähigkeit enthält. Von all dem bekommt der Mann nichts mit.
Als er, der ausländischer Staatsbürger ist, später in Deutschland eine berufliche Zulassung als Arzt beantragt, wird diese abgelehnt. Weil er psychisch krank sei.
Das ist kein theoretisches Szenario, sondern die Geschichte eines Menschen, der im Jahr 1987 Probleme bekam, weil Daten zu einer angeblichen psychischen Erkrankung in einer staatlichen Datensammlung gespeichert waren. Der Fall zeigt eindrücklich, welche Probleme derartige Eintragungen in Register schon vor fast 40 Jahren verursacht haben. Und er lehrt uns, dass es bereits seit vielen Jahren politische und gesellschaftliche Auseinandersetzungen über die behördliche Erfassung von Menschen gibt, die als psychisch erkrankt gelten. Die Diskussion reicht weit zurück bis in die 1970er-Jahre. Doch der Blick in die Vergangenheit zeigt uns, was damals anders war, und wirft die Frage auf, warum wir heute die Lehren aus dieser Geschichte vergessen zu haben scheinen.
An Fahrt gewann die gegenwärtige Diskussion mit der Forderung von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vor etwa einem Jahr, im Dezember 2024. „Ich meine, wir haben große Raster angelegt für Rechtsextremisten, für Islamisten, aber offenkundig nicht für psychisch kranke Gewalttäter“, sagte Linnemann im Interview mit dem Deutschlandfunk. „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten.“
Auf der Suche nach einer ErklärungLinnemanns Forderung nach einer staatlichen Datensammlung vorausgegangen war ein Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, bei dem sechs Menschen starben und mehr als 300 weitere verletzt wurden. Der Täter in Magdeburg war nicht die einzige Person, die in jüngster Vergangenheit Gewalttaten verübt hat und bei der schnell über eine psychische Erkrankung spekuliert und berichtet wurde. Die Taten sind uns unter den Namen der Orte bekannt, an denen sie passierten: Magdeburg, Mannheim, Aschaffenburg, Hamburg sind vier davon.
Im Anschluss suchten viele nach Erklärungen und nach Wegen, solche schrecklichen Ereignisse zu verhindern. Linnemann und andere aber richteten erheblichen Schaden an, indem sie psychische Erkrankungen und Gewalt in einen bis zur Unkenntlichkeit entstellten Zusammenhang setzten. Denn klar ist: Erfasst hätte den Täter Taleb A. ein Register für Gewalttäter mit psychischen Erkrankungen nicht. Denn obwohl sich schnell nach der Tat wegen seiner Äußerungen auf Social-Media-Plattformen und zahlreichen Kontaktversuchen zu verschiedenen Behörden Mutmaßungen zu seiner psychischen Verfassung verbreiteten: Eine psychiatrische Diagnose lag bei A., der selbst als Psychiater gearbeitet hatte, offenbar nicht vor. Bei verschiedenen Behörden war er dennoch aufgefallen, es hatte Gefährderansprachen gegeben, A. war wegen der Androhung von Straftaten verurteilt worden. Im „Raster“, wie Linnemann es nannte, war A. also offenbar längst gewesen. Verhindern konnte das seine Tat damals nicht.
Die ursprünglich von Linnemann verbreitete Registeridee schien nach einem Aufschrei von Psychiatrieerfahrenen und medizinischen Fachleuten aber zunächst vom Tisch. Fast wie bei der vorangegangenen Registerdiskussion aus dem Jahr 2018 in Bayern, als die CSU-Landesregierung das dortige Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz reformierte. Ursprünglich sollte in diesem Zug eine sogenannte Unterbringungsdatei eingeführt werden.
Brigitte Richter engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen mit psychischen Belastungen. - Alle Rechte vorbehalten privat„Wir sind da komplett an die Decke gegangen“, erzählt Brigitte Richter heute im Rückblick. „Die wollten ein Register einführen, in dem Zwangseinweisungen eingetragen sind, auf die Behörden wie die Polizei dann fünf Jahre lang hätten zugreifen können.“ Als Ziel dieser Zwangseinweisungen schrieb die Landesregierung ins Gesetz: „Ziel der Unterbringung ist die Gefahrenabwehr.“ Erst danach, als „weiteres Ziel“, stand die Besserung des Zustandes der Eingewiesenen.
„Die Grundidee ist noch nicht überwunden“Richter, die heute 76 Jahre alt ist, hat selbst seit mehr als einem halben Jahrhundert Psychiatrieerfahrungen gemacht. Seit vielen Jahren engagiert sie sich unter anderem im Verein Pandora für die Selbsthilfe von Menschen mit psychischen Problemen und seelischen Belastungen. Sie stellt sich hartnäckig Missständen entgegen. „Druck erzeugt Gegendruck“, nennt Richter das. Bei der Reform des bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes vor acht Jahren hat das nach vielfältigen Protesten offenbar geklappt. Die Paragrafen zur „Unterbringungsdatei“ wurden aus dem Entwurf gestrichen. „Man muss deutlich sein und protestieren, aber konstruktiv bleiben“, rät Richter und fügt lachend hinzu: „Das nennt man dann, glaube ich, Diplomatie.“
Auch heute scheint die Forderung nach einem Register wieder vom Tisch – zumindest das Wort taucht in der öffentlichen Debatte nur noch selten auf. Doch etwas ist anders als damals in Bayern. „Es ist gut, dass niemand mehr von Registern spricht“, sagt Dr. Kirsten Kappert-Gonther. Die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete für die Grünen und deren Obfrau im Gesundheitsausschuss. Man habe eine Sensibilität dafür entwickelt, dass Register etwas Schädliches wären. „Aber die Grundidee hinter den Registern“, schränkt Kappert-Gonther den Optimismus ein, „die ist leider noch nicht überwunden“.
Während Politiker:innen also mittlerweile den Register-Begriff meiden, suchen sie nach anderen Wegen, um Daten über psychisch erkrankte Menschen für Behörden zugänglich zu machen. Die Konferenz der Gesundheitsminister:innen hat im vergangenen Sommer beschlossen, dass rechtliche Rahmenbedingungen sowie erforderliche Anpassungen und Verantwortlichkeiten geprüft werden sollen, etwa um Gesundheitsdaten und Erkenntnisse der Gefahrenabwehrbehörden auszutauschen. Auch die Innenministerkonferenz berät zu dem Thema, das Schlagwort dafür heißt „integriertes Risikomanagement“. Dabei gehe es darum, „dass den Sicherheitsbehörden die für sie relevanten Informationen der Gesundheitsbehörden“ zugänglich gemacht werden, heißt es in einem Beschluss aus dem Juni 2025. Es müsse bei relevanten Hinweisen eine „gemeinsame Risikobewertung“ erfolgen.
Länder, die Tatsachen schaffenWährend eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ weiter an dem Thema arbeitet, schaffen einige Länder beim Datenaustausch bereits Tatsachen. Es lassen sich dabei zwei Grundrichtungen beobachten.
Hessen beispielsweise verabschiedete im vergangenen Dezember ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Das verpflichtet Ärzt:innen, entlassene Patient:innen an die Polizei zu melden, wenn diese zuvor wegen befürchteter Fremdgefährdung zwangseingewiesen worden waren und sie „in absehbarer Zeit ohne ärztliche Weiterbehandlung“ wieder zu einer Gefahr werden könnten. Niedersachsen schlägt einen ähnlichen Weg ein, das entsprechende Gesetz wird bald im Landtag debattiert.
Hamburg hingegen setzt statt verpflichtender Meldung und Datenaustausch vor allem auf anlassbezogenes Handeln. Grundgedanke im Modell der Hansestadt ist, dass die Innen-, Sozial- und Justizbehörden jeweils eine Fallkonferenz einleiten können, um über mögliche Hilfen und Konsequenzen für eine Person zu beraten. Und zwar immer dann, wenn sie einen Handlungsbedarf sehen, der ihre eigenen Kompetenzen und Kapazitäten überschreitet. Eine Mitarbeitende der Hamburgischen Sozialbehörde berichtete auf einem Kongress für Psychiatrie und Psychotherapie im November 2025 davon, dass so seit Start des Systems im August 2025 über insgesamt drei Personen gesprochen worden sei.
All diese Regelungen gelten jedoch allein im einzelnen Bundesland. Daher hat Niedersachsen eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, der die Länderkammer am 30. Januar zustimmte. „Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch“ lautet der Titel der Entschließung. Der Bundesrat fordert darin von der Bundesregierung, „insbesondere den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen“ und Gesetze anzupassen. „Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden“ sollen bundesweit besser vernetzt werden, „um Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen“.
Die Entschließung ähnelt dem Tenor der Innenministerkonferenz, auch wenn für den niedersächsischen Vorstoß insbesondere das Gesundheits- und Sozialministerium des Landes zuständig war.
Neben dem Datenaustausch fordert der Bundesrat eine bessere „medizinische und rehabilitative Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen“. Auch der niedersächsische Gesetzentwurf spart das Thema Hilfe nicht aus und will erreichen, dass etwa sozialpsychiatrische Dienste rund um die Uhr erreichbar sein sollen. Selbst den Namen des Gesetzes passte die Landesregierung nach einer Verbändeanhörung an: „Die Terminologie wurde – in Einklang mit vergleichbaren Gesetzen der anderen Bundesländer – zu NPsychKHG geändert. H steht für Hilfen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Ein Gesundheitsthema wird zum Sicherheitsproblem gemachtDoch das kann nicht verbergen, dass es im Mittelpunkt der Entwürfe um etwas anderes geht: um „Gefahrenabwehr“. Und so wird die Frage nach psychischer Verfassung sowohl in Gesetzen als auch in der öffentlichen Wahrnehmung immer mehr von einem Gesundheits- zu einem Sicherheitsthema gemacht.
Georg Schomerus forscht zu Stigmata. - Alle Rechte vorbehalten Stefan Straube, Universitätsklinikum Leipzig„Das ist mittlerweile eine ganz andere Diskussion als damals 2018 zu dem Gesetz in Bayern“, sagt Prof. Dr. Georg Schomerus zu den Register- und Datenspeicherungsdiskussionen der letzten Monate. Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Leipzig erforscht seit vielen Jahren die Einstellung in der Bevölkerung zu psychischen Erkrankungen. Eine der Ursachen für die Diskussionsverschiebung sieht er darin, dass sich „die politische Landschaft“ verändert habe. Der rechte Rand erstarke, autoritäre Werte seien wieder in Mode, Gesetzgebung und Gesellschaft formten sich gegenseitig. „Die gesellschaftliche Stimmung treibt die Gesetzgebung“, so Schomerus. „Gleichzeitig schafft die Gesetzgebung Realitäten, die dann Normalität werden und die Stimmung beeinflussen.“
Diese Entwicklung betrachtet auch die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen mit Sorge. Als Ärztin sei sie in Zeiten der Psychiatriereform-Bewegung sozialisiert worden, erzählt die Parlamentarierin, die sich auch als Vorsitzende des Vereins „Aktion Psychische Kranke“ engagiert. „Viele Jahre lang hat sich der Diskurs um psychische Erkrankungen langsam, aber stetig geöffnet und vermenschlicht“, sagt sie. Es sei gesellschaftlicher Konsens gewesen, so Kappert-Gonther, dass man Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nicht wegsperren sollte.
50 Jahre nach einem Meilenstein der PsychiatriereformDass sich diese Überzeugung durchsetzte, daran hatte die Psychiatrie-Enquete aus den 1970er-Jahren einen wichtigen Anteil. Sie gilt bis heute als Meilenstein der Psychiatrie-Entwicklung in der Nachkriegsgeschichte. Während die Nationalsozialisten an der Macht waren, haben sie systematisch Menschen vernichtet, die als psychisch krank galten. Sie ermordeten sie, viele kamen durch Medikamente und Hunger zu Tode. Hunderttausende wurden zwangssterilisiert. Doch nach den Verbrechen der Nazi-Zeit brauchte es noch lange, bis die Psychiatrie sich grundlegend reformierte.
„In den Chefetagen saßen dieselben Männer wie zuvor – Männer, die Teil eines menschenverachtenden Systems gewesen waren“, sagte Kappert-Gonther in einer Rede, 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und 50 Jahre nach dem Abschlussbericht der Psychiatrie-Enquete. „Der Geist des Sozialdarwinismus lebte fort.“ Psychiater, die im Nationalsozialismus Täter waren, wurden noch im Nachkriegsdeutschland der 60er als Sachverständige in den Bundestagsausschuss für Wiedergutmachung berufen und rechtfertigen dort ihre Taten, sodass etwa Zwangssterilisierte keine Entschädigungszahlungen bekamen.
1971 setzte die Bundesregierung dann im Auftrag des Bundestages eine Sachverständigen-Kommission ein, die Psychiatrie-Enquete. Sie sollte Vorschläge für eine Reform der psychiatrischen Versorgung in Deutschland erarbeiten. Die Zustände in den Kliniken waren bis dahin vielerorts menschenunwürdig. Im Mittelpunkt standen nicht Therapieangebote, sondern Verwahrung. Patient:innen verbrachten oftmals viele Jahre von jeglicher sozialer Teilhabe ausgeschlossen in überfüllten Groß-Anstalten, einer Bettenburg gleich. Fast die Hälfte aller Patient:innen in psychiatrischen Kliniken war dort 1973 mehr als fünf Jahre in Behandlung, fast ein Drittel länger als zehn. Es fehlte an Pflege, Sozialarbeiter:innen und psychologischen Fachkräften. So sollte es nicht weitergehen.
Die Enquete-Kommission legte 1975 ihren Abschlussbericht vor. Im Mittelpunkt stand ein Wandel – von der ewigen Hospitalisierung und Aufbewahrung fernab der Mehrheitsgesellschaft hin zu einer ambulanten und gemeindenahen Versorgung. Von den geschlossenen Unterbringungen in Großanstalten zu kleinen und offenen Stationen. Körperlich und psychisch Kranke sollten gleichgestellt sein.
Datenschutz für die PsycheWeniger bekannt, aber ebenso deutlich waren die Äußerungen derselben Enquete-Kommission zum Umgang mit Daten über psychisch erkrankte Personen. In ihrem Abschlussbericht fordern die Sachverständigen „ausreichende Sicherungen gegen eine unbefugte Verwertung personenbezogener Daten“ und schreiben: „Das Datenschutzbedürfnis des psychisch Kranken und Behinderten ist gegenüber dem somatisch Kranken differenzierter und weiterreichend.“ Das begründen sie etwa mit dem großen Personenkreis, der in die oft „langfristige Behandlung und Rehabilitation“ involviert ist. Dadurch würden viele zu „Geheimnisträgern“, aber: „Die Möglichkeit des unbegrenzten Zugriffs aller dieser ‚Geheimnisträger‘ zu allen Daten des Kranken dürfte wohl kaum zu verantworten sein.“
Die Kritik der Psychiatrie-Enquete richtet sich auch gegen Vorschriften zum Bundeszentralregister. Also gegen jene Datensammlung, die für den Mann vom Anfang dieses Textes in den 80er-Jahren zum Problem wurde.
Ursprünglich standen in diesem Bundeszentralregister noch mehr Daten als heute, die einen Hinweis auf die psychische Verfassung einer Person geben. Laut der ersten Fassung, die 1971 Gesetz wurde, waren auch Zwangsunterbringungen Teil des Registers. Ebenso sollte dort vermerkt werden, wenn „jemand auf Grund landesrechtlicher Vorschriften wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Rauschgift- oder Alkoholsucht in eine geschlossene Anstalt endgültig eingewiesen wird“. Das Bundeszentralregister wurde damals neu errichtet. Es sollte die vielen einzelnen Strafregister der Bundesrepublik zusammenführen, die zuvor über verschiedene Staatsanwaltschaften verstreut waren. Im Kapitel „Registrierung psychisch Kranker“ des Enquete-Abschlussberichts schreiben die Sachverständigen:
Um so überraschender ist es, daß das BZRG [Bundeszentralregistergesetz], bei aller Liberalität im übrigen, jedenfalls in einem wesentlichen Punkt ein zentrales Problem des Gesamtkomplexes, nämlich die Gleichstellung von psychisch Kranken mit anderen Kranken, die heute weitgehend anerkannt und in zahlreichen Gesetzen oder Gesetzentwürfen ausdrücklich verankert ist, gründlich verkannte oder doch mißachtete.
Kein Grund für einen RegistereintragEine solche Registrierpflicht für psychisch Kranke, die nach Landesrecht zwangsuntergebracht sind, könne nicht hingenommen werden. Sie nehmen an, dass „ein gesetzgeberischer Irrtum hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen vorliegt, die das Bedürfnis für die Registrierung begründen sollen“. Eine pauschale Registrierung brauche es nicht, denn, so schreibt die Enquete:
Die meisten Zwangseingewiesenen sind keineswegs gefährlicher als die 80 oder 90 Prozent anderer Krankenhauspatienten oder als zahllose Bürger, die in Freiheit leben.
Schon Anfang der 70er-Jahre schrieb der Psychiater und Psychiatriehistoriker Klaus Dörner, der als einer der Wegbereiter der Psychiatriebewegung gilt, zu den Protesten gegen das Bundeszentralregistergesetz von 1971, dass man „feststellen wird, daß solange keine fortschrittlich veränderten Gesetze zustandegebracht werden, so lange die zugrundeliegenden gesellschaftlichen Verhältnisse nicht fortschrittlich verändert sind.“ Und er schließt mit einem Satz, der heute, rund fünfzig Jahre später, an Gültigkeit nicht verloren hat: „Und was Fortschritt ist, ist wenigstens in diesem Fall klar.“
Wir sehen hier, dass es bereits damals eine Auseinandersetzung mit der vermeintlichen Gefährlichkeit von Personen gab, die als psychisch krank eingestuft wurden. Dass man schon damals davon ausging, dass ein einfacher Zusammenhang weder existiert noch hilfreich ist.
Mit dem Abschlussbericht der Sachverständigen der Psychiatrie-Enquete bekam diese Haltung noch mehr Gewicht. Und 1976, ein Jahr nach der Kritik im Abschlussbericht der Psychiatrie-Enquete, strich die Bundesregierung dann den Paragrafen, der Einweisungen nach Landesrecht in die Datensammlung holte – ersatzlos. Dem Arzt vom Anfang indes half das ein Jahrzehnt später nicht, denn die Schuldunfähigkeitsvermerke blieben und sind weiter ein Teil des Bundeszentralregisters.
Wie der Fall des Arztes letztlich ausgegangen ist und ob er am Ende doch noch eine Approbation bekam, lässt sich heute nicht mehr ohne weiteres rekonstruieren. Was sich aber nachvollziehen lässt, ist die Entrüstung, die auf die Veröffentlichung der Vorfälle folgte. Zahlreiche Medien, von der taz bis zur Offenbach-Post, berichteten kritisch über die Datenspeicherung, die ohne das Wissen des Betroffenen erfolgt war. Die Reaktionen zeigen, dass es zwölf Jahre nach dem Enquete-Abschlussbericht eine hohe Sensibilität gegenüber der Erfassung vermeintlich psychisch Erkrankter gab.
Nur wenige dieser Zeitzeugnisse sind digital verfügbar. Doch sie sind im Rahmen einer Präsenzbibliothek im „Berliner Archiv für Sozialpsychiatrie“ zugänglich, wo engagierte Menschen ehrenamtlich Literatur, Dokumente und Medien über die Entwicklung der Sozial- und Gemeindepsychiatrie in Deutschland sammeln und archivieren.
Der Justizminister hört zuIn dem Archiv lässt sich nachvollziehen, wie die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) sich des Themas annahm. Seit den 1970er-Jahren bis heute setzt sich die DGSP für eine personen- und bedürfniszentrierte soziale psychiatrische Versorgung ein. Sie versuchte damals herauszufinden, wie viele Personen von einer ähnlichen Speicherung betroffen sind, und wandte sich dafür an den Generalbundesanwalt, der für das Bundeszentralregister zuständig war.
Der Generalbundesanwalt teilte mit, dass im Bundeszentralregister 72.110 Personen eingetragen seien, bei denen die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt hatte. Bei 1.901 Personen sei ein Eintrag nach einer Einstellung vor Gericht erfolgt.
Die DGSP kritisierte das und vermutete, dass für viele der Eintragungen lediglich die Einschätzung eines Gesundheitsamtes maßgeblich gewesen sei, ohne dass ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten vorliege.
„Es ist einfach unerträglich, dass im Bundeszentralregister ein Leben lang das Etikett ’schuldunfähig‘ gespeichert wird – und der Betroffene weiß nicht einmal etwas davon“, sagte damals DGSP-Sprecher Josef Schädle. Das sei ein „unverantwortlicher Schlag“ gegen Rehabilitationsbemühungen für psychisch erkrankte Menschen.
Auch an den damaligen Justizminister Hans Engelhard von der FDP wandte sich die DGSP. Der verteidigte zwar die Speicherung und verwies in einem Antwortschreiben an die DGSP darauf, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte laufend Kontrollen zum Register durchführe. Dabei habe er „ein erfreulich hohes Niveau des Datenschutzes“ beim Generalbundesanwalt festgestellt. Gleichzeitig verspricht der Justizminister aber, das Problem der Benachrichtigungen in eine angestrebte Novellierung des Bundeszentralregistergesetzes aufzunehmen.
Heute sind diese Benachrichtigungen im Bundeszentralregistergesetz fest vorgeschrieben. Auch die Hürden für einen Eintrag zur Schuldunfähigkeit sind gestiegen und setzen mittlerweile ein medizinisches Sachverständigengutachten voraus.
Entmündigung im MelderegisterRund zehn Jahre vor der Diskussion über Schuldunfähigkeitseinträge wurde bereits über ein anderes Register diskutiert, in dem ursprünglich jede Menge sensible Daten landen sollten. In einem Gesetzentwurf aus dem Jahr 1977 war geplant, bestimmte Zwangsunterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern im Melderegister zu speichern, genau wie Informationen über „Pflegschaft“, „vorläufige Vormundschaft“ und „Entmündigung“. Das führte zu Protesten, die Schwäbische Zeitung titelte: „Das neue Bundesmeldegesetz diskriminiert psychisch Kranke auf unerträgliche Weise“.
Neben Daten über Einweisungen und Vormundschaften sollten laut dem damaligen Entwurf des FDP-Innenministers Werner Maihofer Dutzende weitere private Informationen im Melderegister gespeichert werden, darunter Scheidungsgründe und Lohnsteuerinformationen. „Gläserner Mensch“ titelte der Spiegel dazu im Februar 1978 und vergleicht es mit den „Orwellschen Schreckensvisionen von 1984“, die Angst vor einem Personenkennzeichen ging um.
Das Maihofersche Meldegesetz war eine Reaktion auf die Versuche, mit Anschlägen und Entführungen durch die Rote Armee Fraktion umzugehen. Die Eintragungen über Unterbringungen und Entmündigungen dienten jedoch einem anderen Zweck: Die betroffenen Personen waren vom Wahlrecht ausgeschlossen und sollten dementsprechend etwa beim Versand von Wahlbenachrichtigungen erkannt werden. Der Ausschluss von Wahlen ist diskriminierend, weil er von politischer Teilhabe ausschließt, und endete für betreute und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Menschen erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2019.
Die geplante Aufnahme von Unterbringungen und anderem in das Melderegister alarmierte in den 70ern die Saarländische Gesellschaft für Soziale Psychiatrie. „Durch die Nähe der stationären Behandlung zu amtlichen Bereich, zur staatlichen Kontrolle, entstehen Angst und wieder mehr Vorurteile gegen die psychiatrische Behandlung“, schreibt sie April 1978 in einer öffentlichen Stellungnahme. Das habe zur Folge, dass „die Patienten sich von Nicht-Fachleuten behandeln lassen oder zu spät in Behandlung kommen“.
Die Kritik von vor 50 Jahren bleibt aktuellDer saarländische Verband weist auch darauf hin, dass dies die Gleichstellung psychisch Kranker mit körperlich Kranken, die noch von der Enquete als zentrale Forderung formuliert worden war, „gesetzlich verhindert“: „Vorurteile gegenüber dieser Gruppe, die sowohl krankmachend als auch krankheitserhaltend wirken, werden deshalb leichter aufgebaut und verstärkt.“ Die DGSP veröffentlichte ebenfalls eine Stellungnahme und warnte davor, dass durch die Registrierung das Vertrauensverhältnis zwischen Patient:innen und Ärzt:innen „erschüttert“ werde: „Die Chancen der Rehabilitation verschlechtern sich, denn außerhalb des Krankenhauses bleibt die Tatsache behördlich feststellbarer psychischer Auffälligkeit.“
Die Bundesregierung zog Maihofers Vorschlag zurück, kurz darauf legte der sein Amt als Innenminister nieder – jedoch vor allem wegen des polizeilichen Fahndungsversagens bei der Entführung von Hanns Martin Schleyer durch die RAF, der letztlich ermordet wurde. Maihofers Parteikollege und Nachfolger, der Bürgerrechtler Gerhart Baum, ging einen anderen Weg, nachdem er seine Meinung aus seiner Zeit als parlamentarischer Staatssekretär geändert hatte. In Baums Amtszeit trat 1980 erstmals ein Melderechtsrahmengesetz in Kraft, ohne jegliche Speicherung von Betreuungen oder Einweisungen.
Die Kritik der Fachleute von damals ähnelt derjenigen an den heutigen Plänen zu Registern, Datenspeicherung und -austausch. Doch damals, so wirkt es rückwirkend betrachtet, haben die verantwortlichen Politiker:innen auf Mahnungen von Fachleuten gehört. Neue Gesetze, um Daten über Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose in Behörden zu sammeln und zusammenzuführen, waren in den darauffolgenden Jahrzehnten keine ernstgenommene Forderung mehr.
Ein gesellschaftlicher Konsens bröckeltDie Gleichstellung von körperlich und psychisch Erkrankten und der Abbau von Stigmatisierung waren nach der Enquete in den 70ern ein gemeinsames Ziel, wenngleich es bis heute nicht vollständig erreicht worden ist. Menschenrechtliche Kritik an der Psychiatrie bleibt zahlreich: zu viel Zwang, zu wenig Autonomie sind häufige Vorwürfe.
Kirsten Kappert-Gonther ist Bundestagsabgeordnete und Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. - CC-BY-SA 4.0 Rafael P. D. SuppmannDennoch: „Es hat viele Jahrzehnte diesen gesellschaftlichen Konsens gegeben, dass man mehr Teilhabe und weniger Stigmatisierung wollte“, sagt Kappert-Gonther, die selbst an Reformen in Kliniken mitgearbeitet hatte.
Doch heute, so Kappert-Gonther, erlebe man einen Backlash. Das gesellschaftliche Klima bewege sich in Richtung „Us and them, wir und die“, Menschen distanzieren sich von denen, die sie als „anders“ wahrnehmen. Es fällt ihr nicht schwer, jede Menge Ereignisse aufzuzählen, die das befeuern: „Es kam die Corona-Pandemie, dazu die Klimakrise, Kriege und eine zunehmende Faschisierung“, deren vorläufigen Höhepunkt sie im Agieren von Donald Trump sieht. All das bringe auch eine zunehmende Aggressivität mit sich, die sich etwa in einer steigenden Anzahl registrierter Gewalttaten widerzuspiegeln scheint.
„Psychische Erkrankungen werden heute schneller mit Kriminalität in Verbindung gebracht“, sagt die Abgeordnete. Das sei aber nicht alles: „Gewalt und Kriminalität werden psychopathologisiert.“ Damit meint Kappert-Gonther, dass gesellschaftliche Problemlagen wie zunehmende Aggressivität vorrangig mit psychischen Problemen begründet und andere Ursachen dabei ausgeblendet würden. „Dabei gibt es keine Erkrankung, die direkt zur Kriminalität führt.“
Gegen Aggressivität hilft keine Psychiatrie alleinTatsächlich geht von psychisch Erkrankten in der Regel kein höheres Gewaltrisiko aus als von Menschen ohne eine entsprechende Diagnose. Und wenn eine psychisch erkrankte Person eine Gewalttat begeht, besteht längst nicht in jedem Fall ein Zusammenhang. Menschen mit psychischen Erkrankungen begehen Straftaten in den meisten Fällen nicht ursächlich, weil sie erkrankt sind.
Untersuchungen zeigen allerdings auch: Bestimmte Faktoren können zu einer höheren Gewaltneigung führen, etwa wenn eine Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen steht. Oder wenn Menschen Psychosen erleben, insbesondere wenn sie keinen Zugang zu angemessener Behandlung haben. Zu diesen Faktoren kommen jedoch viele weitere Risikoindikatoren hinzu, die zunächst nichts mit einer psychiatrischen Diagnose zu tun haben, etwa soziale Isolation, männliches Geschlecht oder Wohnungslosigkeit. Für Kappert-Gonther bedeutet das: „Wir können das Gewaltproblem in der Gesellschaft nicht innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems lösen.“ Sie fordert eine „seelenfreundliche Politik“, die das angeht, was Menschen belastet – von der Klimakrise bis zur Wohnungsnot.
Der Psychiater Schomerus kritisiert ebenfalls, wie sich die Diskussion um psychische Erkrankungen verschiebt. Er sagt aber gleichzeitig: „Es sollte kein Tabu geben, über Gewalt im Zusammenhang mit psychischer Krankheit zu sprechen. Man muss das sogar tun, es dann aber auch einordnen.“ Dies schließe ein, auch auf alle andere Umstände hinzuweisen, die Gewalt begünstigen können, und keine schnelle monokausale Zuweisung vorzunehmen.
„Wenn man wohnungslos ist, hat man weniger Zugang zu medizinischer Unterstützung und hält sich fast rund um die Uhr im öffentlichen Raum auf“, führt Schomerus ein Beispiel an. „Wenn man dann zusätzlich eine schwere psychische Krankheit hat, steigt natürlich die Gefahr für Zwischenfälle, wie dass man mit jemandem aneinandergerät oder dass es zu Konflikten kommt. In einem anderen Kontext wäre das aber gar nicht passiert.“
Das Stigma wächst wiederUm eine zielführende Diskussion über Gewalt und ihre Ursachen zu führen, müsse man also herausfinden, wo die Probleme lagen, die zu einer Eskalation geführt haben, sei es bei einer Behandlung oder sozialen Rahmenbedingungen. „Es ist nicht hilfreich, sich nur auf einen dieser Faktoren wie psychische Erkrankungen zu fokussieren und so zu tun, als würde der allein ein Gewaltrisiko erklären“, sagt Schomerus. „Es ist aber genauso wenig sinnvoll, bestimmte Faktoren auszublenden.“
Neben seiner Tätigkeit als Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie hat sich Schomerus der Stigmaforschung gewidmet. In Langzeitstudien untersucht er gemeinsam mit Kolleg:innen die Haltung der Bevölkerung zu psychischen Erkrankungen seit den 1990er-Jahren. „Wir sehen, dass es Krankheitsbilder gibt, die uns näherrücken und über die auch gesprochen werden kann“, sagt der Forscher. Beispiele dafür seien Depressivität, Ängstlichkeit oder Aufmerksamkeitsstörungen. „Diese Dinge haben in unserer Zeit mittlerweile einen Platz, man kann darüber besser reden als noch vor zwanzig Jahren. Das Stigma ist zwar nicht verschwunden, aber es hat nachgelassen.“
Größer wird die Ausgrenzung jedoch insbesondere bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen wie einer Schizophrenie. „Das beobachten wir besonders bei Krankheiten, die das Umfeld herausfordern, weil sie unerklärlich sind oder bedrohlich erscheinen“, sagt Schomerus. „Wir können feststellen, dass das Bedürfnis nach Distanz zu Menschen mit diesen Krankheiten zunimmt.“ Das heißt: Menschen lehnen es in den vergangenen dreißig Jahren stärker ab, etwa mit einer an Schizophrenie erkrankten Person zusammenzuarbeiten oder sie Freund:innen vorzustellen.
„Die Angst wird man nicht abschaffen können“Diese Distanzierung zeige sich auch darin, wie und wie häufig über entsprechende Krankheiten geschrieben wird. Über Schizophrenie werde generell deutlich weniger berichtet als über etwa Depressionen. Gleichzeitig habe aber die Berichterstattung über negative Stereotype zugenommen. So werde immer häufiger über Zusammenhänge von Schizophrenie und Gewalttätigkeit geschrieben statt über die Teilhabe von Menschen mit dieser Diagnose. Um der zunehmenden Ausgrenzung entgegenzutreten, helfe es, betroffene Personen sichtbar zu machen, glaubt Schomerus. „Wir dürfen nicht über die Leute sprechen, sondern müssen mit ihnen reden.“ Ihm ist es wichtig, dass psychische Krankheiten nicht nur in akuten Extremsituationen dargestellt werden, sondern auch in Zusammenhang mit Teilhabe oder überwundenen Krisen.
„Die Angst der Menschen wird man nicht abschaffen können“, sagt Brigitte Richter. „Menschen mit Psychosen machen eben Dinge, die andere nicht begreifen. Sie verhalten sich für Außenstehende ziemlich komisch.“ Dass das Menschen teilweise erschreckt, verwundert sie nicht. „Es ist nun mal schwer zu erklären, dass da jemand in einer vollen Bahn die Notbremse zieht, weil er wähnt, dass der Waggon voller Vampire ist.“ Dass ein solches Verhalten Menschen irritieren kann, erlebt sie ebenso bei sich, wenn sie mit Personen in akuten Phasen zu tun hat. Auch wenn sie, wie sie erzählt, selbst „mindestens acht Mal psychotisch“ war.
Krisen seien aber in der Regel nicht der Dauerzustand, betont Richter. Und man merkt ihr an, dass sie von der immer wiederkehrenden Diskussion über Gewalt und vermeintliche Gefährlichkeit in der langen Zeit ihres Engagements eigentlich genug hat. „Wenn wir immer nur über psychische Erkrankungen und Gewalt reden, bleibt das hängen“, sagt sie. „Selbst wenn wir sagen, dass psychische Erkrankungen und Gewalt erst mal nichts miteinander zu tun haben. Was dann im Kopf bleibt, ist der Zusammenhang: Gewalt, psychisch krank, Gewalt, psychisch krank.“ Da bleibe immer was hängen, egal wie sehr man sich um Differenzierung bemüht.
Nicht einfach, aber engagiert bleiben„Wir sind auch Menschen mit Selbstverantwortung, sogar öfter als dass wir akute Krankheitsphasen haben“, sagt sie. Und trotzdem würden Berichte über Menschen mit Diagnosen oft auf genau diese Zeiten verkürzt. Richter wünscht sich, dass man auch „diese positive Seite betonen würde, dann wäre uns als Betroffenen mehr geholfen“. Sie meint damit, dass Menschen mit psychischen Belastungen ernst genommen und nicht auf ihre Krisen reduziert werden. „Ich wünsche mir, dass wir als Menschen gesehen werden, die eben auch ihre Macken haben. Und gegen manche dieser Macken kann man ja sogar was tun“, sagt Richter.
In einer Klinik war Richter zum ersten Mal im Jahr 1975. Sie bezeichnet sich deshalb auch als „Zeitzeugin“ der Psychiatrie-Enquete. Über viele Jahre hat sie die Entwicklung der psychiatrischen Versorgung selbst miterlebt und letztlich selbst daran teilgehabt. Sie machte eine Ausbildung zur Ergotherapeutin und arbeitete jahrelang selbst auf psychiatrischen Stationen. Schon lange ging sie im beruflichen Kontext offen mit ihrer eigenen Psychiatrieerfahrung um, obwohl sie das zu Beginn fast den Ausbildungsplatz gekostet hätte. „Ich stehe dazu. Basta. Da bin ich radikal“, sagt Richter heute. „Ich nehme das Stigma an und habe damit auch gute Erfahrungen gemacht.“
Für ihr Engagement bekam Richter im Jahr 2023 sogar das Bundesverdienstkreuz. Ein solches Engagement für Menschen, die in unserer Gesellschaft eine psychische Belastung erleben, wird es weiterhin brauchen – ob als medizinische Fachperson, Psychiatrieerfahrene oder Nachbarin. Gerade weil der Kampf für eine menschenrechtsorientierte Versorgung in den zurückliegenden Jahrzehnten vorangekommen ist, liegt es an allen zu verhindern, dass diese Entwicklung wieder rückwärts läuft.
Bald soll Richter einen Ehrenbrief des Bezirks bekommen, in dem sie lebt. „Sie sind zwar nicht einfach, aber engagiert“, habe der Bezirkstagspräsident zu ihr gesagt, als er ihr die Botschaft überbrachte. Schon in ihren Arbeitszeugnissen habe gestanden, dass sie beharrlich sei, erinnert sich Richter. Für sie ist das ein großes Kompliment und sie verspricht in einem Text für das Infoblatt Psychiatrie: „Ich werde auf jeden Fall nicht einfach, aber engagiert bleiben – so lange ich das noch kann.“
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Internet-Dienste dürfen die Kommunikation ihrer Nutzer scannen, obwohl das eigentlich verboten ist. Die EU-Gesetzgeber wollen eine vorübergehende Ausnahme der Datenschutzrichtlinie zum zweiten Mal verlängern. Grundrechts-Eingriffe müssen verhältnismäßig sein, aber niemand kann die Verhältnismäßigkeit belegen.
Stimmt Chatkontrolle zähneknirschend zu: SPD-Abgeordnete Birgit Sippel. – Alle Rechte vorbehalten Europäisches ParlamentDie EU-Institutionen wollen Internet-Diensten weiterhin erlauben, die Kommunikation ihrer Nutzer freiwillig zu scannen, um sexuellen Missbrauch von Kindern zu suchen.
Das ist eigentlich verboten. Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation von 2002 schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation. Ein Artikel verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer.
Seit 2021 gibt es eine „vorübergehende Ausnahme“ der Vertraulichkeit der Kommunikation. Eine Verordnung erlaubt Internet-Diensten, die Kommunikation ihrer Nutzer zu scannen, um sexuellen Missbrauch von Kindern zu bekämpfen. Diese Übergangsverordnung war eigentlich auf drei Jahre befristet. Im April 2024 wurde die Ausnahme um zwei Jahre verlängert.
Jetzt soll die Ausnahmeregelung zum zweiten Mal verlängert werden. Im Dezember hat die Kommission einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Die EU-Staaten haben den Vorschlag letzte Woche unverändert angenommen. Im EU-Parlament hat die zuständige Berichterstatterin gestern einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt.
Ausnahme eigentlich außergewöhnlichDie deutsche Sozialdemokratin Birgit Sippel hat dem Entwurf ein persönliches Statement beigefügt. Sie kritisiert, dass die Ausnahmeregelung eigentlich „streng befristet und außergewöhnlich“ sein sollte. Die CSA-Verordnung soll die Chatkontrolle dauerhaft regeln. Doch das seit 2022 verhandelte Gesetz ist bis heute nicht fertig. Die EU-Staaten haben erst im November ihre Position beschlossen, jetzt läuft der Trilog.
Die Berichterstatterin will die erneute Verlängerung daher auf ein Jahr begrenzen. Kommission und Rat fordern zwei Jahre. Internet-Dienste sollen ausschließlich nach Hash-Werten von bekanntem „Material über sexuellen Missbrauch von Kindern“ suchen. Kommission und Rat wollen auch unbekanntes Material und Grooming suchen. Ein Erwägungsgrund stellt klar, dass die Chatkontrolle Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht „verbietet, schwächt oder untergräbt“.
Das Parlament kritisiert die Datenbasis, welche die Chatkontrolle begründen soll. Die EU-Kommission hat zwei Berichte zur freiwilligen Chatkontrolle erstellt. Doch die Daten reichen nicht aus, die Frage zu beantworten, ob die Chatkontrolle überhaupt verhältnismäßig ist. Sippel hält fest: „Die Faktenlage reicht nach wie vor nicht aus, um einen breiten Anwendungsbereich zu rechtfertigen.“
Trilog zur dauerhaften ChatkontrolleVertrauliche Kommunikation ist ein Grundrecht. Internet-Dienste dürfen in dieses Grundrecht nur eingreifen, wenn ein Gesetz das vorschreibt. Dieses Gesetz gibt es nicht. Der Eingriff muss notwendig und verhältnismäßig sein. Die Kommission kann die Verhältnismäßigkeit nicht belegen. Das hat auch der Europäische Datenschutzbeauftragte immer wieder kritisiert.
Trotzdem soll die „vorübergehende Ausnahme“ jetzt zum zweiten Mal verlängert werden. Als nächstes verhandelt das EU-Parlament den Entwurf. Im März soll das Parlament die Position beschließen.
Parallel dazu verhandeln die Gesetzgeber die CSA-Verordnung mit der dauerhaften Chatkontrolle. Der Trilog behandelt unter anderem die Frage, ob Anbieter auch gegen ihren Willen zur Chatkontrolle verpflichtet werden können.
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Endloses Scrollen, mehrstündige Screentime und ständiges Öffnen der App: Die EU-Kommission nimmt an, dass TikTok nicht genug macht, um die negativen Effekte seiner Plattform zu beschränken, und verlangt drastische Änderungen.
Zu viel TikTok ist nicht gut, findet die EU-Kommission. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com BoliviaInteligenteDas Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verpflichtet sehr große Plattformen wie die chinesische Video-App TikTok dazu, ihre Risiken zu bewerten und sie zu mindern. Vor zwei Jahren hat die Europäische Kommission ein Verfahren gegen TikTok gestartet, um spezifisch das süchtig machende Design zu analysieren.
Heute hat die Behörde das vorläufige Ergebnis der Untersuchung geteilt: TikTok geht nicht effektiv genug gegen die Risiken vor. Diese Feststellung ist ein Schritt vor einer möglichen Strafe.
Besonders dramatisch bewertet die Kommission die Risiken für die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die ihre TikTok-Nutzung noch nicht so gut selbst steuern könnten. Viele Studien aus verschiedenen europäischen Ländern zeigten die stundenlange TikTok-Nutzung von Minderjährigen, die Öffnung der App etwa 20 Mal am Tag und die Nutzung nach Mitternacht, sagte ein Kommissionsbeamter heute gegenüber Journalist:innen. Allerdings seien auch andere Altersgruppen von der problematischen Nutzung betroffen.
Natürlich hätten Erziehungsberechtigte eine Verantwortung, auf die Social-Media-Nutzung von Kindern zu achten, sagte eine zweite Kommissionsbeamtin. Doch auch Plattformen hätten eine Sorgfaltspflicht.
Tools zur Kontrolle der Bildschirmzeit sind nicht effektiv genugMittlerweile habe TikTok schon Optionen zur Kontrolle der eigenen Nutzungszeit eingeführt, doch diese sind laut der Kommission nicht effektiv genug. Pausen könnten sehr einfach durch die Eingabe des Codes „1234“ weggeklickt werden. Und auch das Tool für Eltern lasse zu wünschen übrig.
Die Kommission verlangt daher Änderungen in drei Bereichen: Erstens sollen Nutzer:innen dazu in der Lage sein, Push-Benachrichtigungen einfacher abzustellen. Ebenso soll das Design der Plattform bezüglich des Scrollings geändert werden. Zweitens soll das Empfehlungssystem von TikTok auch explizite Wünsche der Nutzer:innen anerkennen, anstatt nur implizit durch das Engagement gesteuert zu werden.
Der dritte Aspekt ist vielleicht der gravierendste. Die Kommission wünscht sich strengere Schutzmaßnahmen, darunter verpflichtende Begrenzungen der Bildschirmzeit, verpflichtende Pausen und eine nächtliche Sperre. Das würde bedeuten, dass die App nach einer bestimmten Zeit und zu gewissen Uhrzeiten nicht mehr genutzt werden kann. Diese Maßnahmen würden nicht nur Minderjährige treffen, sondern alle Nutzer:innen.
TikTok war bisher „kooperativ“Diese Änderungen gehen an den Kern des App-Designs, das gibt auch die Kommission zu. Gleichzeitig betonen die Beamten, wie kooperativ TikTok in den letzten zwei Jahren gewesen sei. Sie erinnern daran, dass die neue App „TikTok Lite“ damals in der EU zurückgezogen wurde, nachdem die Kommission vor dem Belohnungssystem warnte. „In unserer Erfahrung können wir durch Diskussionen Fortschritte erzielen“, sagte die Kommissionsbeamte.
TikTok hat nun die Gelegenheit, auf die Vorwürfe zu antworten und das System entsprechend anzupassen. Eine genaue Frist dafür gibt es nicht. Sollte die Kommission nicht mit TikToks Reaktion zufrieden sein, könnte sie im letzten Schritt einen Verstoß feststellen und eine Strafe verhängen. Das geschah im Dezember mit X zum ersten Mal in der Laufbahn des Gesetzes für digitale Dienste.
Wegen ähnlichen Vorwürfen laufen auch Verfahren gegen Facebook und Instagram. Die TikTok-Untersuchung sei lediglich zuerst gekommen und kein Zeichen, dass Plattformen unterschiedlich behandelt würden, sagte ein Kommissionsbeamter auf Nachfrage von Journalist:innen.
Als Teil der Untersuchung zum süchtig machenden Design von TikTok schaut die Kommission auch darauf, wie sicher Minderjährige auf der Plattform sind. Außerdem läuft noch ein paralleles Verfahren gegen TikTok zur Desinformation und Einmischung in Wahlen, welches im Anschluss an die Wahlen in Rumänien eröffnet wurde.
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Stalking, Doxing, geleakte Nacktfotos – digitale Gewalt kann Menschen das Leben zur Hölle machen. Während das Justizministerium ein Gesetz entwirft, haben wir zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was am meisten helfen würde.
Wie lassen sich Betroffene digitaler Gewalt stärken? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Addictive Stock; Bearbeitung: netzpolitik.orgFremde, die Frauen heimlich in der Sauna filmen und die Videos ins Netz stellen. Männer, die das Handy ihrer Freundin verwanzen, um sie jederzeit orten zu können. Organisierte Gruppen, die auf sozialen Medien unliebsame Personen mit Hassnachrichten überziehen. Digitale Gewalt hat viele Facetten. Auf besondere Weise trifft sie Frauen und andere marginalisierte Gruppen.
Das Bundesjustizministerium entwirft derzeit ein „digitales Gewaltschutzgesetz“, wie Ministerin Stefanie Hubig (SPD) in mehreren Interviews angekündigt hat. Erste bekannte Bestandteile des Gesetzes sind demnach „angemessene Strafen für Deepfakes“ sowie zeitweise Sperren für Accounts, „über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden“.
Bereits die vorige Regierung hatte sich an einem Gesetz zu dem Thema versucht. Für dessen Eckpunkte gab es breite Kritik. Nachdem die Ampel-Regierung zerbrochen war, kam nicht mehr heraus als ein unfertiger Entwurf.
In Deutschland befassen sich mehrere zivilgesellschaftliche Akteur*innen mit digitaler Gewalt. Ihre Perspektive basiert teils auf direkter Erfahrung mit Betroffenen. Zuletzt hatten wir vor knapp drei Jahren aufgeschrieben, welche klaffenden Lücken es bei digitaler Gewalt gibt.
Die aktuellen Pläne der Regierung für einen weiteren Anlauf haben wir zum Anlass genommen, die Frage zu erneuern: Was brauchen Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten? Hier fassen wir die Perspektiven von insgesamt acht Organisationen zusammen.
Bevor Polizei oder Justiz überhaupt relevant werden, können Betroffene zunächst bei Beratungsstellen Unterstützung finden. Davon gibt es nicht genug, wie Berater*innen regelmäßig beklagen. „Die Finanzierung für Beratungsstellen von Betroffenen muss langfristig und nachhaltig gewährleistet sein. Die Beratungsstellen brauchen qualifiziertes, gut geschultes Personal“, fasst es die Organisation das Nettz auf Anfrage von netzpolitik.org zusammen. Auch der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordert „ausreichend finanzierte Unterstützungsstrukturen“.
Der Verein Frauenhauskoordinierung schlüsselt das näher auf: Einerseits brauche es mehr Personal, „weil digitale Gewalt neue Herausforderungen mit sich bringt: Es wird mehr Zeit benötigt, um zu den digitalen Dimensionen von Gewalt zu beraten, aber auch mehr Zeit, um sich das nötige Wissen anzueignen“. Weiter brauche es „Expert*innen zum Thema digitale Gewalt in jedem Frauenhaus“ und „regelmäßige Fortbildungen, damit Kenntnisse zu digitaler Gewalt im Beratungsteam aktuell sind“. Dafür brauche es trotz kommender Finanzierung durch den Bund weiter Geld von Ländern und Kommunen.
Fälle von etwa digitalem Stalking und heimlicher technischer Überwachung können viel IT-Expertise benötigen. Hierfür fordert die Initiative Ein Team gegen digitale Gewalt, Fachberatung in Einrichtungen zu verankern. „Die IT-Fachberatung könnte von einer fachkompetenten zivilgesellschaftlichen Organisation aufgebaut, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt und vom Bundesministerium des Innern gefördert werden“, heißt es in einem Forderungspapier von Ende 2024, das „ein Team“ und mehr als 60 weitere Organisationen und Projekte erarbeitet haben. Das Papier „ist nicht weniger aktuell als damals“, schreibt die Initiative heute.
2. Polizei und Justiz sensibilisierenWollen sich Betroffene digitaler Gewalt juristisch wehren, können sie sich nicht immer darauf verlassen, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft sie professionell behandeln. Es brauche „Schulungen für Polizei und Justiz, damit Betroffene ernst genommen werden und schnell Hilfe erhalten“, hält „Ein Team“ fest. Häufig könnten „Polizei und Gerichte mit entsprechenden Beweisen noch nicht umgehen oder erkennen sie nicht an“.
Das Nettz bekräftigt: „Justiz und Polizei brauchen spezialisiertes Personal und verpflichtende themenspezifische Fortbildung für ihre Mitarbeitenden.“ Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert „Grundlagenwissen bei Polizei und Justiz zu digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt“.
Ein konkreter Ansatz aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für digitale Gewalt. So nennt man Justizbehörden, die auf bestimmte Themen spezialisiert sind. Einrichten müssten sie die Länder. Bisher gibt es das zum Beispiel für Geldwäsche oder Bekämpfung sogenannter Kinderpornografie.
3. Vorschriften für Plattformen durchsetzenDie Regulierung von Plattformen wie TikTok, Instagram oder X sprechen gleich mehrere Organisationen an. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe kritisiert: „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt wird durch die Marktmacht großer Techkonzerne begünstigt, weil Profit und Reichweite über Schutz gestellt werden.“ Das Nettz fordert: „Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen und die existierende Regulierung konsequent umsetzen.“
In der EU gibt es das Gesetz über digitale Dienste. Sehr große Plattformen müssen demnach systemische Risiken für ihre Nutzer*innen erkennen und mindern – etwa durch Inhaltsmoderation, Meldewege oder Sicherheitsfunktionen. Sonst drohen Sanktionen. Werkzeuge zur Durchsetzung des Schutzes Betroffener digitaler Gewalt wären also vorhanden.
Allerdings gibt es Widerstand: Plattformen setzen gerade kostspielige Maßnahmen oft nur zögerlich um; die Trump-Regierung deutet Regulierung aus der EU zunehmend als Angriff. Mit Blick darauf schreibt die gemeinnützig Organisation HateAid: „Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur europäischen Plattformregulierung und den unbedingten Willen, diese auch gegen den politischen Druck aus den USA durchzusetzen“.
4. Strafrecht erweiternMehrere Formen digitaler Gewalt sind strafbar, Betroffene können sich also vor Gericht dagegen wehren. Gerade bei bildbasierter, sexualisierter Gewalt stehen sie aber oftmals vor einem Flickenteppich. Je nachdem, was sie erlebt haben, kann eine andere Regelung greifen. Bereits im Jahr 2023 kritisierte der Deutsche Juristinnenbund den rechtlichen Schutz als „lückenhaft“, das Strafrecht „vollkommen unsystematisch“.
HateAid richtet den Fokus auf eine bestimme Form bildbasierter Gewalt und fordert, dass schon die Erstellung sexualisierter, nicht-einvernehmlicher Deepfakes strafbar sein solle. Selbst wenn die Bilder „nur auf einer Festplatte oder Cloud gespeichert werden, sind sie nur einen falschen Knopfdruck, Hackingangriff oder ein Datenleck von der Verbreitung entfernt“. Die neue EU-Richtlinie zur Gewalt gegen Frauen adressiert zwar auch die Herstellung solcher Deepfakes, knüpft die Strafbarkeit jedoch an die Verbreitung. Bei der Ausgestaltung der Regeln warnen Kritiker*innen vor möglicher Überregulierung.
Das Projekt „Ein Team“ nimmt weitere Delikte in den Blick und warnt: „Viele Formen von technikgestützter Gewalt sind bisher nicht verboten. Dazu gehört zum Beispiel das heimliche Überwachen des Aufenthaltsorts mit Bluetooth-Trackern wie Apple AirTags“. Im Forderungspapier mit anderen Organisationen fordert „Ein Team“ ein Verbot von Stalkerware – also Spionage-Apps, mit denen Täter*innen das Smartphone ihrer (Ex-)Partner*innen heimlich verwanzen, um sie umfassend zu überwachen. Gegen solche Szenarien gibt es bereits verschiedene Normen, die jedoch Schlupflöcher lassen. Laut Koalitionsvertrag sollen Hersteller solcher Apps künftig verpflichtet werden, regelmäßig das Einverständnis der Gerätebesitzer*innen abzufragen.
Auf „identifizierte Lücken im Rechtssystem“ verweist auch der Verein Weisser Ring hin und fordert, sie zu schließen.
5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichternJe nach Fall können Betroffene digitaler Gewalt Strafanzeige erstatten oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das Strafrecht greift jedoch nur, wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufnimmt. Die Hürden dafür können unterschiedlich hoch sein. Mithilfe des Zivilrechts können Betroffene zum Beispiel erfahren, wer hinter einem Übergriff steckt (Auskunft), erreichen, dass die Angriffe aufhören (Unterlassung) oder in bestimmten Fällen Geld als Entschädigung erhalten.
„Private Rechtsdurchsetzung ist angesichts überlasteter Strafverfolgungsbehörden und der schleppenden Umsetzung von Nutzendenrechten auf Online-Plattormen ein wichtiges Instrument“, schreibt HateAid. Betroffene digitaler Gewalt könne das handlungsfähig machen, zumindest in ausgewählten Fällen.
Das Problem laut HateAid: Dieser Weg sei für Betroffene „kaum zugänglich“. Die Organisation warnt vor hohen Kosten und langen Laufzeiten der Verfahren von sechs bis zwölf Monaten. Auch der Weisse Ring fordert, dass zivilrechtliche Ansprüche klarer und zugänglicher gestaltet werden sollten.
Betroffene kann es entlasten, wenn sie ihre Rechte nicht individuell einklagen müssen. Stattdessen könnten auch Organisationen im Interesse von Betroffenen vor Gericht ziehen. Ein solches Verbandsklagerecht gibt es zum Beispiel beim Umwelt- oder Verbraucherschutz. Ein Verbandsklagerecht für digitale Gewalt wünschen sich unter anderem der Deutsche Juristinnenbund und das Projekt „Ein Team“.
6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmenViele Formen digitaler Gewalt geschehen im direkten Umfeld der Betroffenen, etwa durch Ex-Partner*innen. Das heißt: Sie kennen die Täter*innen bereits. In anderen Fällen können Betroffene lange rätseln, wer überhaupt Täter*in ist. Zum Beispiel bei Drohungen und Beleidigungen auf sozialen Medien oder bei nicht-einvernehmlich geteilten Nacktfotos auf Pornoseiten.
HateAid wünscht sich Maßnahmen im Zivilrecht, die es Betroffenen leichter machen, Verdächtige zu identifizieren. Die Organisation will eine „Stärkung der gerichtlichen Auskunftsansprüche“. Damit ist gemeint, dass etwa Plattformen auf Anordnung von Gerichten Details über einen Account herausrücken sollen, der zum Beispiel Beleidigungen verschickt hat. „In der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung sind die Auskunftsansprüche gleichzeitig kostspielig und völlig nutzlos“, kritisiert HateAid.
Das Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen warnt jedoch – an dieser Stelle mit Blick aufs Strafrecht – vor Maßnahmen, die Täter*innen aufspüren sollen. Der Grund: Sie können auch die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft verletzlicher machen. Deshalb sollten Möglichkeiten erprobt werden, die „keine oder weniger negative Effekte haben“.
Eine konkrete Maßnahme ist die Login-Falle. Das ist ein vom Verein D64 entwickeltes Verfahren, wonach erst auf richterliche Anordnung nach einem Anfangsverdacht für eine Straftat die IP-Adresse eines Verdächtigen übermittelt wird. Eine weitere Maßnahme ist das Quick-Freeze-Verfahren, das vor allem die FDP als Alternative zur invasiven Vorratsdatenspeicherung vorangetrieben hatte.
Auch richterlich angeordnete Account-Sperren könnten Betroffene in bestimmten Fällen entlassen, indem sie potenziellen Täter*innen die Plattform nehmen. Diesen Plan hatte bereits die Ampel gefasst; unter anderem der Deutsche Juristinnenbund fordert es weiterhin.
7. Adressen von Betroffenen besser schützenEine besondere Gefahr für Betroffene digitaler Gewalt sind Regelungen zur Anschrift – auch wenn das auf den ersten Blick sehr bürokratisch klingt. Wenn eine Person etwa ein Zivilverfahren wegen digitaler Gewalt anstrengt, muss sie der Regel eine Anschrift angeben, unter der sie zuverlässig erreichbar ist. Das Problem: Entsprechende Unterlagen können auch bei der Gegenseite landen. Auf diese Weise kann es passieren, dass Betroffene ausgerechnet dem Menschen, der sie bedrohen und stalkt, ihre genaue Adresse verraten.
„Die Angabe von c/o-Adressen muss bei der Geltendmachung eigener Rechte ausreichend sein“, fordert der Deutsche Juristinnenbund. Das bekräftigt auch das Forderungspapier von „Ein Team“ und anderen Organisationen: „In zivilrechtlichen Verfahren braucht es Möglichkeiten, die Anonymität Betroffener effektiv zu wahren.“
Ähnlich gelagert ist die Impressumspflicht. Wer in Deutschland eine geschäftsmäßige Website betreibt, muss eine ladungsfähige Anschrift ins Impressum schreiben. Ein Postfach oder eine c/o-Adresse reichen demnach nicht. Gerade Freiberufler*innen haben oftmals eine solche Website, aber keine separate Firmenanschrift – und stehen damit unter erhöhter Gefahr für Stalking. Der Deutsche Juristinnenbund will auch das ändern: Eine Reform der Impressumspflicht ist dem Verein zufolge „dringend notwendig“.
8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauenDigitale Gewalt ist vor allem ein Fachbegriff aus Wissenschaft, Beratung und Politik. Was das genau ist, wie man sich davor schützen und dagegen wehren kann, das dürften längst nicht alle wissen. „Betroffene brauchen Schulungen, die über ihre Rechte aufklären und leicht auffindbare Wege (online und offline), wo sie sich Hilfe suchen können“, schreibt das Nettz. Ähnlich hält die gemeinnützige Organisation Superrr fest: „Zentral für den Schutz vor Gewalt ist Aufklärung und digitale Kompetenz“.
Die Fachleute von „Ein Team“ und weiteren Organisationen fordern „stärkere Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft“. Konkret könnten Bundesministerien die Präventionsarbeit fördern. Der Weisse Ring denkt bei Medienkompetenz nicht nur an Betroffene, sondern an alle. Mit „digitaler Zivilcourage“ könnten Menschen etwa gegen Hassrede vorgehen.
Wissenschaftliche Forschung zu digitaler Gewalt kann einen weiteren Beitrag zur öffentlichen Aufklärung leisten. „Wir brauchen mehr Forschung zu digitaler Gewalt, denn wir wissen immer noch zu wenig über das tatsächliche Ausmaß“, bemängelt das Nettz. Mehr Forschung verlangt etwa auch der Verein Frauenhauskoordinierung.
9. Frauen nicht isoliert betrachtenViele Formen digitaler Gewalt betreffen Frauen. Das Thema sollte aber nicht darauf reduziert werden, wie mehrere Organisationen betonen. Digitale Gewalt müsse „immer mit weiteren Diskriminierungsformen gemeinsam gedacht werden“, schreibt das Nettz. Betroffen seien potenziell alle. „Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund, junge Frauen oder queere Menschen, die ohnehin diskriminiert werden, jedoch noch mal deutlich mehr.“
Was das konkret bedeuten kann, zeigen Beispiele aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen: „So kann das Veröffentlichen eines Fotos ohne Kopftuch für eine kopftuchtragende muslimische Frau eine extrem gewaltsame Erfahrung sein. Für Menschen mit Behinderung sind manche Tipps zum Schutz vor digitaler Gewalt nicht umsetzbar, weil die Barrieren zu hoch sind. Für Menschen in Armut sind die Kosten zivilrechtlicher Verfahren eine Hürde, die Gegenwehr verhindert.“
Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert die „Stärkung von intersektionalen Ansätzen im gesamten Hilfesystem“. Zudem weist der Verein darauf hin, dass Betroffene auch oft Kinder haben, die mitbedacht werden müssten. „Kinder können in die Ausübung digitaler Gewalt hineingezogen oder dafür instrumentalisiert werden“. Die Organisation Superrr wiederum erinnert daran, dass Maßnahmen auch bei der Arbeit mit Täter*innen ansetzen können.
Generell kann Täter*innenarbeit dazu beitragen, dass Menschen Gewalt gar nicht erst ausüben – oder bereits gewaltsame Menschen dabei unterstützen, ihr Verhalten zu überdenken und zu ändern.
10. Internationale Regeln gut umsetzenAuf Bundesebene ließe sich zumindest ein Teil der Forderungen angehen; einiges betrifft jedoch Länder und Kommunen. Zwei umfassende Regelungen mit direktem Bezug zu digitaler Gewalt sind schon beschlossene Sache. Mindestens an deren Umsetzung wird sich die aktuelle Bundesregierung messen lassen müssen.
Erstens gibt es die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, die Gewalt gegen Frauen verhüten und bekämpfen soll. Der Europarat ist eine von der EU unabhängige Organisationen mit 46 Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Konvention bereits seit 2018 in Kraft. Der Verein Frauenhauskoordinierung kritisiert: Deutschland habe die Konvention unzulänglich umgesetzt. „Nicht nur fehlen 14.000 Frauenhausplätze, sondern auch eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ein wirksames Risikomanagement gegen Femizide“.
Zweitens gibt es die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen bis Juni 2027 in nationales Recht überführen. Neben Vorgaben zur Unterstützung von Betroffenen sieht die Richtlinie auch Schulung und Information von Fachkräften vor – und stellt Regeln auf zur Bekämpfung bildbasierter, sexualisierter Gewalt und Deepfakes. In ihrem Forderungspapier pochen „Ein Team“ und weitere NGOs auf „zügige“ Umsetzung.
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Frontex führt seit November von den Kapverden aus Flüge zur Migrationsabwehr durch. Die Mission startete ohne ein Abkommen zur Datenweitergabe, zeigt die Antwort auf eine Frage aus dem EU-Parlament.
Frontex bei einem Besuch in Kap Verde. – Alle Rechte vorbehalten FrontexDie EU-Grenzagentur Frontex hat im November ihre Luftüberwachung auf die Gewässer vor Westafrika erweitert. Regelmäßige Einsätze erfolgen seitdem immer wieder von der Insel Santiago, die zu den Kapverden gehört. Für die Stationierung eines Flugzeugs war Frontex-Direktor Hans Leijtens selbst in die kapverdische Hauptstadt Praia gereist. Dort traf sich der Niederländer mit dem Staatsminister, dem Verteidigungs- sowie dem Innenminister und weiteren hochrangigen Regierungsmitgliedern.
Die Luftüberwachung von Praia aus ist der erste derartige Einsatz von Frontex in einem afrikanischen Land. An den Gesprächen zur technischen Umsetzung waren auch Behörden aus Portugal beteiligt – die beiden Länder arbeiten nach der Unabhängigkeit des Inselstaats Kap Verde auch zu maritimer Sicherheit eng zusammen. Nach Angaben eines Frontex-Sprechers stimmt sich die EU-Grenzagentur auch mit spanischen Behörden zu den Flügen ab.
Die zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln sind oft Ziel der Überfahrten von Booten mit Migrant*innen, die von Gambia, Guinea-Bissau, Senegal oder Mauretanien in Richtung Europa ablegen. Auf sie hat es Frontex abgesehen.
Hochgerüstete ÜberwachungsflugzeugeMit den ausgeweiteten Flügen ihrer „Multipurpose Aerial Surveillance“ will Frontex die EU-Migrationsabwehr verstärken. Bei privaten Firmen gecharterte Luftfahrzeuge halten dazu Ausschau in den Such- und Rettungsregionen im Atlantik vor Senegal und Mauretanien. Bei Sichtung eines Bootes informiert die Besatzung die zuständigen Behörden der westafrikanischen Länder. Deren Küstenwachen sollen die Menschen abfangen und zurückholen. Ein solches Pullback-System praktiziert Frontex bereits seit 2017 mit der Küstenwache in Libyen.
Allerdings startet die neue Frontex-Mission ohne ein neues Arbeitsabkommen mit den Kapverden. Wie aus einer aktuellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, bezeichnet Frontex den aktuellen Betrieb deshalb als „Phase 1“. In diesem Zeitraum findet demnach kein erweiterter Austausch von Daten aus der Überwachung mit kapverdischen Behörden statt – dies soll erst nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung in „Phase 2“ erfolgen.
Auch ohne Abkommen zum Datentausch können in der „Phase 1“ Informationen zu gesichteten Booten an die Küstenwache der Kapverden übermittelt werden – jedenfalls in einem Seenotfall. Dies könne über das internationale Seerecht erfolgen, das im Rahmen von Such- und Rettungseinsätzen die Benachrichtigung von maritimen Leitstellen benachbarter Staaten vorschreibt, erklärt Frontex.
Kapverden benennen „Eurosur-Koordinierungszentrum“Nach Unterzeichnung eines Arbeitsabkommens soll dann „Phase 2“ beginnen. Dann würde der Informationsaustausch zu Booten auf dem Weg zu den Kanaren über ein Lagezentrum der Marine erfolgen, das Kap Verde dafür benannt hat. Frontex bezeichnet dieses COSMAR, das Zentrum für maritime Sicherheitsoperationen, als „Eurosur-Koordinierungszentrum“. Eurosur ist das Überwachungsnetzwerk, an das seit 2014 alle Schengen-Staaten mit dem Frontex-Hauptquartier in Warschau vernetzt sind. Dorthin werden auch die von Flugzeugen aufgenommenen Videos in Echtzeit gestreamt.
Die Antwort auf die parlamentarische Anfrage gibt auch Auskunft zur Sensortechnik an dem bei der britischen Firma DEA mit einem Rahmenvertrag gecharterten Flugzeug. Dazu gehören eine giro-stabilisierte elektro-optische und Infrarot-Kamera mit Wärmebildfunktion und Tageslicht-Zoomkamera, außerdem ein AIS-Transponder zur Schiffsidentifikation und ein Seeüberwachungsradar.
Derartige Ausrüstung gilt als Dual-Use-Technik, die auch militärisch verwendet werden kann. Schiffe der zivilen Seenotrettung dürfen sie deshalb nicht erwerben oder einsetzen, ansonsten können sie auch wegen Spionage verfolgt werden.
„Operative Verbindungsbeamte“ in WarschauMit der Anbindung an Eurosur erhalten die „eingebetteten kapverdischen Behörden“ laut Frontex die gleichen Informationen wie Portugal und Spanien. Dazu stationiert die Regierung in „Phase 2“ außerdem „operative Verbindungsbeamte“ in Warschau. Umgekehrt will Frontex aber kein eigenes Personal auf den Kapverden stationieren.
Die Frontex-Mission von den Kapverden aus soll eine Lücke schließen, die gescheiterte Verhandlungen mit Senegal und Mauretanien hinterließen: Die EU-Grenzagentur wollte ursprünglich Statusabkommen mit diesen Ländern schließen, um auch dort operieren zu dürfen. Trotz vorheriger positiver Signale verweigerten die Regierungen jedoch entsprechende Gespräche.
Die Flüge von Praia erfolgen deshalb außerhalb der Zwölfmeilenzone von Senegal und Mauretanien und damit im internationalen Seegebiet. So zeigt es auch ein ADSB-Tracker für das Flugzeug.
Grundrechtsbeauftragter äußert sich kritischAuch der Frontex-Grundrechtsbeauftragte Jonas Grimheden hatte sich bereits mit den Flügen von Praia aus beschäftigt – und äußerte sich schon im Planungsstadium kritisch. Denn die Flugzeuge sollen Informationen über entdeckte Migrant*innen an Such- und Rettungsbehörden der betreffenden Staaten weitergeben. In Mauretanien und Senegal gibt es aber Berichte über Defizite beim Schutz der Menschenrechte. Deshalb hätten vor der Inbetriebnahme des Flugdienstes wirksame Schutzmaßnahmen eingeführt werden sollen, meint Grimheden.
Das Büro des Grundrechtsbeauftragten forderte daher einen Aktionsplan, der die Probleme adressiert. Besonders das Verbot des Non-Refoulement – also das Verbot, Menschen in Länder zurückzuschicken, wo ihnen Verfolgung droht – müsse darin berücksichtigt werden, so Grimheden.
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Heute wurde im Thüringer Landtag eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Sie bringt neben Verhaltensscannern auch Palantir-artige Datenanalyse, Gesichtersuchmaschine, Kennzeichenscanner und Videodrohnen.
Automatisierte Verhaltenserkennung tut sich schwer damit, Umarmungen von Schlägereien zu unterscheiden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Priscilla Du Preez auf UnsplashDie Thüringer Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD will nun ebenfalls ein High-Tech-Ermittlungsarsenal für ihre Landespolizei. Eine entsprechende Novelle des Polizeigesetzes wurde heute erstmals im Landtag beraten.
Unter den zahlreichen neuen Befugnissen findet sich beispielsweise das Recht zur Nutzung eines Systems, das anhand von Videobildern illegales Verhalten automatisch erkennen soll. Mit solchen Systemen wird für gewöhnlich öffentlicher Raum überwacht, in Thüringen soll der Verhaltensscanner auch in Gefängnissen zum Einsatz kommen dürfen und dort Gefahrensituationen registrieren.
Ein Prototyp einer Verhaltensscanner-Software wird seit 2018 in Mannheim mit den Bildern oft nichts ahnender Passant*innen trainiert. Die Polizei kann keinen einzigen Fall nennen, bei dem es eine Ermittlung unterstützt hätte. Dennoch wollen immer mehr Bundesländer das System einführen. In Hamburg läuft es bereits, Baden-Württemberg und Berlin haben kürzlich die Gesetzesgrundlage dazu geschaffen, in Schleswig-Holstein und Sachsen ist eine solche geplant.
„Wir wären wie eine Insel für Kriminelle“Der thüringische Innenminister Georg Maier, SPD, sagt zum geplanten polizeilichen KI-Einsatz: „Es wäre fatal, wenn wir als einziges Bundesland darauf verzichten würden. Wir wären wie eine Insel für Kriminelle, die hier geringeren Ermittlungsdruck spüren würden.“
Katharina König-Preuss von Die Linke sagt: „Das Problem ist, wer irgendwann in der Lage sein wird, solche Software zu nutzen.“ Sie verweist beispielhaft auf totalitäre Bestrebungen in den USA. In dem debattierten Gesetzespaket sieht sie einen „massiven Grundrechtseingriff“.
Ähnlich umstritten ist eine weitere Befugnis aus dem geplanten Thüringer Polizeigesetz: das Recht, automatisierte Datenanalysen durchzuführen, wie sie beispielsweise mit Produkten von Palantir möglich sind. Die Einführung dieser Befugnis hatte in Baden-Württemberg viele Menschen im Protest auf die Straße getrieben. In Thüringen scheint sie weniger Interesse zu erregen. Derartige automatisierte Datenanalysen werden in den USA beispielsweise dazu genutzt, um Informationen über Menschen zu sammeln, die deportiert werden sollen. In Thüringen dürfen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch Daten in die Analyse einfließen, die bei der verdeckten Überwachung von Wohnraum oder Privatgeräten zusammengetragen wurden.
Ausschluss des MarktführersThüringens Innenminister Maier stellt in der Debatte klar, dass er keine Produkte des verrufenen Software-Herstellers Palantir für derartige Big-Data-Analysen nutzen möchte. Eine andere Firma soll dabei zum Zuge kommen. „Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Firma Palantir wird es mit mir nicht geben“, sagt er.
Die Novelle des Polizeigesetzes soll den Thüringer Beamt*innen noch weitere datenschutzrechtlich problematische Befugnisse bringen. So sollen beispielsweise Personen, die vom Verhaltensscanner bei einer Straftat ertappt werden, automatisch über mehrere Kameras hinweg verfolgt werden können.
Außerdem soll der Gesetzentwurf den Aufbau einer Gesichtersuchmaschine ermöglichen, die mit frei zugänglichen Bildern aus dem Internet gefüttert wird. Dabei verbietet der AI-Act der EU das Anlegen von Datenbanken, die ungezielt Gesichtsbilder aus dem Internet auslesen. Nach dem Gesetzentwurf dürfte die Polizei auch Stimmen-Samples aus dem Netz extrahieren, um diese automatisiert mit anderen Stimmproben zu vergleichen.
Drohnen, die Handys jagenAuch den Einsatz von Kennzeichenscannern ermöglicht der Gesetzentwurf. Damit dürften von Fahrzeugen, die zur Kontrolle ausgeschrieben sind, sogar Bewegungsprofile erstellt werden.
Ein weiteres Spielzeug, das das thüringische Innenministerium den Polizist*innen des Bundeslandes zur Verfügung stellen möchte, sind Videodrohnen, die zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt werden sollen. Außerdem könnten dem Gesetz nach Drohnen die Funktion eines IMSI-Catchers übernehmen und Standorte sowie Geräte- und Kartennummern von Mobiltelefonen ermitteln. Derartige Standortabfragen sollen künftig auch bei Mobiltelefonen erlaubt sein, deren Besitzer*innen nicht kriminell sind, sondern als vermisst gemeldet wurden.
Elektronische Fußfesseln sollen dem Gesetz nach nicht nur gegen Sexualstraftäter eingesetzt werden, sondern beispielsweise auch bei Menschen, die „eine Gefahr für Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Demnach könnten die Tracker wohl theoretisch auch Menschen angelegt werden, die planen, eine Straße zu blockieren.
Zudem erlaubt das geplante Polizeigesetz den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, auch Taser genannt. Die werden oft gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen genutzt und führen immer wieder zu Todesfällen.
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Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.
Wer einen Insta-Account hat, gilt als betroffen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Solen FeyissaWer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.
Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.
Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.
Ein Urteil mit StrahlkraftDas OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.
Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.
Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.
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Im vergangenen Jahr gab es mindestens 55 Angriffe gegen Journalist*innen in Deutschland, berichtet Reporter ohne Grenzen. Weiter warnt die Organisation vor starker psychischer Belastung im Rahmen der Gaza-Berichterstattung und zunehmender Polarisierung.
Jedes Jahr veröffentlichen Reporter ohne Grenzen einen Bericht zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Oleg Laptev (@snowshade); Bearbeitung netzpolitik.orgDie erfassten physischen Angriffe auf Journalist*innen in Deutschland sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken, die Attacken auf IT-Systeme dafür auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Im jährlich erscheinenden RSF-Report informiert die Organisation Reporter ohne Grenzen über die Lage der Pressefreiheit in Deutschland.
Von einer höheren Dunkelziffer sei auszugehen, konstatiert der Bericht bei einem Rückgang der Angriffe auf Medienschaffende von 89 (2024) auf 55 (2025). Konnten Fälle nicht unabhängig überprüft werden, sind sie nicht in die Statistik geflossen. Die Zahl errechne sich aus 46 physischen Angriffen, drei Sachbeschädigungen an Redaktionsgebäuden und sechs „Cyberattacken“.
„Das ist die höchste dokumentierte Zahl von Hackerangriffen seit Beginn des Monitorings im Jahr
2015“, schreibt RSF. Zum Beispiel sei die Website der taz am Tag der Bundestagswahl für zwei Stunden durch eine DDoS-Attacke lahmgelegt worden.
41 der körperlichen Attacken auf Journalist*innen sind laut Bericht auf Demos, Parteiveranstaltungen oder Protestaktionen passiert. Am häufigsten seien Attacken in Form von Tritten und Schlägen gewesen, auch mit Gegenständen. Täter*innen hätten Medienschaffende auch zu Boden gestoßen, die Brille von der Nase geschlagen oder mit einem Stein beworfen.
„Journalist*innen wurden 2025 bei Recherchen im rechtsextremen Umfeld immer wieder bedrängt,
geschubst, bespuckt, körperlich angegriffen oder anderweitig in ihrer Arbeit behindert“, schreibt RSF weiter. Außerdem seien Medienschaffende im Rahmen von Palästina-solidarischen Demos angegriffen worden.
Gerade die Berichterstattung zu Gaza polarisiert die deutsche Medienlandschaft, hält RSF fest. Viele Medienschaffende beklagten sich demnach über „eingeschränkte Themenwahlen, restriktive Sprachvorgaben und Angst vor Antisemitismusvorwürfen“. Die Folge sei „starke psychische Belastung bis hin zur Selbstzensur“. Belastend seien etwa Kämpfe über die Deutungshoheit innerhalb der jeweiligen Redaktionen gewesen, aber auch digitaler Hass und Hetze.
Der Druck von außen lässt sich auch empirisch belegen. RSF verweist auf eine repräsentative Studie der Universität München. Die Forschenden haben untersucht, ob die Menschen die deutsche Berichterstattung seit dem Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023 als ausgewogen oder parteiisch wahrnehmen. Das Ergebnis: Nur rund ein Viertel halte die Berichterstattung für ausgewogen. „Etwa 30 Prozent der Befragten erkennt pro-israelische Voreingenommenheit, während neun Prozent pro-palästinensische Befangenheit sehen“, fasst RSF die Studie zusammen.
Exiljournalist*innen erleben VerfolgungIn besondere Gefahr würden immer wieder Exil-Journalist*innen in Deutschland geraten, die im Visier ihrer autoritär regierten Herkunftsstaaten sind. RSF bewertet die Situation für afghanische, russische, belarussische und iranische Journalist*innen als lebensbedrohlich. Die Organisation kritisiert die Bundesregierung für die Aussetzung humanitärer Aufnahmeprogramme.
Betroffene Exil-Journalist*innen in Deutschland berichten von Überwachungs- und Einschüchterungskampagnen. So hätten mehrere iranische Exiljournalist*innen gesagt: „Ich weiß nicht, ob ich nur paranoid bin.“ Zu den mutmaßlichen Attacken gehören demnach Phishing, versuchte Account-Übernahmen oder Beschattung auf der Straße.
Warnung vor PolarisierungAls weitere Gefahr für die Pressefreiheit benennt RSF Tendenzen zur politischen und medialen Polarisierung. Stabilisierende Faktoren seien das Mehrparteiensystem, starke öffentlich-rechtliche Sender und ein vielfältiges Medienangebot. Dennoch nehme die Polarisierung zu, auch durch ein „neues publizistisches Milieu“ aus dem rechtspopulistischen und rechtsextremen Spektrum. Es sei mittlerweile professioneller und finanziell besser ausgestattet.
Weiter kritisiert der Bericht US-amerikanische soziale Medien. „Ihre Algorithmen favorisieren Desinformation; plattformintegrierte Faktenchecks wurden inzwischen abgeschafft.“ Die Trump-Regierung unterstütze Widerstand gegen Tech-Regulierung.
Hinter Desinformation wiederum stecken dem Bericht zufolge gezielten Kampagnen, etwa vor dem Hintergrund politischer Wahlen oder Kriegen. Ein Beispiel war die russische Desinformationskampagne vor der Bundestagswahl.
„Ernsthafte Sorgen“ vor KI-ZusammenfassungenManche Forderungen aus dem vorigen Bericht sind auch dieses Jahr aktuell: RSF positioniert sich weiterhin gegen die Einführung der Chatkontrolle, also das Vorhaben der EU-Kommission, Online-Dienste auf Anordnung dazu zu verpflichten, private Kommunikation zu durchleuchten, um Darstellungen von Kindesmissbrauch zu suchen. „Chatkontrolle untergräbt den Quellenschutz; niemand könnte sich mehr der Privatheit der eigenen Kommunikation sicher sein“, warnt RSF.
Auch den Einsatz von Staatstrojanern kritisiert RSF. So nennt man es, wenn Sicherheitsbehörden Geräte von Bürger*innen hacken, um sie zu heimlich überwachen. Auch Journalist*innen können ins Visier geraten.
Die zunehmende Nutzung von sogenannten KI-Modellen bereiten dem Bericht zufolge fast allen Medien „ernsthafte Sorgen“. Gerade Werkzeuge, die Artikel zusammenfassen, würden Traffic und Werbeeinnahmen von originalen journalistischen Inhalten weg leiten und damit „die finanzielle Existenz von Verlagen und Medienschaffenden“ gefährden.
Deutschland steht auf der Rangliste der Pressefreiheit derzeit auf Platz 11 von 180 Staaten.
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Im Dezember hat das Justizministerium einen ersten Entwurf für die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dieser stößt bei zivilgesellschaftlichen Gruppen auf Kritik, die vor anlassloser Überwachung warnen.
Wie hoch sollte die Eingriffsintensität ausfallen? Das lotet derzeit Stefanie Hubig (SPD) aus, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothekDer jüngste Anlauf, eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen, könnte womöglich gegen EU-Recht verstoßen. So lautet der Tenor aus vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die in den letzten Wochen Stellung zum Gesetzentwurf bezogen haben.
Diesen hatte das Bundesjustizministerium (BMJV) im Dezember vorgestellt. Demnach sollen Netzbetreiber die IP-Adressen und Port-Nummern ihrer Nutzer:innen anlasslos drei Monate lang speichern. Außerdem sollen sich mit einer Sicherungsanordnung auch weitere Verkehrsdaten von Nutzer:innen einfrieren lassen, wenn ein Verdacht von Straftaten mit erheblicher Bedeutung vorliegt.
Die Tür für den erneuten Anlauf hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geöffnet. Im Jahr 2024 hatten die Richter:innen entschieden, die verdachtsunabhängige Speicherung von IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen zuzulassen. Zuvor hatte sich der EuGH in mehreren Urteilen stets gegen diese Form anlassloser Massenüberwachung gestellt. Diese Kehrtwende hat in vielen EU-Ländern, aber auch auf EU-Ebene, neue Diskussionen um Vorratsdatenspeicherung ausgelöst.
EU-weite Lösung bevorzugtSchon allein deshalb sei ein nationaler Alleingang fragwürdig, schreibt die Digital-NGO Digitale Gesellschaft in ihrer Stellungnahme. „Der Vorschlag läuft quer zu einem gerade angelaufenen Gesetzgebungsverfahren von der EU-Kommission zur Harmonisierung europäischer Regeln zur Vorratsdatenspeicherung“, so die Bürgerrechtler. Lieber sollte sich die Bundesregierung „auf europäischer Ebene für zielgerichtete Maßnahmen statt Massenüberwachung“ einsetzen, empfiehlt die NGO.
Auch inhaltlich spart die Digitale Gesellschaft nicht mit Kritik. In Bezug auf ein älteres EuGH-Urteil würde die vorgeschlagene Speicherfrist von drei Monaten den Maßstäben des Gerichtshofs nicht entsprechen. In seinem letzten Urteil hatte der EuGH keine Zeitspanne benannt. Er führte aus, dass das nun erlaubte Vorhalten von IP-Adressen zeitlich auf das absolut Notwendige begrenzt werden müsse sowie keine detaillierten Einblicke in das Privatleben betroffener Personen erlauben dürfe.
Aufgeweichtes „Quick Freeze“Dem Deutschen Anwaltverein (DAV) zufolge habe das BMJV die Öffnung für die Speicherung von IP-Adressen „in einem Maße überdehnt, die nicht mehr mit den grundrechtsschützenden Intentionen des Gerichtshofs in Einklang steht“. Da jegliche wirksame Begrenzung der Verwendungszwecke fehle, sei „jedenfalls die vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig“.
Neben der anlasslosen Speicherung von IP-Adressen, mit denen sich die Anschlussinhaber:innen herausfinden lassen, will das BMJV mit der Sicherungsanordnung eine Form von „Quick Freeze“ einführen. Hierbei werden nach einer Anordnung auch sogenannte Verkehrsdaten wie eine Liste abgehender Anrufe oder verschickter SMS-Nachrichten eingefroren. Betroffen wären auch Standortdaten, mit denen sich Bewegungsprofile erstellen lassen. Das entspricht grob dem gescheiterten Ansatz der Ampelregierung, die in der vergangenen Legislaturperiode eine grundrechtsschonendere Alternative zur Vorratsdatenspeicherung etablieren wollte.
Doch im aktuellen Entwurf schleift das nun SPD-geführte Justizministerium einige Schutzvorkehrungen. So soll für das Einfrieren der Daten eine simple Anordnung von Ermittlungsbehörden reichen. Erst beim zweiten Schritt, wenn es um das „Auftauen“ der Daten für weitere Ermittlungen geht, wäre eine unabhängige gerichtliche Prüfung notwendig.
Zudem plant das BMJV, die Eingriffsschwelle abzusenken, womit mehr einzufrierende Daten erfasst würden. Damit würde den Ermittlungsbehörden ermöglicht, schreibt der DAV, „genau wie bei der Vorratsdatenspeicherung, für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten retrograde Standortdaten zu erheben und detaillierte Bewegungsprofile zu erstellen“.
Andere Ansätze existierenAus Sicht der Gesellschaft für Informatik (GI) ist die flächendeckende, anlasslose Einführung einer IP-Adressenspeicherung vollständig auszuschließen, da sonst jede Person unter Generalverdacht gestellt würde. Zudem müsse grundsätzlich gefragt werden, ob „eine zusätzliche Form der staatlichen Überwachung durch eine Speicherung von Verkehrsdaten überhaupt erforderlich ist“. Aktivitäten ließen sich „bereits durch private Datenabflüsse im Alltag zum Teil rekonstruieren“, so die GI.
Für andere Ansätze plädiert der Digitalverband D64. Als „grundrechtsschonende und zielgerichtete Ermittlungsinstrumente“ schlägt der Verband eine sauber geregelte „Quick Freeze“-Lösung oder eine Login-Falle vor. Auch die Digital-NGO Digitalcourage verweist auf das Quick-Freeze-Verfahren, welches „rechtsstaatlich, verhältnismäßig und bereits heute möglich“ sei.
Kritik am Vorstoß des BMJV übt auch die Wirtschaft. So weist etwa eco, der Verband der Internetwirtschaft, auf potenzielle neue Speicherpflichten für bislang datensparsame Messenger wie Signal hin. „Mit dem geänderten § 100g der Strafprozessordnung (StPO) wird neben den bereits verpflichteten Anbietern bei der Erhebung von Verkehrsdaten klargestellt, dass dieser zusätzlich auch für Anbieter von nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten (NI-ICS) gilt“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands.
Dem Entwurf deutlich wohlgesonnener sind die von den Speicherpflichten besonders betroffenen Netzbetreiber. Allerdings warnt etwa VATM, der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, vor Unschärfen im derzeitigen Referentenentwurf. „Wird – wie im Entwurf vorgesehen – der Startpunkt einer Session gespeichert, ist eine Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Endkunden nicht nur für drei Monate möglich, sondern faktisch für die gesetzliche Speicherfrist zuzüglich der Dauer der Session“, führt der Verband aus. Demnach könnten in der Praxis auch nach fünf oder sechs Monaten noch Zuordnungen vorgenommen werden. „Dies widerspricht dem Ziel einer strikt zeitlich begrenzten Speicherung.“
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Rheinmetall und der Satellitenbauer OHB wollen ein militärisches Satellitennetzwerk für die Bundeswehr aufbauen. Das soll auch offensive Fähigkeiten haben. Es wäre der größte Weltraumauftrag deutscher Militärs.
Aus 100 bis 200 Satelliten im niedrigen Erdorbit soll das System bestehen. – Public Domain NASADer geplante Aufbau eines satellitengestützten Kommunikationsnetzes für die Bundeswehr enthält auch eine bewaffnete Dimension: Neben dem bereits bekannten Vorhaben eines militärischen Gegenstücks zu Elon Musks Starlink-System geht es laut einem neuen Bericht der Nachrichtenagentur Reuters auch um offensive und nicht‑kinetische Fähigkeiten im Weltraum – darunter Laser, Störsysteme und sogenannte Inspektionssatelliten.
Vergangene Woche war bekannt geworden, dass der Rüstungskonzern Rheinmetall und der Bremer Satellitenhersteller OHB über eine mögliche Kooperation für das Projekt „SATCOMBw Stufe 4“ verhandeln. Das Netzwerk soll aus 100 bis 200 Satelliten im niedrigen Erdorbit bestehen und der Bundeswehr eine abhörsichere, robuste Kommunikation ermöglichen. Es ist Teil eines insgesamt rund 35 Milliarden Euro schweren Budgets, das die Bundesregierung für militärische Weltraumtechnologie vorgesehen hat. Der Auftragswert allein für „SATCOMBw Stufe 4“ wird auf acht bis zehn Milliarden Euro geschätzt, das System soll bis zum Ende des Jahrzehnts einsatzbereit sein.
Ein deutsches Starlink für die BundeswehrDas geplante „SATCOMBw Stufe 4“ gilt als größter Einzel‑Weltraumauftrag in der Bundeswehr-Geschichte. Es soll Panzer, Schiffe, Flugzeuge und Soldat*innen weltweit miteinander vernetzen und insbesondere Einsätze an der Ostflanke der Nato absichern, wo das deutsche Verteidigungsministerium derzeit eine dauerhaft stationierte Brigade mit perspektivisch rund 5.000 Soldat*innen in Litauen aufbaut.
Rheinmetall, bislang vor allem als Hersteller von Panzern, Artillerie und Munition bekannt, treibt seit der Aufstockung des Verteidigungshaushalts gezielt den Einstieg in den Weltraumsektor voran. Ende vergangenen Jahres erhielt der Konzern seinen ersten Auftrag im Wert von 1,7 Milliarden Euro für militärische Aufklärung aus dem All.
Gemeinsam mit dem Satellitenbetreiber Iceye gründete Rheinmetall dafür ein neues Unternehmen. Die dazu unter dem Projektnamen „Spock 1“ geführten Satelliten sollen in einer ehemaligen Autofabrik in Neuss produziert werden. OHB wiederum gehört zu den zentralen deutschen Satellitenbauern und ist bereits an zahlreichen militärischen und zivilen Raumfahrtprojekten beteiligt.
Weltraum als neues GefechtsfeldNach Angaben von Michael Traut, dem Kommandeur des Weltraumkommandos der Bundeswehr, ist der Weltraum für die Truppe längst zu einem operativen Einsatzgebiet geworden. Spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 habe sich die Bedrohungslage im All drastisch verschärft, wird Traut von Reuters zitiert.
Ziel sei es, so der Kommandeur, die eigene Abschreckungsfähigkeit im All zu erhöhen. Deutschland und seine Verbündeten müssten deshalb nicht nur ihre Weltraum-Systeme schützen, sondern auch verteidigen. Etwa indem gegnerische Weltraumsysteme gestört oder außer Gefecht gesetzt werden.
Laut dem Reuters‑Bericht will Deutschland gezielt in sogenannte nicht‑kinetische Mittel investieren, um feindliche Satelliten zu behindern. Dazu zählen elektronische Störmaßnahmen (Jamming), Eingriffe im elektromagnetischen und optischen Spektrum sowie der Einsatz von Lasern. Diese sollen Satelliten nicht physisch zerstören, sondern deren Sensoren oder Kommunikationsverbindungen lahmlegen oder zeitweise blenden.
Weltraumwaffen ohne TrümmerTraut betont, die Bundeswehr wolle keine destruktiven Waffen im Orbit stationieren. Als Begründung nennt der Kommandeur die Gefahr von Weltraumschrott, der eigene wie fremde Satelliten langfristig gefährden würde.
Das neue Satellitennetz soll sich am Modell der US Space Development Agency orientieren, die ein engmaschiges Netzwerk aus Low‑Earth‑Orbit‑Satelliten für Kommunikation und Raketenfrühwarnung aufbaut. Bei der Umsetzung seines Systems aus in geringer Höhe fliegenden Erdtrabanten will Deutschland nach Angaben des Weltraumkommandos vorrangig auf deutsche und europäische Unternehmen setzen.
Hinzu kommen sogenannte Inspektionssatelliten: kleine, manövrierfähige Raumfahrzeuge, die sich anderen Satelliten annähern können. Russland und China würden solche Systeme nach Angaben des Weltraumkommandeurs bereits einsetzen. Auch Angriffe auf Bodensegmente – etwa Kontrollstationen auf der Erde – gelten als Option, um gegnerische Weltraumsysteme funktionsunfähig zu machen. Für solche Angriffe wären allerdings andere deutsche Truppengattungen zuständig.
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